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BGH bestätigt Hafturteil gegen Wormser Raser wegen Rennens mit Todesfolge
Anderthalb Jahre nach dem tödlichen Zusammenstoß eines Rasers mit einem Fußgänger in Worms ist das Urteil des Mainzer Landgerichts rechtskräftig. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Das Landgericht hatte den Autofahrer wegen eines verbotenen Rennens mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Der BGH fand dabei keine Rechtsfehler. (Az. 4 StR 302/23)
Es sah als erwiesen an, dass der Angeklagte im Juli 2022 mit einem hochmotorisierten Wagen durch die Innenstadt der rheinland-pfälzischen Stadt gefahren war. Trotz einer Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern fuhr er dem Urteil zufolge mehr als 120 Stundenkilometer schnell. Zwei Fußgänger hätten versucht, eine rote Ampel zu überqueren - trotz einer eingeleiteten Vollbremsung habe das Auto einen von ihnen erfasst.
Der Angeklagte habe die Gefahr einer tödlichen Kollision billigend in Kauf genommen, urteilte das Mainzer Gericht. Nach dem Zusammenstoß hatte er demnach kurz gebremst, war dann aber weitergefahren. Gegen das Urteil zogen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte vor den BGH. Beide Revisionen hatten aber nun keinen Erfolg.
K.Hassan--SF-PST