-
Immobilienpreise stagnieren wegen hoher Zinsen - Mieten klettern weiter
-
Sieben Festnahmen bei Razzia wegen gefälschter Sprachzertifikate
-
17-jähriger mutmaßlicher Onlinesadist in Baden-Württemberg angeklagt
-
Mit 19 Messerstichen getötete Frau aus Hessen: Verdächtiger in Polen gefasst
-
Hausreparatur in Eigenleistung: Bundesgerichtshof prüft Haftung nach Verkauf
-
Bericht: Zahl der Extremisten mit Waffenerlaubnis auf mindestens 1600 gestiegen
-
Gewerkschaft droht vor Gespräch mit Volkswagen mit massivem Arbeitskampf
-
Tödlicher Angriff in Baden-Württemberg: 36-Jähriger vorläufig in Psychiatrie
-
Baugewerbe verbucht im August sprunghaften Auftragsanstieg um 23 Prozent
-
Geplanter Überfall in Bochum: Brüsseler Gericht verschiebt Urteil gegen "Ausbrecherkönig"
-
Netanjahu: Israel bereitet nach Angriff "vollständige Abriegelung" von Westjordanland vor
-
Erster komplett KI-generierter Spielfilm kommt in China in die Kinos
-
Verdächtige rote Substanz: Paket mit Früchtetee löst in Kiel Großeinsatz aus
-
Nach Brit Awards und Grammy: Sängerin Raye gewinnt britischen Mercury-Musikpreis
-
"Extremismusklausel" in Länderfinanzausgleich: CSU-Generalsekretär verteidigt Idee
-
FIFA-Machtkampf: Infantino erhält Unterstützung aus Asien
-
Zwei Tore, drei Assists: Draisaitl glänzt gegen den Meister
-
Strecke in Austin "inakzeptabel": Verstappen schlägt Alarm
-
Urteil im Maradona-Prozess am 22. Dezember
-
NBA: OKC auch gegen Jokic makellos - 76ers mit großem Comeback
-
NFL: Patriots unterliegen Bears
-
Zweifel am Formel-1-Finale: "Die Welt kann sich stark ändern"
-
"Mache einfach weiter": Brunner beim Thema DFB-Team gelassen
-
Hofmann betreibt Eigenwerbung: "Mehr kann ich nicht machen"
-
"Genau jetzt richtig": Freiburg will Trendwende gegen Bayern
-
Hoffenheim feiert "TSG-GOAT" Kramaric: "Er tut uns gut"
-
Kutschfahrten im New Yorker Central Park vor dem Aus
-
Geplanter Überfall in Bochum: Gericht verkündet Urteil gegen "Ausbrecherkönig"
-
Wadephul nimmt an Außenministertreffen in Istanbul teil
-
Krise bei VW: Weitere Gespräche mit IG Metall über Vereinbarung aus 2024
-
CSU-Parteitag mit Rede Söders - Besonderes Augenmerk auf Aigner
-
Trump: Ukraine verfügt wieder über Satelliten-Internetdienst Starlink
-
Staatsmedien: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet
-
Tausende fordern in Venezuela Rückkehr von Oppositionspolitikerin Machado
-
Vor Parlamentswahl in Serbien: Zehntausende Anhänger der Opposition in Belgrad
-
Was bleibt nach 30 Jahren Wohnen?
-
Vor Parlamentswahl in Serbien: Zehntausende Anhänger der demonstrieren in Belgrad
-
Vor Gouverneurswahlen: Trump lobt Schmähvideo gegen Demokratin
-
Kanada und Türkei nehmen Gespräche über Freihandelsabkommen auf
-
Xinhua: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet
-
Kramaric trifft endlich: Hoffenheim auch in Europa zurück
-
Brunner versaut Freiburgs Bayern-Generalprobe
-
Finnland erteilt Betriebsgenehmigung für unterirdisches Endlager für Atommüll
-
Antonelli zweifelt: WM-Titel in Austin "unwahrscheinlich"
-
Hofmann nutzt seine Chance: Bayer gewinnt auch auf Kreta
-
Hauptrunden-Traum lebt: Melsungen siegt im CL-Krimi
-
Milliardenklage gegen die BBC: Trump soll unter Eid aussagen
-
50 Millionen Euro: Rekordpreis bei Versteigerung von Monet-Gemälde in Paris erzielt
-
Zehntausende Studierende fordern bei Demonstration in Wien mehr Geld für Hochschulen
-
"Rückkehr zur Ruhe": Demonstrationsverbote und weitere Einschränkungen in Frankreich
Bundesfinanzhof schützt Wohnung vor unangemeldeten Steuerprüfern
Wenn das Finanzamt offene Fragen zu einem häuslichen Arbeitszimmer hat, darf es nicht gleich unangekündigt die Steuerfahndung vorbeischicken. Jedenfalls wenn die Steuerpflichtige bei der Aufklärung mitwirkt, greift dies unzulässig in die Unverletzlichkeit der Wohnung ein, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. (Az: VIII R 8/19)
Er gab damit einer selbstständigen Unternehmensberaterin aus Westfalen recht. Für das Steuerjahr 2015 hatte sie erstmals Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht. Auf Nachfrage des Finanzamts reichte die Frau eine Wohnungsskizze ein. Auf dieser waren nur zwei Zimmer zu sehen: ein Wohn-Esszimmer und ein Schlafzimmer. Dabei war der maschinenschriftliche Eintrag "Schlafen" nun durchgestrichen und handschriftlich durch "Arbeit" ersetzt.
Aber wo sollte die Frau nun schlafen? Um das zu klären, schickte das Finanzamt einen sogenannten Flankenschutzprüfer der Steuerfahndung vorbei. Dieser erschien unangekündigt vor der Wohnungstür und zeigte seinen Dienstausweis vor. Daraufhin ließ die Unternehmensberaterin ihn ein. Es zeigte sich, dass die Wohnung zwei weitere, in der Skizze nicht aufgeführte Zimmer hatte. Eines davon war ihr Schlafzimmer.
Das Finanzamt war zufrieden, die Unternehmensberaterin nicht. Mit ihrer Klage wollte sie festgestellt wissen, dass die Ortsbesichtigung rechtswidrig war. Anders als das Finanzgericht Münster gab der BFH dem nun statt.
Zur Begründung verwiesen die Münchner Richter auf die im Grundgesetz verbürgte Unverletzlichkeit der Wohnung. Vor dem Aufsuchen einer Wohnung müssten Behörden daher immer zunächst nach milderen Mitteln suchen.
Hier sei die Unternehmensberaterin bislang kooperativ gewesen. Vermutlich hätte daher wohl ein einfacher Anruf gereicht, um die Sache zu klären. In jedem Fall aber wäre ein angekündigter Besuch ausreichend gewesen.
Nach dem Münchener Urteil war die "Ermittlungsmaßnahme" auch schon deshalb rechtswidrig, weil das Finanzamt nicht einen eigenen Mitarbeiter, sondern die Steuerfahndung vorbeigeschickt hat. Dies erhöhe den Druck, den Prüfer auch unangekündigt einzulassen. Zudem könnten zufällige Besucher oder Nachbarn den rufschädigenden Eindruck bekommen, gegen die Unternehmensberaterin würden strafrechtliche Ermittlungen geführt.
T.Khatib--SF-PST