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Urteil: Baumschutz rechtfertigt kein eigenmächtiges Betreten von Grundstück
Auch der Schutz von Bäumen im eigenen Garten rechtfertigt einem Gerichtsurteil zufolge kein eigenmächtiges Betreten von Nachbargrundstücken. Das entschied das Amtsgericht in Hannover in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Es untersagte einer Frau, das Grundstück ihres Nachbarn ungefragt zu betreten. Es sei ganz allgemein unzulässig, Grundstücke gegen den Willen des Besitzers zu betreten. (Az. 435 C 8845/23)
Das Motiv spiele dabei keine Rolle, betonte das Gericht. Die Frau müsse im Zweifelsfall die Behörden einschalten oder den Rechtsweg einschlagen, um mögliche zivilgerichtliche Ansprüche gegen ihren Nachbarn durchzusetzen.
Hintergrund des Rechtsstreits waren nach Gerichtsangaben Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück der Frau in Hannover. Demnach befürchtete sie, dass bei Baggerarbeiten Wurzeln von mehreren auf ihrem Grundstück stehenden Bäumen beschädigt werden könnten. Sie betrat im Juni und im September zweimal eigenmächtig das Nachbargrundstück und behinderte die Arbeiten. Daraufhin beantragte der Nachbar gegen sie bei Gericht eine einstweilige Verfügung.
Das Amtsgericht gab dem Antragsteller mit seiner Entscheidung vom Montag nun Recht. Selbst wenn der Antragsgegnerin wegen der befürchteten Beschädigung ihrer Bäume überhaupt Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche zustehen würden, wäre dies laut geltender Rechtslage "keine taugliche Grundlage für die von der Antragsgegnerin vorgenommenen Selbsthilfemaßnahmen". Es gehe um die Wahrung der Besitzschutzrechte des benachbarten Grundstückseigentümers.
E.Qaddoumi--SF-PST