-
Handels-"Krieg": Kanada kontert US-Zölle
-
"Spektakuläre Kulisse": Fahrer bereiten sich auf Autorennen in Washington vor
-
250 Jahre USA: Trump dreht Ehrenrunde bei Autorennen in Washington
-
Gesundheitsminister Linnemann will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Fall Arday: US-Botschafter in Belgien kritisiert Suspendierung von US-Forscher
-
EVG droht mit Streiks im Regionalverkehr - Bahngewerkschaft macht Druck bei Gesetz zu Sicherheit
-
Merz nennt vor Kabinettsklausur Wachstum und Beschäftigung "das wichtigste Thema"
-
VW-Chef ruft Mitarbeiter wegen Konzern-Krise zum Zusammenhalt auf
-
Test bestanden: Schröder und Co. holen Supercup
-
Bayerns Titeljäger gewinnen den Supercup
-
Hinweise auf Markteinführung von selbsfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Ermittlungen auf Hochtouren nach Schwert-Angriff an schwedischer Schule mit einer Toten
-
Demichelis feiert erfolgreiches RB-Debüt
-
"Krieg": Neue US-Zölle gegen Kanada nach Scheitern von Verhandlungen in Kraft getreten
-
Berlin chancenlos: Magdeburg gewinnt Supercup
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - Kanzler-Auftritt von Pfiffen begeleitet
-
CONCACAF: Infantino soll sich von Jugendturnier fernhalten
-
Stach schießt Leeds zum Sieg - ManUnited blamiert sich
-
Füllkrug trifft beim Comeback: Bremen locker weiter
-
SV Elversberg nach Sieg in Duisburg weiter
-
Hoffenheim ohne Probleme in Aue
-
Formel 1: Norris in Zandvoort auf der Pole
-
US Open: Alcaraz und Williams als Mixed-Team
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - "Das ist der Klimawandel"
-
Palästinensergebiete: Frühere Diplomaten fordern Paris und London zum Handeln auf
-
"Demütigung": ManUnited verliert bei Aufsteiger Hull
-
Südkorea schickt erstes Containerschiff durch die Arktis
-
FC Augsburg müht sich in Cottbus in die zweite Pokalrunde
-
Effizient in Wiesbaden: Bayer gewinnt bei Martinez-Debüt
-
Wadephul wirft Russland bei Ukraine-Besuch "wahllosen Mord an Zivilisten" vor
-
Nach BSW-Streit um Koalition: Thüringer CDU bestätigt Voigt als Parteichef
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort
-
Hohe Spritpreise: Klingbeil dringt auf Übergewinnsteuer für Ölkonzerne
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort - Antonelli Dritter
-
Wadephul kündigt bei Ukraine-Besuch weitere deutsche Hilfe und Gespräch mit Rubio an
-
"Spiegel": Klingbeil startet weiteren Vorstoß für Übergewinnsteuer auf EU-Ebene
-
Antisemitismusbeauftragter Klein fordert "echte Gestaltungsrechte" für das Amt
-
Wadephul sagt Ukraine Hilfe zur Vorbereitung auf den Winter zu
-
Umfrage vor Abgeordnetenhauswahl sieht Linke in Berlin klar vorn
-
Wadephul-Besuch in Kiew: Tägliche Bilder der Zerstörung dürfen niemanden kalt lassen
-
Ausschreitungen in Mannheim: 35 Polizisten verletzt
-
Auswärtiges Amt: Bundesaußenminister Wadephul zu Gesprächen in die Ukraine gereist
-
US-Premiere: Tiafack gewinnt gegen Zavala durch K.o.
