-
EVG droht mit Streiks im Regionalverkehr - Bahngewerkschaft macht Druck bei Gesetz zu Sicherheit
-
Merz nennt vor Kabinettsklausur Wachstum und Beschäftigung "das wichtigste Thema"
-
VW-Chef ruft Mitarbeiter wegen Konzern-Krise zum Zusammenhalt auf
-
Test bestanden: Schröder und Co. holen Supercup
-
Bayerns Titeljäger gewinnen den Supercup
-
Hinweise auf Markteinführung von selbsfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Ermittlungen auf Hochtouren nach Schwert-Angriff an schwedischer Schule mit einer Toten
-
Demichelis feiert erfolgreiches RB-Debüt
-
"Krieg": Neue US-Zölle gegen Kanada nach Scheitern von Verhandlungen in Kraft getreten
-
Berlin chancenlos: Magdeburg gewinnt Supercup
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - Kanzler-Auftritt von Pfiffen begeleitet
-
CONCACAF: Infantino soll sich von Jugendturnier fernhalten
-
Stach schießt Leeds zum Sieg - ManUnited blamiert sich
-
Füllkrug trifft beim Comeback: Bremen locker weiter
-
SV Elversberg nach Sieg in Duisburg weiter
-
Hoffenheim ohne Probleme in Aue
-
Formel 1: Norris in Zandvoort auf der Pole
-
US Open: Alcaraz und Williams als Mixed-Team
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - "Das ist der Klimawandel"
-
Palästinensergebiete: Frühere Diplomaten fordern Paris und London zum Handeln auf
-
"Demütigung": ManUnited verliert bei Aufsteiger Hull
-
Südkorea schickt erstes Containerschiff durch die Arktis
-
FC Augsburg müht sich in Cottbus in die zweite Pokalrunde
-
Effizient in Wiesbaden: Bayer gewinnt bei Martinez-Debüt
-
Wadephul wirft Russland bei Ukraine-Besuch "wahllosen Mord an Zivilisten" vor
-
Nach BSW-Streit um Koalition: Thüringer CDU bestätigt Voigt als Parteichef
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort
-
Hohe Spritpreise: Klingbeil dringt auf Übergewinnsteuer für Ölkonzerne
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort - Antonelli Dritter
-
Wadephul kündigt bei Ukraine-Besuch weitere deutsche Hilfe und Gespräch mit Rubio an
-
"Spiegel": Klingbeil startet weiteren Vorstoß für Übergewinnsteuer auf EU-Ebene
-
Antisemitismusbeauftragter Klein fordert "echte Gestaltungsrechte" für das Amt
-
Wadephul sagt Ukraine Hilfe zur Vorbereitung auf den Winter zu
-
Umfrage vor Abgeordnetenhauswahl sieht Linke in Berlin klar vorn
-
Wadephul-Besuch in Kiew: Tägliche Bilder der Zerstörung dürfen niemanden kalt lassen
-
Ausschreitungen in Mannheim: 35 Polizisten verletzt
-
Auswärtiges Amt: Bundesaußenminister Wadephul zu Gesprächen in die Ukraine gereist
-
US-Premiere: Tiafack gewinnt gegen Zavala durch K.o.
