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Airbus weist Vorwürfe im Prozess zum Todesflug Rio-Paris 2009 zurück
Im Prozess um den Flugzeugabsturz zwischen Rio und Paris 2009 mit 228 Toten hat Airbus den Vorwurf zurückgewiesen, das Flugzeug mit fehleranfälligen Geräten ausgestattet zu haben. "Alle Experten sind sich einig, dass die Gründe für den Absturz der Kontrollverlust war", sagte der Anwalt Simon Ndiaye in seinem Plädoyer am letzten Verhandlungstag am Donnerstag vor Gericht.
Airbus habe das Recht, "eine menschlich schwere, aber technisch gerechtfertigte Entscheidung zu verlangen", fügte Ndiaye hinzu und ließ damit anklingen, dass Airbus einen Freispruch verlangen will.
Zu den 228 Toten des schlimmsten Unfalls in der Geschichte von Air France zählen auch 28 Deutsche. In dem seit Oktober andauernden Prozess geht es um die Frage, ob der Flugzeughersteller Airbus und die Fluggesellschaft Air France ein Problem mit Geräten unterschätzt haben, die der Geschwindigkeitsmessung dienen.
Am Vortag hatte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer keine Verurteilung von Air France und Airbus gefordert. Eine Schuld beider Unternehmen "scheint uns unmöglich nachzuweisen", sagte der Staatsanwalt am Mittwoch in Paris. Es gab wütende und enttäuschte Zwischenrufen, einige der Angehörigen der Opfer verließen aus Protest den Gerichtssaal.
"Das ist eine Parodie der Justiz", sagte der deutsche Nebenkläger Bernd Gans, der seine Tochter Ines bei dem Absturz verloren hat und einen Verband von Angehörigen der Opfer vertritt. "Es sind zwei Unternehmen mit Staatsbeteiligung, da darf kein Fleck die Weste der Prestigeunternehmen beschmutzen", sagte er. Er habe aber Vertrauen in die Richterin und hoffe, dass die Unternehmen dennoch verurteilt würden.
Bei dem Todesflug in der Nacht zum 1. Juni 2009 waren die sogenannten Pitotsonden vereist, was das Abschalten des Autopiloten zur Folge hatte und Alarm auslöste. Die überraschten Piloten steuerten das Flugzeug daraufhin steil nach oben. Weniger als fünf Minuten später stürzte das Flugzeug in den Atlantik.
Die beiden Unternehmen betonten während des Prozesses, keine strafrechtlichen Fehler begangen zu haben. Im Fall einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung müssten sie mit Strafen von 225.000 Euro rechnen. Das Urteil soll in etwa drei Monaten verkündet werden.
N.Shalabi--SF-PST