-
VW-Chef ruft Mitarbeiter wegen Konzern-Krise zum Zusammenhalt auf
-
Test bestanden: Schröder und Co. holen Supercup
-
Bayerns Titeljäger gewinnen den Supercup
-
Hinweise auf Markteinführung von selbsfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Ermittlungen auf Hochtouren nach Schwert-Angriff an schwedischer Schule mit einer Toten
-
Demichelis feiert erfolgreiches RB-Debüt
-
"Krieg": Neue US-Zölle gegen Kanada nach Scheitern von Verhandlungen in Kraft getreten
-
Berlin chancenlos: Magdeburg gewinnt Supercup
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - Kanzler-Auftritt von Pfiffen begeleitet
-
CONCACAF: Infantino soll sich von Jugendturnier fernhalten
-
Stach schießt Leeds zum Sieg - ManUnited blamiert sich
-
Füllkrug trifft beim Comeback: Bremen locker weiter
-
SV Elversberg nach Sieg in Duisburg weiter
-
Hoffenheim ohne Probleme in Aue
-
Formel 1: Norris in Zandvoort auf der Pole
-
US Open: Alcaraz und Williams als Mixed-Team
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - "Das ist der Klimawandel"
-
Palästinensergebiete: Frühere Diplomaten fordern Paris und London zum Handeln auf
-
"Demütigung": ManUnited verliert bei Aufsteiger Hull
-
Südkorea schickt erstes Containerschiff durch die Arktis
-
FC Augsburg müht sich in Cottbus in die zweite Pokalrunde
-
Effizient in Wiesbaden: Bayer gewinnt bei Martinez-Debüt
-
Wadephul wirft Russland bei Ukraine-Besuch "wahllosen Mord an Zivilisten" vor
-
Nach BSW-Streit um Koalition: Thüringer CDU bestätigt Voigt als Parteichef
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort
-
Hohe Spritpreise: Klingbeil dringt auf Übergewinnsteuer für Ölkonzerne
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort - Antonelli Dritter
-
Wadephul kündigt bei Ukraine-Besuch weitere deutsche Hilfe und Gespräch mit Rubio an
-
"Spiegel": Klingbeil startet weiteren Vorstoß für Übergewinnsteuer auf EU-Ebene
-
Antisemitismusbeauftragter Klein fordert "echte Gestaltungsrechte" für das Amt
-
Wadephul sagt Ukraine Hilfe zur Vorbereitung auf den Winter zu
-
Umfrage vor Abgeordnetenhauswahl sieht Linke in Berlin klar vorn
-
Wadephul-Besuch in Kiew: Tägliche Bilder der Zerstörung dürfen niemanden kalt lassen
-
Ausschreitungen in Mannheim: 35 Polizisten verletzt
-
Auswärtiges Amt: Bundesaußenminister Wadephul zu Gesprächen in die Ukraine gereist
-
US-Premiere: Tiafack gewinnt gegen Zavala durch K.o.
-
Erneut russische Luftangriffe auf die Ukraine - Mindestens zwei Tote
-
Barcala lobt Bühl: "Wieder eine der Schlüsselspielerinnen"
-
Mumbrú fordert: Gegen Kroatien muss mehr kommen
-
"Dann hört der Spaß auf": Entsetzen nach Tumulten in Mannheim
-
Nach Scheitern von Verhandlungen: Neue US-Zölle gegen Kanada in Kraft getreten
-
Keine Einigung im Zollstreit zwischen den USA und Kanada
-
Ministerpräsident Schulze schließt AfD-Mehrheit durch Überläufer aus der CDU aus
-
SPD besteht bei Steinmeier-Nachfolge auf Nominierung einer Frau
-
Merz besucht Hürtgenwald nach schwerem Waldbrand
-
Scheidende Trump-Sprecherin Leavitt schließt sich Maga-Organisation an
-
Wadephul schließt neue Sanktionen gegen Israel nicht aus
-
Ausschreitungen bei Fußball-Pokalspiel in Mannheim - 85 Verletzte
-
Verstöße gegen Datenschutz bei Kindern: Tiktok zahlt 400 Millionen Dollar
-
Oberstes Gericht in den USA erlaubt vorerst Weiterbau von Trumps Ballsaal
BGH hebt Freisprüche von früheren VW-Managern in Untreue-Prozess auf
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Freisprüche von vier früheren Volkswagen-Vorständen in einem Prozess wegen möglicher Untreue aufgehoben. Das Landgericht Braunschweig müsse neu über die Fälle verhandeln, entschied der sechste Strafsenat mit Sitz in Leipzig am Dienstag. Den Managern wurde vorgeworfen, jahrelang eine überhöhte Bezahlung von einflussreichen Betriebsräten bewilligt zu haben. (Az. 6 StR 133/22)
Die Betriebsräte wurden dem Landgericht zufolge in höhere Entgeltgruppen des "Managementkreises" eingestuft und bekamen jährliche Boni von 80.000 bis 560.000 Euro, Volkswagen soll ein Schaden von mehr als viereinhalb Millionen Euro entstanden sein. Das Braunschweiger Gericht sah im September 2021 aber keine absichtliche Pflichtverletzung durch die Manager.
Zwar sei der objektive Tatbestand der Untreue erfüllt. Die Angeklagten hätten aber nicht den Vorsatz gehabt, dem Unternehmen Schaden zuzufügen, entschied es. Sie hätten sich auf die Einschätzungen von Beratern verlassen oder ein schon bestehendes System von Vergütungen vorgefunden. Darum seien sie irrtümlich davon ausgegangen, durch die Genehmigung der Zahlungen keine Pflichten zu verletzen.
Gegen das Urteil zog die Staatsanwaltschaft vor den BGH. Dieser überprüfte es und erklärte nun, dass es teilweise rechtsfehlerhaft sei. Der BGH könne auf Grundlage dieses Urteils nicht einschätzen, ob die Bewilligung der Gelder den betriebsverfassungsrechtlichen Grundsätzen widerspreche und ob das Landgericht eine vorsätzliche Pflichtverletzung zutreffend verneint habe.
Mehreres werde darin nicht deutlich, erklärte der BGH: etwa nach welchem System die Vergütung von Angestellten bei VW generell geregelt war und nach welchen Regeln sie in Entgeltgruppen einsortiert wurden und in höhere Gruppen aufstiegen.
Auch habe das Landgericht nur die Einordnung der Betriebsräte in Entgeltgruppen berücksichtigt, nicht aber die Boni, welche teils deutlich höher waren als die Grundgehälter. Eine andere Wirtschaftsstrafkammer in Braunschweig muss nun neu verhandeln und entscheiden.
J.AbuHassan--SF-PST