-
Erneut russische Luftangriffe auf die Ukraine - Mindestens zwei Tote
-
Barcala lobt Bühl: "Wieder eine der Schlüsselspielerinnen"
-
Mumbrú fordert: Gegen Kroatien muss mehr kommen
-
"Dann hört der Spaß auf": Entsetzen nach Tumulten in Mannheim
-
Nach Scheitern von Verhandlungen: Neue US-Zölle gegen Kanada in Kraft getreten
-
Keine Einigung im Zollstreit zwischen den USA und Kanada
-
Ministerpräsident Schulze schließt AfD-Mehrheit durch Überläufer aus der CDU aus
-
SPD besteht bei Steinmeier-Nachfolge auf Nominierung einer Frau
-
Merz besucht Hürtgenwald nach schwerem Waldbrand
-
Scheidende Trump-Sprecherin Leavitt schließt sich Maga-Organisation an
-
Wadephul schließt neue Sanktionen gegen Israel nicht aus
-
Ausschreitungen bei Fußball-Pokalspiel in Mannheim - 85 Verletzte
BGH entscheidet Mitte Februar über illegales Autorennen mit einer Toten in Moers
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am Donnerstag bereits zum zweiten Mal mit einem illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang in Moers befasst. Der vierte Strafsenat verhandelte in Karlsruhe über die Revisionen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gegen ein Urteil, mit dem gegen den Raser vier Jahre Haft verhängt worden waren. Der damals 22-Jährige hatte sich an Ostermontag 2019 mit einem anderen Mann in der nordrhein-westfälischen Stadt ein Rennen geliefert und war in einen Kleinwagen geprallt, dessen Fahrerin starb. (Az. 4 StR 211/22)
Der Angeklagte hatte keinen Führerschein. Die Höchstgeschwindigkeit in dem Wohngebiet betrug 50 Stundenkilometer, er war aber in der Spitze mit mehr als 160 Stundenkilometern unterwegs. Als die unbeteiligte Fahrerin auf die Straße einbog, konnte er nicht mehr bremsen und stieß mit dem anderen Wagen zusammen. Die Frau wurde aus ihrem Auto geschleudert, sie starb wenig später im Krankenhaus.
Das Landgericht Kleve verurteilte den Mann zunächst wegen Mordes, dieses Urteil hob der BGH aber 2021 auf und verwies es zur neuerlichen Verhandlung zurück. Daraufhin verurteilte das Landgericht den Angeklagten wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von vier Jahren. Es kam zu dem Schluss, dass der Mann sich zwar der Gefährlichkeit seines Tuns bewusst gewesen sei. Es sei aber nicht auszuschließen, dass er darauf vertraut habe, dass es keinen Unfall geben werde.
Das Landgericht sah darum keinen bedingten Tötungsvorsatz. Diese Beurteilung griff die Bundesanwaltschaft nun an. Ihre Vertreterin zielte in Karlsruhe insbesondere auf das Verhalten des Angeklagten nach dem Zusammenstoß ab. Er hatte das Auto abgestellt und war weggelaufen, ohne sich um die Schwerverletzte zu kümmern. Danach versteckte er sich tagelang, bis er sich den Behörden stellte.
Der Mann habe nicht davon ausgehen können, dass der andere Raser oder Zeugen sofort Hilfe holen würden, sagte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft. Er habe auch nicht wissen können, dass das Leben der Frau nicht mehr zu retten gewesen sei. Das Landgericht habe nicht genau genug geprüft, ob hier eine Tötung durch unterlassene Hilfeleistung vorliege.
Der Anwalt der Nebenklage griff die Tatsache an, dass das Landgericht dem Angeklagten mangelnde intellektuelle Fähigkeiten unterstellt habe. Der Mann sei zwar viermal durch die theoretische Fahrprüfung gefallen. Das bedeute aber keineswegs, dass er nicht Auto fahren könne. Auch sein Schulabschluss lasse keine Rückschlüsse darauf zu.
Die Verteidigerin des Rasers wies darauf hin, dass es ein extrem kurzes Rennen auf leerer Straße an Ostern gewesen sei. Alles habe sich innerhalb von fünf Sekunden abgespielt. Ein Tötungsvorsatz habe ihrem Mandanten fern gelegen. Mehrere Zeugen hätten den Unfall beobachtet, und er habe davon ausgehen können, dass jemand Hilfe holen würde.
"Es treibt mich einiges um", erklärte der Vorsitzende Richter Andreas Quentin zum Ende der Verhandlung. Der Fall sei sehr komplex, der Senat werde ausführlich beraten. Der BGH erhebt dabei nicht selbst neue Beweise, sondern überprüft das Urteil aus Kleve auf Rechtsfehler. Am 16. Februar soll in Karlsruhe eine Entscheidung verkündet werden. Der zweite Raser ist bereits rechtskräftig wegen der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
R.Halabi--SF-PST