-
Regierung hält am Ziel der Stromsteuersenkung fest - Merz spricht mit Klingbeil
-
Bundesregierung will klimafreundlichen Umbau deutscher Raffinerien vorantreiben
-
Ein Toter bei Schüssen nahe Paris - Anti-Terror-Staatsanwaltschaft übernimmt Ermittlungen
-
Kurz vor der Wahl: Netanjahu ordnet nach Angriff "Abriegelung" von Westjordanland an
-
Kanzler Merz reist ab Montag nach Asien: Singapur, Japan und Südkorea Stationen
-
Bilder von Kindesmissbrauch: Meghan erschüttert über Vorwürfe gegen ihren Vater
-
Geplanter Überfall in Bochum: Urteil gegen "Ausbrecherkönig" vor Brüsseler Gericht verschoben
-
Nach Festnahme in Brandenburg: Mutmaßlicher Russland-Spion in Untersuchungshaft
-
Immobilienpreise stagnieren wegen hoher Zinsen - Mieten klettern weiter
-
Sieben Festnahmen bei Razzia wegen gefälschter Sprachzertifikate
-
17-jähriger mutmaßlicher Onlinesadist in Baden-Württemberg angeklagt
-
Mit 19 Messerstichen getötete Frau aus Hessen: Verdächtiger in Polen gefasst
-
Hausreparatur in Eigenleistung: Bundesgerichtshof prüft Haftung nach Verkauf
-
Bericht: Zahl der Extremisten mit Waffenerlaubnis auf mindestens 1600 gestiegen
-
Gewerkschaft droht vor Gespräch mit Volkswagen mit massivem Arbeitskampf
-
Tödlicher Angriff in Baden-Württemberg: 36-Jähriger vorläufig in Psychiatrie
-
Baugewerbe verbucht im August sprunghaften Auftragsanstieg um 23 Prozent
-
Geplanter Überfall in Bochum: Brüsseler Gericht verschiebt Urteil gegen "Ausbrecherkönig"
-
Netanjahu: Israel bereitet nach Angriff "vollständige Abriegelung" von Westjordanland vor
-
Erster komplett KI-generierter Spielfilm kommt in China in die Kinos
-
Verdächtige rote Substanz: Paket mit Früchtetee löst in Kiel Großeinsatz aus
-
Nach Brit Awards und Grammy: Sängerin Raye gewinnt britischen Mercury-Musikpreis
-
"Extremismusklausel" in Länderfinanzausgleich: CSU-Generalsekretär verteidigt Idee
-
FIFA-Machtkampf: Infantino erhält Unterstützung aus Asien
-
Zwei Tore, drei Assists: Draisaitl glänzt gegen den Meister
-
Strecke in Austin "inakzeptabel": Verstappen schlägt Alarm
-
Urteil im Maradona-Prozess am 22. Dezember
-
NBA: OKC auch gegen Jokic makellos - 76ers mit großem Comeback
-
NFL: Patriots unterliegen Bears
-
Zweifel am Formel-1-Finale: "Die Welt kann sich stark ändern"
-
"Mache einfach weiter": Brunner beim Thema DFB-Team gelassen
-
Hofmann betreibt Eigenwerbung: "Mehr kann ich nicht machen"
-
"Genau jetzt richtig": Freiburg will Trendwende gegen Bayern
-
Hoffenheim feiert "TSG-GOAT" Kramaric: "Er tut uns gut"
-
Kutschfahrten im New Yorker Central Park vor dem Aus
-
Geplanter Überfall in Bochum: Gericht verkündet Urteil gegen "Ausbrecherkönig"
-
Wadephul nimmt an Außenministertreffen in Istanbul teil
-
Krise bei VW: Weitere Gespräche mit IG Metall über Vereinbarung aus 2024
-
CSU-Parteitag mit Rede Söders - Besonderes Augenmerk auf Aigner
-
Trump: Ukraine verfügt wieder über Satelliten-Internetdienst Starlink
-
Staatsmedien: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet
-
Tausende fordern in Venezuela Rückkehr von Oppositionspolitikerin Machado
-
Vor Parlamentswahl in Serbien: Zehntausende Anhänger der Opposition in Belgrad
-
Was bleibt nach 30 Jahren Wohnen?
-
Vor Parlamentswahl in Serbien: Zehntausende Anhänger der demonstrieren in Belgrad
-
Vor Gouverneurswahlen: Trump lobt Schmähvideo gegen Demokratin
-
Kanada und Türkei nehmen Gespräche über Freihandelsabkommen auf
-
Xinhua: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet
-
Kramaric trifft endlich: Hoffenheim auch in Europa zurück
-
Brunner versaut Freiburgs Bayern-Generalprobe
Leiharbeitsverbot in Fleischindustrie: Beschwerde scheitert in Karlsruhe
Das Verbot von Leiharbeit und Fremdpersonal in der Fleischindustrie bleibt bestehen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies nach Angaben vom Mittwoch die Verfassungsbeschwerde eines Zerlegungsbetriebs zurück. Dieser sah seine Berufsfreiheit verletzt. (Az. 1 BvR 2637/21)
Es ging um Neuregelungen, die seit 2021 beziehungsweise 2024 gelten. Der Gesetzgeber reagierte damit auf Skandale in der Fleischindustrie und Corona-Infektionen in Schlachthöfen. Größere Firmen dürfen seitdem in den Kernbereichen Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Leiharbeitenden, Selbstständige oder Arbeiter über Werkverträge mit Subunternehmen beschäftigen.
Das Unternehmen, um das es nun ging, ist auf die Zerlegung von Schweineköpfen spezialisiert. Es setzte dazu vor dem Inkrafttreten des Gesetzes auch Arbeiter auf Grundlage von Werkverträgen ein. Dass ein solches Vorgehen verboten wurde, ist dem Gericht zufolge aber zulässig und mit der Berufsfreiheit vereinbar.
Es handle sich um einen moderaten Eingriff, erklärte Karlsruhe. Der Gesetzgeber habe den Arbeits- und Gesundheitsschutz schwerer gewichten dürfen. Er sei davon ausgegangen, dass es früher in der Fleischindustrie gravierende Verstöße gegen den Arbeitsschutz gegeben habe. Die vergleichsweise hohe Zahl von Arbeitsunfällen war demnach auf unklare Verantwortungsstrukturen als Folge der Beschäftigung von Fremdpersonal zurückzuführen.
Das Gericht führte aus, dass die Zerlegung von Schweineköpfen auch ohne Werkverträge grundsätzlich wirtschaftlich sinnvoll ausgeübt werden könne. Es gebe keinen Anspruch darauf, "ausschließlich von seinen Arbeitskräften zu profitieren, sich aber nicht mit den aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis resultierenden Herausforderungen auseinandersetzen zu müssen".
Beim Thema Leiharbeitsverbot habe das Unternehmen nicht deutlich gemacht, wie es selbst betroffen ist - dieser Teil der Beschwerde ist also schon unzulässig. Bereits 2022 hatte das Gericht frühere Beschwerden gegen die neuen Vorgaben zurückgewiesen.
H.Jarrar--SF-PST