-
Handels-"Krieg": Kanada kontert US-Zölle
-
"Spektakuläre Kulisse": Fahrer bereiten sich auf Autorennen in Washington vor
-
250 Jahre USA: Trump dreht Ehrenrunde bei Autorennen in Washington
-
Gesundheitsminister Linnemann will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Fall Arday: US-Botschafter in Belgien kritisiert Suspendierung von US-Forscher
-
EVG droht mit Streiks im Regionalverkehr - Bahngewerkschaft macht Druck bei Gesetz zu Sicherheit
-
Merz nennt vor Kabinettsklausur Wachstum und Beschäftigung "das wichtigste Thema"
-
VW-Chef ruft Mitarbeiter wegen Konzern-Krise zum Zusammenhalt auf
-
Test bestanden: Schröder und Co. holen Supercup
-
Bayerns Titeljäger gewinnen den Supercup
-
Hinweise auf Markteinführung von selbsfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Ermittlungen auf Hochtouren nach Schwert-Angriff an schwedischer Schule mit einer Toten
-
Demichelis feiert erfolgreiches RB-Debüt
-
"Krieg": Neue US-Zölle gegen Kanada nach Scheitern von Verhandlungen in Kraft getreten
-
Berlin chancenlos: Magdeburg gewinnt Supercup
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - Kanzler-Auftritt von Pfiffen begeleitet
-
CONCACAF: Infantino soll sich von Jugendturnier fernhalten
-
Stach schießt Leeds zum Sieg - ManUnited blamiert sich
-
Füllkrug trifft beim Comeback: Bremen locker weiter
-
SV Elversberg nach Sieg in Duisburg weiter
-
Hoffenheim ohne Probleme in Aue
-
Formel 1: Norris in Zandvoort auf der Pole
-
US Open: Alcaraz und Williams als Mixed-Team
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - "Das ist der Klimawandel"
-
Palästinensergebiete: Frühere Diplomaten fordern Paris und London zum Handeln auf
-
"Demütigung": ManUnited verliert bei Aufsteiger Hull
-
Südkorea schickt erstes Containerschiff durch die Arktis
-
FC Augsburg müht sich in Cottbus in die zweite Pokalrunde
-
Effizient in Wiesbaden: Bayer gewinnt bei Martinez-Debüt
-
Wadephul wirft Russland bei Ukraine-Besuch "wahllosen Mord an Zivilisten" vor
-
Nach BSW-Streit um Koalition: Thüringer CDU bestätigt Voigt als Parteichef
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort
-
Hohe Spritpreise: Klingbeil dringt auf Übergewinnsteuer für Ölkonzerne
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort - Antonelli Dritter
-
Wadephul kündigt bei Ukraine-Besuch weitere deutsche Hilfe und Gespräch mit Rubio an
-
"Spiegel": Klingbeil startet weiteren Vorstoß für Übergewinnsteuer auf EU-Ebene
-
Antisemitismusbeauftragter Klein fordert "echte Gestaltungsrechte" für das Amt
-
Wadephul sagt Ukraine Hilfe zur Vorbereitung auf den Winter zu
-
Umfrage vor Abgeordnetenhauswahl sieht Linke in Berlin klar vorn
-
Wadephul-Besuch in Kiew: Tägliche Bilder der Zerstörung dürfen niemanden kalt lassen
-
Ausschreitungen in Mannheim: 35 Polizisten verletzt
-
Auswärtiges Amt: Bundesaußenminister Wadephul zu Gesprächen in die Ukraine gereist
-
US-Premiere: Tiafack gewinnt gegen Zavala durch K.o.
-
Erneut russische Luftangriffe auf die Ukraine - Mindestens zwei Tote
-
Barcala lobt Bühl: "Wieder eine der Schlüsselspielerinnen"
-
Mumbrú fordert: Gegen Kroatien muss mehr kommen
-
"Dann hört der Spaß auf": Entsetzen nach Tumulten in Mannheim
-
Nach Scheitern von Verhandlungen: Neue US-Zölle gegen Kanada in Kraft getreten
-
Keine Einigung im Zollstreit zwischen den USA und Kanada
-
Ministerpräsident Schulze schließt AfD-Mehrheit durch Überläufer aus der CDU aus
BGH: Vertrag über einzelne Malerarbeiten an Neubau kein Verbraucherbauvertrag
Ein Vertrag über eine einzelne Arbeit an einem Neubau kann nicht als Verbraucherbauvertrag gelten. Dieser neue Vertragstyp könne nur zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen geschlossen werden, das sich damit zur Errichtung eines neuen Gebäudes verpflichte, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Es ging um den Rechtsstreit eines Ehepaars aus Rheinland-Pfalz mit einem Malerbetrieb. (Az. VII ZR 94/22)
Den neuen Verbraucherbauvertrag gibt es seit 2018. Er soll Verbraucher schützen und gilt laut Gesetz dann, wenn "der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird." Für den Verbraucherbauvertrag gibt es spezielle Regeln.
Beispielsweise muss das Unternehmen eine genaue Baubeschreibung zur Verfügung stellen, der Verbraucher hat ein Widerrufsrecht. Außerdem dürfen die Abschlagszahlungen nicht höher sein als 90 Prozent der vereinbarten Gesamtsumme. Bei diesen Zahlungen handelt es sich um Geld, das zwischendurch je nach Baufortschritt für bereits erbrachte Leistungen gezahlt wird. Nach der Neuregelung bleibt den Bauherren ein Teil der Summe, bis eventuelle Baumängel behoben sind.
Im vorliegenden Fall ließen die privaten Bauherren zwar ein neues Haus errichten, vergaben die Verträge über die einzelnen Arbeiten aber an unterschiedliche Bauunternehmer. Die Firma, die später klagte, verputzte Innen- und Außenwände. Die Eheleute zahlten von den insgesamt knapp 30.000 Euro auf den Abschlagsrechnungen zunächst nur etwas über 20.000 Euro. Sie weigerten sich, den offenen Betrag zu zahlen oder eine entsprechende Sicherheitsleistung zu stellen. Daraufhin zog die Firma vor Gericht.
Das Landgericht Landau gab der Klage auf die Sicherheitsleistung statt, wogegen das Ehepaar Berufung einlegte. Es zahlte außerdem den noch offenen Betrag. Daraufhin erklärte das Unternehmen den Rechtsstreit für erledigt. Das wollten die Bauherren nicht akzeptieren, woraufhin das Unternehmen sich an das Oberlandesgericht Zweibrücken wandte, um die Erledigung feststellen zu lassen.
Dieses wies die Klage aber ab. Es erklärte, dass die Firma keinen Anspruch auf eine Sicherheitsleistung gehabt habe. Ehefrau und Ehemann seien Verbraucher und hätten mit der Firma einen Verbraucherbauvertrag geschlossen. Dagegen zog das Unternehmen dann vor den BGH.
Dieser gab ihm nun recht und stellte fest, dass sich der Rechtsstreit erledigt habe. Das Ehepaar und das Unternehmen hätten keinen Verbraucherbauvertrag geschlossen. Dafür genüge es nämlich nicht, wenn ein Unternehmen im Rahmen eines Neubaus eine Einzelaufgabe übernehme.
H.Nasr--SF-PST