-
Australischer Junge schwimmt vier Stunden im Meer und rettet abgetriebene Familie
-
Ehepaar Clinton will in Epstein-Affäre nun doch vor US-Kongress aussagen
-
Merz würdigt Rolle von Karnevalisten für den Zusammenhalt
-
Kreml: Indien hat bislang nichts zu möglichem Verzicht auf russisches Öl erklärt
-
Regierung sieht bei AfD-Jugend Kontinuität zu rechtsextremistischer Vorgängerin
-
Betrug mit Diesel-Wasser-Mischung: Schadenersatz in Millionenhöhe in Niedersachsen
-
Aus Sicherheitsgründen: China verbannt versenkbare Autotürgriffe
-
KI-Pornobilder: Französische Justiz will X-Eigentümer Musk anhören
-
Fusion von KI-Firma xAI mit SpaceX: Musk will Datenzentren im Weltall schaffen
-
Winter-Ausgaben: Bundesliga sparsamer als Konkurrenz
-
Studie: Tarifbeschäftigte entscheiden sich eher für mehr Zeit als für mehr Geld
-
Wiedereröffnung des Grenzübergangs Rafah: Zwölf Menschen nach Ägypten eingereist
-
"Playboy"-Umfrage: Stress und schlechte Nachrichten sorgen für Sex-Flaute
-
Russland-Frage: Heftige Kritik an Infantino
-
Vergewaltigungsprozess gegen Sohn von Norwegens Kronprinzessin begonnen
-
Wirtschaftsweise Grimm offen für Sparvorschläge von CDU-Wirtschaftsrat
-
Ministerin: Monumentales Weltkriegs-Mahnmal in Kiew bei russischem Angriff beschädigt
-
Reporter ohne Grenzen: 55 Angriffe auf Journalisten 2025 in Deutschland
-
Erneute russische Angriffe auf Kiew: 1100 Wohnhäuser ohne Heizung
-
Statistikbehörde: Mehr als 13 Millionen Menschen sind armutsgefährdet
-
US-Richter erlaubt Fortsetzung von weiterem von Trump gestoppten Windkraftprojekt
-
Drittliga-Rekord: Naderi wechselt von Rostock nach Glasgow
-
Energiewirtschaftsverband befürwortet strategische Gasreserve für Krisenfall
-
NHL: Deutsche Olympia-Fahrer erfolgreich
-
Draisaitls Ziel: "Fliegen da hin, um eine Medaille zu holen"
-
US-Repräsentantenhaus soll am Dienstag über Haushaltsentwurf abstimmen
-
Verdi: Bundesweite Streiks im Nahverkehr beendet
-
Kanzleramtschef Frei dämpft Erwartungen für Reformprojekte
-
Havanna bestätigt Kontakte mit Washington
-
Tarifverhandlungen in der Chemie- und Pharmaindustrie starten auf Bundesebene
-
Menschenrechtsgericht urteilt über Inhaftierung Nawalnys in Russland
-
Trump empfängt am Dienstag Kolumbiens Präsidenten Petro
-
Vergewaltigungsprozess gegen Sohn von Norwegens Kronprinzessin beginnt in Oslo
-
Geschäftsträgerin der USA in Venezuela bespricht "Übergang" mit Rodríguez
-
Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit wegen neuer Vorwürfe in U-Haft
-
Musk legt Raumfahrtunternehmen SpaceX und KI-Firma xAI zusammen
-
Epstein-Affäre: Ehepaar Clinton erklärt sich zu Aussage vor dem Kongress bereit
-
Nach tödlichen Schüssen: Bundesbedienstete in Minneapolis bekommen Körperkameras
-
Kriminalität: Costa Ricas designierte Präsidentin begrüßt Unterstützung El Salvadors
-
Für 69 Millionen Euro: Liverpool holt Abwehrtalent
-
Teil-Shutdown: Trump ruft US-Repräsentantenhaus zu Bewilligung von Haushaltsentwurf auf
-
Frankreichs Regierung bringt Haushalt 2026 durch die Nationalversammlung
-
Merz pocht auf größere Unabhängigkeit der EU von den USA
-
Medien: Upamecano verlängert beim FC Bayern
-
Frankreichs Regierung übersteht Misstrauensvoten - Haushalt verabschiedet
-
Bahnrad-EM: Teutenberg holt Gold - Silber für Frauen-Vierer
-
Neue Epstein-Akten ziehen immer weitere Kreise - auch Europäer im Fokus
-
Bahnrad-EM: Teutenberg triumphiert im Punkterennen
-
Trump: Indien will auf russisches Öl verzichten - USA verkünden Zollsenkung
-
Selenskyj: "Deeskalation" mit Russland hilft bei Vertrauensbildung für Verhandlungen
Beschwerde gegen Stopp von Atomenergie-Nutzung scheitert vor Verfassungsgericht
Eine Beschwerde gegen den Betriebsstopp der letzten deutschen Atomkraftwerke ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Sie wurde vor allem aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen, wie aus einem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Die Beschwerdeführenden, drei Männer und eine Frau, argumentierten vor allem mit dem Klima. (Az. 1 BvR 2282/23)
Die endgültige Abschaltung der letzten drei Kernkraftwerke im April 2023, das LNG-Beschleunigungsgesetz und die vorübergehende Reaktivierung von Kohlekraftwerken als Reserve führten ihren Angaben nach zu steigenden Treibhausgasemissionen.
Das Deutschland noch bleibende CO2-Budget werde so unverhältnismäßig aufgebraucht, argumentierten sie. So werde ihr Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt und die künftige Freiheit eingeschränkt. Sie kritisierten, dass es keine Regelungen zur friedlichen Weiternutzung der Atomkraft gibt.
Es ging um mehrere Maßnahmen der früheren Bundesregierung. Die Stromproduktion aus Atomenergie ging im April 2023 zu Ende. Damals gingen die letzten drei verbliebenen Atomkraftwerke Isar 2 in Bayern, Neckarwestheim in Baden-Württemberg und Emsland in Niedersachsen vom Netz. Der Ausstieg war schon 2011 beschlossen worden, die Kraftwerke wurden wegen der Energiekrise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine noch etwas länger als geplant betrieben.
Das LNG-Beschleunigungsgesetz wurde im Frühling 2022 zur rascheren Verringerung der Energie-Abhängigkeit von Russland beschlossen. Zulassungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von schwimmenden und stationären Flüssiggas-Terminals sollten damit vereinfacht werden. In der Gaskrise wurden außerdem einige Braunkohlekraftwerke aus der Reserve geholt, um die Versorgung zu sichern.
Die Beschwerde dagegen hatte nun keinen Erfolg. Die Beschwerdeführenden hielten unter anderem eine Frist nicht ein, wie das Verfassungsgericht erklärte. Ihre Beschwerde sei außerdem nicht ausreichend begründet.
Y.AlMasri--SF-PST