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Nach Unterbrechung: Sondierungsgespräche in Berlin wieder angelaufen
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DIW-Auswertung: Nur zwei Drittel des Tankrabatts werden weitergegeben
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EuGH: Ausweisung von verurteilten Schleusern nicht abschreckend genug
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Brot für die Welt: Insbesondere arme Konfliktstaaten bekommen zu wenig Klimaanpassungshilfen
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Bundestags-Gutachten: Neues Energiegesetz womöglich nicht mit EU-Recht vereinbar
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Europäischer Gerichtshof: Nach Betrug muss Bank verlorenen Betrag sofort erstatten
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EuGH-Urteil: Steuerlicher Wohnsitz von EU-Beamten ist das Herkunftsland
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Pflichtangabe zu Energieeffizienz bei Gewinnspiel: EuGH entscheidet gegen Payback
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Chip-Hersteller TSMC verbucht sechsten Rekordgewinn in Folge
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SPD-Chef Klingbeil bekräftigt Kritik an Angriffen auf Bas
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"Ex and the City": Guardiola schockierter Beobachter
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Mourinho sauer: La Liga will "Spieler fertigmachen"
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Eurovision Song Contest wird 2023 nicht in der Ukraine ausgetragen
Wegen des russischen Angriffskriegs wird der Eurovision Song Contest im kommenden Jahr nicht beim diesjährigen Sieger Ukraine ausgetragen. Dies teilte die Europäische Rundfunkunion (EBU) am Freitag in Genf mit. Stattdessen werde geprüft, ob das zweitplatzierte Großbritannien als Gastgeberland einspringen könne.
"In Anbetracht der aktuellen Umstände" sei die ukrainische Rundfunkanstalt UA nicht in der Lage, die für die Ausrichtung und Organisation des ESC notwendigen "Sicherheits- und Betriebsgarantien" zu erfüllen, hieß es in der Erklärung. Stattdessen werde die EBU nun Gespräche mit der BBC aufnehmen, "um möglicherweise den Eurovision Song Contest 2023 im Vereinigten Königreich auszurichten".
W.AbuLaban--SF-PST