-
Immobilienpreise stagnieren wegen hoher Zinsen - Mieten klettern weiter
-
Sieben Festnahmen bei Razzia wegen gefälschter Sprachzertifikate
-
17-jähriger mutmaßlicher Onlinesadist in Baden-Württemberg angeklagt
-
Mit 19 Messerstichen getötete Frau aus Hessen: Verdächtiger in Polen gefasst
-
Hausreparatur in Eigenleistung: Bundesgerichtshof prüft Haftung nach Verkauf
-
Bericht: Zahl der Extremisten mit Waffenerlaubnis auf mindestens 1600 gestiegen
-
Gewerkschaft droht vor Gespräch mit Volkswagen mit massivem Arbeitskampf
-
Tödlicher Angriff in Baden-Württemberg: 36-Jähriger vorläufig in Psychiatrie
-
Baugewerbe verbucht im August sprunghaften Auftragsanstieg um 23 Prozent
-
Geplanter Überfall in Bochum: Brüsseler Gericht verschiebt Urteil gegen "Ausbrecherkönig"
-
Netanjahu: Israel bereitet nach Angriff "vollständige Abriegelung" von Westjordanland vor
-
Erster komplett KI-generierter Spielfilm kommt in China in die Kinos
-
Verdächtige rote Substanz: Paket mit Früchtetee löst in Kiel Großeinsatz aus
-
Nach Brit Awards und Grammy: Sängerin Raye gewinnt britischen Mercury-Musikpreis
-
"Extremismusklausel" in Länderfinanzausgleich: CSU-Generalsekretär verteidigt Idee
-
FIFA-Machtkampf: Infantino erhält Unterstützung aus Asien
-
Zwei Tore, drei Assists: Draisaitl glänzt gegen den Meister
-
Strecke in Austin "inakzeptabel": Verstappen schlägt Alarm
-
Urteil im Maradona-Prozess am 22. Dezember
-
NBA: OKC auch gegen Jokic makellos - 76ers mit großem Comeback
-
NFL: Patriots unterliegen Bears
-
Zweifel am Formel-1-Finale: "Die Welt kann sich stark ändern"
-
"Mache einfach weiter": Brunner beim Thema DFB-Team gelassen
-
Hofmann betreibt Eigenwerbung: "Mehr kann ich nicht machen"
-
"Genau jetzt richtig": Freiburg will Trendwende gegen Bayern
-
Hoffenheim feiert "TSG-GOAT" Kramaric: "Er tut uns gut"
-
Kutschfahrten im New Yorker Central Park vor dem Aus
-
Geplanter Überfall in Bochum: Gericht verkündet Urteil gegen "Ausbrecherkönig"
-
Wadephul nimmt an Außenministertreffen in Istanbul teil
-
Krise bei VW: Weitere Gespräche mit IG Metall über Vereinbarung aus 2024
-
CSU-Parteitag mit Rede Söders - Besonderes Augenmerk auf Aigner
-
Trump: Ukraine verfügt wieder über Satelliten-Internetdienst Starlink
-
Staatsmedien: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet
-
Tausende fordern in Venezuela Rückkehr von Oppositionspolitikerin Machado
-
Vor Parlamentswahl in Serbien: Zehntausende Anhänger der Opposition in Belgrad
-
Was bleibt nach 30 Jahren Wohnen?
-
Vor Parlamentswahl in Serbien: Zehntausende Anhänger der demonstrieren in Belgrad
-
Vor Gouverneurswahlen: Trump lobt Schmähvideo gegen Demokratin
-
Kanada und Türkei nehmen Gespräche über Freihandelsabkommen auf
-
Xinhua: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet
-
Kramaric trifft endlich: Hoffenheim auch in Europa zurück
-
Brunner versaut Freiburgs Bayern-Generalprobe
-
Finnland erteilt Betriebsgenehmigung für unterirdisches Endlager für Atommüll
-
Antonelli zweifelt: WM-Titel in Austin "unwahrscheinlich"
-
Hofmann nutzt seine Chance: Bayer gewinnt auch auf Kreta
-
Hauptrunden-Traum lebt: Melsungen siegt im CL-Krimi
-
Milliardenklage gegen die BBC: Trump soll unter Eid aussagen
-
50 Millionen Euro: Rekordpreis bei Versteigerung von Monet-Gemälde in Paris erzielt
-
Zehntausende Studierende fordern bei Demonstration in Wien mehr Geld für Hochschulen
-
"Rückkehr zur Ruhe": Demonstrationsverbote und weitere Einschränkungen in Frankreich
BGH schützt Gebrauchtwagenkäufer bei Betrug durch gefälschte Papiere
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bei Betrugsfällen im Gebrauchtwagengeschäft Käufern den Rücken gestärkt. Nach einem am Freitag verkündeten Urteil sind die Käufer auf der sicheren Seite, wenn sie sich den Fahrzeugbrief vorzeigen lassen. Selbst wenn das Papier eine für den Käufer nicht erkennbare Fälschung war, liege ein gültiger "gutgläubiger Erwerb" vor. (Az: V ZR 148/21)
Im Streitfall hatte ein deutsches Autohaus für 30.800 Euro einen gebrauchten Mercedes Kombi an einen Händler in Italien verkauft. Der Vermittler, der das Auto nach Italien überführt hatte, gab an, ihm sei der Fahrzeugbrief (offiziell: Zulassungsbescheinigung Teil II) gezeigt worden.
Doch das Fahrzeug gehörte nicht dem Autohaus, sondern war geleast. Eigentümer war die Mercedes-Benz Leasing GmbH. Diese verfügte auch über die Zulassungsbescheinigung und bestand auf dem Eigentum an dem Auto. Demgegenüber führten Käufer und Vermittler an, es müsse eine hochwertige Fälschung des Dokuments vorgelegen haben. Es liege daher ein "gutgläubiger Erwerb" vor, der wirksam sei.
Hierzu urteilte nun der BGH, dass bei Gebrauchtwagen immer dann ein gutgläubiger Erwerb vorliegt, wenn der Käufer sich die Zulassungsbescheinigung Teil II hat vorlegen lassen. Dabei reiche es aus, wenn der Käufer erklärt, wann und wo dies geschehen ist. Dass dies falsch ist, müsse im Streitfall der Eigentümer beweisen. Dies sei hier der Mercedes-Benz Leasing GmbH nicht gelungen.
Dass die Zulassungsbescheinigung Teil II hier dem Vermittler nicht gleich mitgegeben wurde, sei glaubhaft. Denn dies entspreche der üblichen Praxis im internationalen Autohandel, die mit der Abwicklung von Mehrwertsteuerbescheinigungen im Zusammenhang stehe.
I.Yassin--SF-PST