-
Immobilienpreise stagnieren wegen hoher Zinsen - Mieten klettern weiter
-
Sieben Festnahmen bei Razzia wegen gefälschter Sprachzertifikate
-
17-jähriger mutmaßlicher Onlinesadist in Baden-Württemberg angeklagt
-
Mit 19 Messerstichen getötete Frau aus Hessen: Verdächtiger in Polen gefasst
-
Hausreparatur in Eigenleistung: Bundesgerichtshof prüft Haftung nach Verkauf
-
Bericht: Zahl der Extremisten mit Waffenerlaubnis auf mindestens 1600 gestiegen
-
Gewerkschaft droht vor Gespräch mit Volkswagen mit massivem Arbeitskampf
-
Tödlicher Angriff in Baden-Württemberg: 36-Jähriger vorläufig in Psychiatrie
-
Baugewerbe verbucht im August sprunghaften Auftragsanstieg um 23 Prozent
-
Geplanter Überfall in Bochum: Brüsseler Gericht verschiebt Urteil gegen "Ausbrecherkönig"
-
Netanjahu: Israel bereitet nach Angriff "vollständige Abriegelung" von Westjordanland vor
-
Erster komplett KI-generierter Spielfilm kommt in China in die Kinos
-
Verdächtige rote Substanz: Paket mit Früchtetee löst in Kiel Großeinsatz aus
-
Nach Brit Awards und Grammy: Sängerin Raye gewinnt britischen Mercury-Musikpreis
-
"Extremismusklausel" in Länderfinanzausgleich: CSU-Generalsekretär verteidigt Idee
-
FIFA-Machtkampf: Infantino erhält Unterstützung aus Asien
-
Zwei Tore, drei Assists: Draisaitl glänzt gegen den Meister
-
Strecke in Austin "inakzeptabel": Verstappen schlägt Alarm
-
Urteil im Maradona-Prozess am 22. Dezember
-
NBA: OKC auch gegen Jokic makellos - 76ers mit großem Comeback
-
NFL: Patriots unterliegen Bears
-
Zweifel am Formel-1-Finale: "Die Welt kann sich stark ändern"
-
"Mache einfach weiter": Brunner beim Thema DFB-Team gelassen
-
Hofmann betreibt Eigenwerbung: "Mehr kann ich nicht machen"
-
"Genau jetzt richtig": Freiburg will Trendwende gegen Bayern
-
Hoffenheim feiert "TSG-GOAT" Kramaric: "Er tut uns gut"
-
Kutschfahrten im New Yorker Central Park vor dem Aus
-
Geplanter Überfall in Bochum: Gericht verkündet Urteil gegen "Ausbrecherkönig"
-
Wadephul nimmt an Außenministertreffen in Istanbul teil
-
Krise bei VW: Weitere Gespräche mit IG Metall über Vereinbarung aus 2024
-
CSU-Parteitag mit Rede Söders - Besonderes Augenmerk auf Aigner
-
Trump: Ukraine verfügt wieder über Satelliten-Internetdienst Starlink
-
Staatsmedien: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet
-
Tausende fordern in Venezuela Rückkehr von Oppositionspolitikerin Machado
-
Vor Parlamentswahl in Serbien: Zehntausende Anhänger der Opposition in Belgrad
-
Was bleibt nach 30 Jahren Wohnen?
