-
Mehr Eisbrecher und Unterseekabel: EU stellt neue Arktisstrategie vor
-
Ausschreitungen in Frankreich: Innenminister mit Manipulationsvorwurf konfrontiert
-
Mecklenburg-Vorpommern: AfD-Kandidat scheitert bei Landtagspräsidentenwahl
-
Bundesnetzagentur leitet Verfahren gegen Öko-Stromanbieter Grüüün ein
-
Stromausfall sorgt für Störungen bei Google-Diensten - britische Banken betroffen
-
Berliner Polizei prüft WhatsApp-Aufnahmen eines Beamten
-
Berliner Koalitionspläne verschärfen Streit über den Linke-Landesverband
-
Macron setzt nach landesweiten Protesten auf schärfere Sicherheitsmaßnahmen
-
EU-Reaktionen auf Frankreichs Proteste offenbaren unterschiedliche Maßstäbe
-
Zehn Jahre nach BASF-Unglück bleibt juristische Aufarbeitung umstritten
-
Motsi Mabuse berichtet von Alltagsrassismus in Deutschland
-
RNZ-Leser halten die Farben des Herbstes im Neckar-Odenwald-Kreis fest
-
Frankreich verhängt nach Ausschreitungen örtliche Ausgangssperren
-
Berliner Linke berät über möglichen Ausschluss von Vanessa Emde
-
Lehrkräftemangel trifft Förderschulen in Baden-Württemberg besonders stark
-
SEK nimmt Mann nach Schüssen in Oberfischach fest
-
Mercedes erweitert Classic Center in Fellbach deutlich
-
Dreizehnjähriger spielt Klavier auf dem Teufelstisch im Bodensee
-
Israels Wirklichkeit entzieht sich einfachen deutschen Zuschreibungen
-
Biologin warnt vor technischen Eingriffen in komplexe Ökosysteme
-
Europäische Protestwelle erhöht den Druck auf die EU-Spitze
-
Hubertus Heil schließt Kandidatur für SPD-Vorsitz nicht aus
-
Russische Luftangriffe verkürzen in Kyjiw die Zeit bis zum Schutzalarm
-
Alltag in Magdeburg wird zum Schauplatz politischer Missverständnisse
-
Tom-Cruise-Satire „Digger“ bleibt trotz Kampagne hinter Erwartungen
-
Trump nutzt Frankreichs Unruhen im Wahlkampf in Kansas
-
Musk verspricht jedem Kind in den USA eine SpaceX-Aktie
-
Union greift Berliner SPD nach rot-grün-roten Sondierungen an
-
Österreichische Ministerin kritisiert Berliner Migrationspläne
-
Dobrindt verschärft Deutschtests wegen wachsender Betrugsvorwürfe
-
Rot-Grün-Rot in Berlin verständigt sich auf Koalitionsgespräche
-
Mercedes baut Oldtimer-Angebot am Standort Fellbach aus
-
Investitionsgipfel in Berlin bringt Regierung und Großunternehmen zusammen
-
Hegseth trifft Netanjahu kurz vor Israels Parlamentswahl
-
Model Sahara Ray stirbt mit 34 Jahren
-
Schwedisches Königshaus serviert nordisches Menü beim Staatsbankett
-
Trump erwägt Dreiergipfel mit Putin und Xi
-
Europas Ukraine-Kurs gerät angesichts neuer US-Signale unter Druck
-
Deutsche Industrie verlor seit 2019 fast 500.000 Arbeitsplätze
-
Debatte über eine KI-Abgabe stößt auf praktische Steuerfragen
-
Ukraine-Krieg: Selenskyj sucht in Oslo Verständigung mit US-Unterhändler Witkoff
-
Kassenärzte warnen vor längeren Wartezeiten - Kritik von Kassen und Patientenschützern
-
Mutmaßlicher Geisterfahrer nach Unfall in Bayern wegen Mordversuchs in Haft
-
US-Außenminister Rubio hält Handelseinigung mit Indien für greifbar
-
Angriff mit Auto auf australische Abgeordnete: 43-Jähriger angeklagt
-
Bitkom: Jeder Fünfte häufig von Nachrichtenflut in Chats überfordert
-
FC Bayern: Neuer trainiert - Kompany und Kimmich fehlen
-
Eine Million Euro Schaden: Mutmaßlich betrügerischer Anwalt in Niedersachsen in Haft
-
Abgeordnete meldet sich krank: Berliner Linksfraktion vertagt Entscheidung zu Emde
-
Polizei räumt in Lissabon Protestlager gegen Wohnungsnot - 55 Festnahmen
Schadenersatz für Diesel möglich bei Zahlung erst nach Bekanntwerden des Skandals
Wer ein Auto mit manipuliertem Dieselmotor vor Bekanntwerden des Skandals kaufte, danach aber erst bezahlte, kann trotzdem Anspruch auf Schadenersatz haben. Dass der Käufer den Vertrag erfüllte - und zahlte - sei nicht ungewöhnlich oder unangemessen gewesen, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe. Er hob ein Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig auf, das nun erneut über den Fall verhandeln muss. (Az. VI ZR 676/20)
Geklagt hatte der Käufer eines gebrauchten VW Caddy. Im Sommer 2015 leistete er eine kleine Anzahlung, im Oktober bekam er das Auto und zahlte den Restbetrag. Ebenfalls im Oktober ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt einen Rückruf des Modells an, das mit einer Manipulationssoftware ausgestattet war.
Laut Kläger sagte ihm der Verkäufer bei der Übergabe des Wagens, dass dieser von der Dieselproblematik nicht betroffen sei. Er recherchierte nicht weiter. Das spreche gegen ihn, urteilte das Oberlandesgericht: Wäre der Dieselskandal für den Käufer entscheidend gewesen, hätte er das beispielsweise mithilfe der Website von VW klären können.
Das Oberlandesgericht sah hier auch kein sittenwidriges Verhalten des Autobauers. Zudem seien Gebrauchtwagenkäufer so weit "vom Produktionsprozess und Inverkehrbringen des Fahrzeugs entfernt", dass ihre Betroffenheit "rein zufällig" sei.
Nach der Abweisung seiner Klage in Braunschweig legte der Kläger beim BGH Revision ein, der das Urteil überprüfte. Er entschied, dass der Anspruch auf Schadenersatz nicht mit der Begründung des Oberlandesgerichts abgelehnt werden dürfe.
Der BGH sah auch gegenüber diesem Käufer ein sittenwidriges Verhalten. Dass das Auto gebraucht gekauft worden sei, ändere daran nichts. Dass er nach Bekanntwerden des Skandals noch zahlte, habe einen "rechtfertigenden Anlass" gehabt, denn er habe sich vertraglich dazu verpflichtet.
O.Salim--SF-PST