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Ein Verletzter nach Amoklauf in Hamburger Kirche noch in Lebensgefahr
Fünf Tage nach dem Amoklauf in einer Hamburger Kirche der Zeugen Jehovas, bei der ein 35-jähriges früheres Mitglied der Gemeinde sieben Menschen und sich selbst erschoss, schwebt noch ein Verletzer in Lebensgefahr. Das teilten Vertreter der Behörden am Dienstag in der Hansestadt mit. Die Ermittlungen zu den Abläufen und Hintergründen der Tat liefen demnach auf Hochtouren, abschließende Erkenntnisse zu dem Motiv lagen noch nicht vor.
Es sei nicht auszuschließen, dass der 35-jährige Philipp F. bei der Tat aus "Hass" gegen die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas gehandelt habe, sagte der für die Ermittlungen zuständige leitende Oberstaatsanwalt Arnold Keller vor Journalisten. Es könne derzeit aber nicht abschließend gesagt werden, ob darin das Motiv zu suchen sei. Hinweise auf eine etwaige Planung seiner Tat gebe es bislang nicht "ansatzweise", fügte Anders hinzu.
Nach Angaben des stellvertretenden Leiters der Staatsschutzabteilung des Hamburger Landeskriminalamts (LKA), Uwe Stockmann, rekonstruieren die Ermittler derzeit das Leben von F. und befragen deshalb unter anderem zahlreiche Zeugen. Es gebe auch Hinweise auf "psychische Auffälligkeiten", eine fachmedizinische Einschätzung liege jedoch noch nicht vor, betonte Stockmann. Auch ein von dem Täter veröffentlichtes Buch und viele weitere Informationen würden aktuell genau untersucht. "Die Auswertung ist noch nicht abgeschlossen."
F. hatte am Donnerstag bei einem Amoklauf in seiner früheren Gemeinde der Zeugen Jehovas in Hamburg mit einer Pistole sieben Menschen erschossen und neun weitere Menschen teilweise lebensgefährlich verletzt, bevor er sich selbst erschoss. Einsatzkräfte der Polizei waren binnen Minuten vor Ort und stürmten während der Tat das Gebäude, was mutmaßlich weitere Opfer verhinderte. Das Verbrechen löste im In- und Ausland Entsetzen aus.
Nach Ermittlerangaben war F. bis vor eineinhalb Jahren selbst Mitglied der Kirchengemeinde im Hamburger Stadtteil Groß Borstel, verließ diese dann allerdings unter bislang nicht abschließend geklärten Umständen. Er war zudem Sportschütze und als solcher legal im Besitz der späteren Tatwaffe.
V.AbuAwwad--SF-PST