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Gutachten: Landkreis Ahrweiler war auf Flut nicht ausreichend vorbereitet
Der rheinland-pfälzische Landkreis Ahrweiler, der bei der Flutkatastrophe von 2021 schwer getroffen wurde, ist einem Gutachten zufolge nicht ausreichend auf ein Ereignis von diesem Ausmaß vorbereitet gewesen. Er habe kein ausreichend entwickeltes Einsatzführungsssystem vorgehalten, teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag mit. Dadurch sei die technische Einsatzleitung zum Zeitpunkt der Flut organisatorisch nicht ausgereift gewesen.
Beispielsweise habe es weder eine Stabsdienstordnung noch ein Einsatzführungskonzept gegeben. Zudem habe es keinen Verwaltungsstab gegeben. Das Informationsmanagementsystem sei mangelhaft, die technische Einsatzleitung personell nicht ausreichend ausgestattet gewesen. Auch die Aus- und Fortbildung des Personals habe nicht gereicht, um den Anforderungen zu Beginn einer Katastrophe solchen Ausmaßes gerecht zu werden.
Insgesamt sei das Führungssystem mit Blick auf sogenannte "Maximalereignisse" nur unvollständig entwickelt gewesen. Deswegen habe der Flut nicht angemessen begegnet werden können.
Aus diesen Gründen habe die Technische Einsatzleitung kein passendes Lagebewusstsein entwickeln können und sei nur eingeschränkt leistungsfähig gewesen. Ein aktives Agieren sei wegen der ungünstigen Rahmenbedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr möglich gewesen, weil die Beteiligten nicht die Vorstellungskraft hätten aufbringen können, um die katastrophale Lage in allen Dimensionen überhaupt zu erfassen. Es habe eine permanente Überlastung geherrscht.
Allerdings sieht das Gutachten die Ursache für die eingeschränkte Handlungsfähigkeit nicht bei den Mitgliedern der Einsatzleitung, sondern im organisatorischen Bereich. Faktisch hätten diese nicht mehr leisten können, als sie geleistet hätten. "Die anwesenden Personen haben alles gegeben – das Führungssystem ließ nur nicht mehr zu", hieß es in dem Gutachten.
Ein vollständig entwickeltes Einsatzführungssystem hätte demnach die Chancen, Tote und Verletzte zu vermeiden, verbessert. Jedoch sei wegen der Unwägbarkeiten des Ereignisses unklar, in welchem Umfang die Opfer mit einer voll funktionierenden Einsatzführung hätten verhindert werden können.
Die Staatsanwaltschaft hatte das Gutachten zur Einsatzführung im Juni in Auftrag gegeben. Nach weiteren Stellungnahmen will die Staatsanwaltschaft abschließend prüfen, ob die Ermittlungen abgeschlossen werden können.
Die Behörde hatte im August 2021 Ermittlungen gegen den ehemaligen Landrat des Landkreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), und ein weiteres Mitglied des Krisenstabs eingeleitet. Als Grund wurde ein Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen genannt.
Am 14. Juli 2021 hatte ein durch sintflutartige Regenfälle ausgelöstes verheerendes Hochwasser große Gebiete in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen verwüstet, viele Gemeinden wurden zerstört. In Rheinland-Pfalz starben mindestens 135 Menschen, in Nordrhein-Westfalen gab es 48 Tote.
M.Qasim--SF-PST