-
Erneut russische Luftangriffe auf die Ukraine - Mindestens zwei Tote
-
Barcala lobt Bühl: "Wieder eine der Schlüsselspielerinnen"
-
Mumbrú fordert: Gegen Kroatien muss mehr kommen
-
"Dann hört der Spaß auf": Entsetzen nach Tumulten in Mannheim
-
Nach Scheitern von Verhandlungen: Neue US-Zölle gegen Kanada in Kraft getreten
-
Keine Einigung im Zollstreit zwischen den USA und Kanada
-
Ministerpräsident Schulze schließt AfD-Mehrheit durch Überläufer aus der CDU aus
Gutachten am EuGH zweifelt längere Speicherung von Insolvenzdaten durch Schufa an
Ein juristisches Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) bezweifelt, dass die Schufa Daten über Restschuldbefreiungen nach einer Insolvenz länger speichern darf als das öffentliche Register. Die Restschuldbefreiung solle es den Betroffenen ermöglichen, sich wieder am Wirtschaftsleben zu beteiligen, erklärte der zuständige EuGH-Generalanwalt Priit Pikamäe in seinen am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Würden private Wirtschaftsauskunfteien die Daten länger speichern, würde dieses Ziel vereitelt. (Az. C-634/21 u.a.)
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden muss über die Klagen zweier Bürger wegen solcher Schufa-Einträge entscheiden. Es fragte den EuGH nach der Rechtmäßigkeit der Datenspeicherung gemäß EU-Recht. Der Generalanwalt beurteilte die Fragen nun in seinem Gutachten. Eine Entscheidung ist das noch nicht, die Richterinnen und Richter in Luxemburg orientieren sich bei ihrem späteren Urteil aber erfahrungsgemäß häufig an den Schlussanträgen.
In Deutschland veröffentlichen Insolvenzgerichte Informationen über Restschuldbefreiungen in einem amtlichen Portal. Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa rufen solche Daten ab und speichern sie bis zu drei Jahre lang. EuGH-Generalanwalt Pikamäe erklärte, dass verschiedene Interessen bei der Datenverarbeitung gegeneinander abgewogen werden müssten. Bei einer längeren Speicherung der Daten sehe es so aus, als könnten die erheblichen negativen Folgen für die Betroffenen gegenüber dem geschäftlichen Interesse der Auskunftei und ihrer Kunden überwiegen.
In Deutschland hat auch der Bundesgerichtshof vor einem Monat über die Speicherungspraxis der Schufa nach Insolvenzen verhandelt. Unter anderem ist offen, ob eine spezielle gesetzliche Regelung für Wirtschaftsauskunfteien notwendig ist. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe deuteten an, dass sie ein Urteil des EuGH zu den Fragen aus Wiesbaden abwarten oder möglicherweise dem Gerichtshof selbst Fragen stellen könnten - ihre Entscheidung wollen sie am 28. März verkünden.
In Luxemburg beurteilte Generalanwalt Pikamäe am Donnerstag auch die Erstellung von Score-Werten durch die Schufa. Eine Bürgerin war vor das Wiesbadener Verwaltungsgericht gezogen, nachdem sie auf Grundlage ihres Schufa-Werts einen Kredit nicht bekommen hatte. Die Schufa weigerte sich, ihre Berechnungsmethode öffentlich zu machen. Der hessische Datenschutzbeauftragte half der Betroffenen nicht weiter.
Laut europäischer Datenschutzgrundverordnung haben Menschen ein Recht darauf, nicht einer Entscheidung unterworfen zu werden, die ausschließlich auf der automatisierten Verarbeitung von Daten beruht, einschließlich Profiling. Dabei sind allerdings Ausnahmen möglich. Pikamäe kam nun in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die Datenschutzgrundverordnung hier zum Tragen komme.
Die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über Kreditwürdigkeit sei Profiling im Sinne der Verordnung. Betroffene haben seiner Auffassung nach das Recht auf Informationen über die Methode für die Berechnung des Score-Werts und die Gründe, die zu einem bestimmten Ergebnis geführt haben. Ein Termin für die Urteilsverkündung in Luxemburg wurde noch nicht veröffentlicht.
I.Saadi--SF-PST