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Wegweisendes Urteil in Japan: Schuldsprüche nach sexuellem Übergriff in der Armee
Sexuelle Übergriffe sind in Japan noch immer ein Tabuthema - in einem der wenigen öffentlich gemachten Fälle sind nun drei frühere Soldaten schuldig gesprochen und zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das zuständige Gericht in Fukushima sah es am Dienstag als erwiesen an, dass die drei Männer während ihrer Armeezeit eine Kollegin sexuell angegriffen hatten. Der Fall sorgte in Japan für großes Aufsehen.
Rina Gonoi hatte das in Japan nahezu allgegenwärtige Schweigen über sexuelle Übergriffe im vergangenen Jahr gebrochen. Nachdem ihre Vorwürfe innerhalb der Armee versandeten, machte sie ihren Fall in Online-Netzwerken öffentlich und wurde so zu einem der ganz wenigen Gesichter der MeToo-Bewegung, die in Japan allerdings kaum in Schwung kam.
Die 24-Jährige berichtete, dass sie 2020 in die Armee gegangen sei und sich damit einen Kindheitstraum erfüllt habe. Doch schnell sei ihr bewusst geworden, dass die Belästigung von Frauen in den Streitkräften zum Alltag gehörte. "Wenn Du den Flur entlang gehst, wird Dir auf die Hüften geschlagen oder Du wirst einfach von hinten festgehalten", berichtete die 24-Jährige unter anderem der Nachrichtenagentur AFP. "Ich wurde auf die Wange geküsst, meine Brüste wurden begrapscht."
Bei einem Manöver 2021 dann hätten drei Kollegen sie zu Boden gezogen, ihre Beine auseinander gepresst und nacheinander ihren Unterleib gegen sie gerieben, berichtete Gonoi. Andere Soldaten hätten zugesehen und gelacht. Die Internet-Beiträge der 24-Jährigen fanden großen Widerhall und zwangen letztlich die Militärführung zu einer internen Untersuchung, bei der der Wahrheitsgehalt von Gonois Schilderungen bestätigt wurde. Daraufhin wurde der nun zu Ende gegangene Prozess eingeleitet.
Der zuständige Richter nannte das Verhalten der drei Ex-Soldaten bei der Urteilsverkündung eine "verachtenswerte und bösartige" Tat. Er sprach sie der "Nötigung zu einer unzüchtigen Handlung" schuldig. Als Strafe verhängte er zwei Jahre Haft, die auf Bewährung ausgesetzt wurden. Die Bewährungsfrist wurde auf vier Jahre festgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Gefängnisstrafe ohne Bewährung gefordert.
Die Klägerin zeigte sich nach dem Urteil zufrieden. "Was sie gemacht haben, ist nicht zu vergeben, auch wenn sie sagen, dass es ein Scherz gewesen sei", sagte Gonoi mit Blick auf die Angeklagten. "Das Urteil sagt ganz klar, dass es eine Straftat war." Dies sei für sie das Wichtigste gewesen, nicht die Höhe der Strafe, betonte die 24-Jährige. "Es gibt so viele Menschen, die nicht öffentlich für sich sprechen können, die gegen solche Übergriffe nicht vorgehen können. Ich war in der Lage, einen Präzedenzfall zu setzen."
X.AbuJaber--SF-PST