-
Vor Parlamentswahl in Serbien: Zehntausende Anhänger der demonstrieren in Belgrad
-
Vor Gouverneurswahlen: Trump lobt Schmähvideo gegen Demokratin
-
Kanada und Türkei nehmen Gespräche über Freihandelsabkommen auf
-
Xinhua: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet
-
Kramaric trifft endlich: Hoffenheim auch in Europa zurück
-
Brunner versaut Freiburgs Bayern-Generalprobe
-
Finnland erteilt Betriebsgenehmigung für unterirdisches Endlager für Atommüll
-
Antonelli zweifelt: WM-Titel in Austin "unwahrscheinlich"
-
Hofmann nutzt seine Chance: Bayer gewinnt auch auf Kreta
-
Hauptrunden-Traum lebt: Melsungen siegt im CL-Krimi
-
Milliardenklage gegen die BBC: Trump soll unter Eid aussagen
-
50 Millionen Euro: Rekordpreis bei Versteigerung von Monet-Gemälde in Paris erzielt
-
Zehntausende Studierende fordern bei Demonstration in Wien mehr Geld für Hochschulen
-
"Rückkehr zur Ruhe": Demonstrationsverbote und weitere Einschränkungen in Frankreich
Fehlerhafter Test: Stiftung Warentest muss Schadenersatz zahlen
Es ist nach Ansicht des betroffenen Herstellers Pyrexx ein "historischer Erfolg": Die Stiftung Warentest muss wegen eines fehlerhaften Testurteils Schadenersatz zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main urteilte am Donnerstag, die Bewertung eines Pyrexx-Rauchmelders sei geeignet gewesen, dem Ruf des Unternehmens zu schaden "und das Vertrauen in die Produkte zu schmälern". Stiftung Warentest betonte, es handle sich um einen "bislang einmaligen Fall". (Az. 16 U 38/25)
Hintergrund ist ein Testurteil der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2020 für einen Rauchmelder der in Berlin ansässigen Firma. Dieser Rauchmelder habe zu lange gebraucht, um Alarm zu schlagen, urteilten die Tester damals und vergaben die Note "mangelhaft". Pyrexx zweifelte das Ergebnis an - zurecht, wie sich herausstellte. Denn das von der Stiftung für den Test beauftragte externe Institut war von der vorgegebenen Prüfnorm abgewichen. 2024 zog die Stiftung Warentest die Benotung schließlich zurück.
Für Pyrexx hatte die "Mangelhaft"-Bewertung zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits schwerwiegende Folgen, wie das Unternehmen am Donnerstag nochmals betonte. Das Geschäft sei eingebrochen, Neukunden seien ausgeblieben und Rauchmelder ausgetauscht worden, "obwohl die Geräte einwandfrei funktionierten". Jeder dritte Mitarbeiter habe seinen Arbeitsplatz verloren.
Pyrexx fordert deshalb Schadenersatz in Höhe von 7,7 Millionen Euro. Vor dem Landgericht Frankfurt erzielte das Unternehmen im März vergangenen Jahres einen Erfolg: Pyrexx stehe grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz zu, lautete das Urteil in erster Instanz. Dagegen legte die Stiftung Warentest Berufung ein.
Das OLG kam nun ebenfalls zu dem Schluss, dass das Unternehmen "dem Grunde nach Schadenersatz verlangen" kann. Die Bewertung eines Produkts mit "mangelhaft" in einem vergleichenden Warentest stelle einen "rechtswidrigen Eingriff" in den Gewerbebetrieb dar, "wenn sie auf einem nicht sachgerecht durchgeführten Testverfahren beruht", erklärte das Gericht.
Über die Höhe des Anspruchs wird demnach erneut das Landgericht befinden. Pyrexx rechnet mit einer Entscheidung nicht vor Ende 2026.
Die Stiftung Warentest betonte am Donnerstag, das Prüfinstitut sei "ohne Rücksprache mit der Stiftung Warentest von der Norm abgewichen und hat das der Stiftung nicht offengelegt". Laut Gericht hatte die Stiftung aber nach der Beschwerde von Pyrexx "stichhaltige Anhaltspunkte" für Zweifel am Testergebnis. Sie hätte demnach nachfragen müssen.
Die Stiftung erklärte, für diese Pflichtverletzung müsse sie haften. Die Entscheidung des Gerichts akzeptiere sie. Die geforderte Klagesumme halte sie aber für "realitätsfern".
Zugleich begrüßte die Stiftung, dass das Urteil auch künftig vergleichende Warentests "auf bewährte Weise" ermöglicht. Das stärke den Verbraucherschutz. Das OLG teilte hierzu am Donnerstag mit, dass es eine Ausweitung der sogenannten Fiktionshaftung "ohne eigenes Verschulden für beauftragte externe Unternehmen" nicht für sachgerecht halte.
Die Stiftung hob hervor, dass sich die Warentester ihrer "großen Verantwortung bei der Veröffentlichung von Tests bewusst" seien. Bereits 2024 seien sowohl Abläufe als auch die Zusammenarbeit mit Prüfinstituten angepasst worden, "um Abweichungen von Vorgaben wie im bisher einmaligen Rauchmelder-Fall frühzeitiger erkennen zu können".
Pyrexx-Geschäftsführer Sebastian Herre betonte: "Wir haben als Mittelständler fünf Jahre lang für Aufklärung und Gerechtigkeit gekämpft - gegen eine Institution, der Millionen Deutsche vertrauen. Wir waren uns immer sicher: Bei dem Test muss etwas gehörig schiefgelaufen sein."
Z.AbuSaud--SF-PST