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Unterbringung von Amokfahrer auf Berliner Stadtautobahn in Psychiatrie rechtskräftig
Zweieinhalb Jahre nach einer Amokfahrt auf der Berliner Stadtautobahn mit drei Schwerverletzten ist das Urteil des Landgerichts Berlin zur Unterbringung des Beschuldigten in der Psychiatrie rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand keine Rechtsfehler und verwarf die Revision des damals 31-Jährigen, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Der Mann hatte laut Urteil mit seinem Auto auf der A100 gezielt drei Motorradfahrer gerammt. (Az. 4 StR 329/22)
Dabei sei er teils mehr als hundert Stundenkilometer schnell. Das Berliner Gericht stellte aber fest, dass er schuldunfähig sei. Der Mann ist demnach an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt und befand sich in einem akuten Wahn.
Im August 2020 soll er beschlossen haben, Motorradfahrer zu töten. Einer psychiatrischen Gutachterin sagte er, dass während der Fahrt ein schwarzer Engel des Todes mit im Auto gesessen habe und teilweise auch gefahren sei.
Das Landgericht ordnete im Januar 2022 an, den Beschuldigten in ein psychiatrisches Krankenhaus einzuweisen. Er sei zu erwarten, dass er auch in Zukunft eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig.
E.AbuRizq--SF-PST