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Protest gegen Gasförderung: Umweltschützer treffen sich zu Klimacamp auf Borkum
Nur wenige Tage nach der Zustimmung des zuständigen Landesamts zum Start der Gasförderung vor Borkum protestieren Umweltschützer in einem Klimacamp auf der Nordseeinsel. Das Camp begann am Donnerstag, für Freitag ist ein Klimastreik am Inselbahnhof geplant. Die Veranstalter Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Klimabewegung Fridays for Future rechnen laut Polizei mit etwa 150 Teilnehmenden. Greenpeace veröffentlichte ein Rechtsgutachten, wonach ein für das Gasvorhaben notwendiges Abkommen zwischen Niederlanden und Deutschland gegen das Grundgesetz und Völkerrecht verstößt.
Das Camp soll bis Sonntag andauern, auch Klimaaktivistin Luisa Neubauer wird laut DUH auf der Insel erwartet. "Wir haben heute bei unserer Pressekonferenz vor dem Wirtschaftsministerium klar gemacht: Es darf keine Gasbohrungen vor Borkum geben!", erklärte Fridays for Future in einem Beitrag im Onlinedienst Instagram. Fotos zufolge hatten sich dort rund ein Dutzend Aktivistinnen und Aktivisten mit Schildern mit Aufschriften wie "Borkum und überall: Kein neues Gas" versammelt. Aktuell seien "über 200 Klimaaktivist*innen auf dem Weg nach Borkum", hieß es in einem Beitrag eines Instagram-Kontos zum Klimacamp.
Der Protest richtet sich gegen ein Gasförderprojekt vor der Nordseeinsel: Das niederländische Unternehmen One-Dyas will im deutsch-niederländischen Grenzgebiet Erdgas fördern und tut dies laut dem niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) im Testbetrieb auch bereits. Die Gasförderplattform befindet sich auf niederländischem Hoheitsgebiet. Die Bohrungen sollen teilweise unter dem Meeresboden in deutsches Hoheitsgebiet hineinreichen, weshalb es die Zustimmung aus Deutschland brauchte.
Am Montag gab das Landesamt bekannt, dem Sofortvollzug zugestimmt zu haben - damit darf One-Dyas loslegen. Die Bundesregierung hatte schon Anfang Juli den Weg freigemacht, in dem sie die Unterzeichnung des sogenannten "Unitarisierungsabkommen" mit den Niederlanden beschloss.
Die Gasförderplattform soll mit Strom aus dem Offshore-Windpark "Riffgat" vor Borkum versorgt werden. Dafür soll ein Seekabel unter anderem durch besonders geschützte Biotope am dortigen Meeresgrund verlegt werden. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hatte dafür grünes Licht gegeben.
Umweltschützer kritisieren das Gasförderprojekt scharf, auch der niedersächsische Energie- und Klimaschutzminister Christian Meyer (Grüne) stellte sich gegen das Vorhaben. Protest kommt auch von der Insel selbst: Gemeinsam mit der Inselgemeinde Juist würden "nun mögliche Rechtsmittel" geprüft, teilte die Stadt Borkum am Dienstag mit.
Rückenwind bekamen die Kritiker von einem Gutachten der Rechtsanwältin Roda Verheyen, das die Organisation Greenpeace in Auftrag gegeben hatte. Der Vertrag verstoße gegen das Pariser Klimaschutzabkommen sowie das im Artikel 20a des Grundgesetzes verankerte Klimaschutzgebot, schreibt Verheyen. Die Juristin führt in dem Gutachten aus, dass die Vereinbarung weitere Erdgasprojekte in unbegrenzter Zahl im deutsch-niederändischen Grenzgebiet ermögliche. Die Erschließung neuer fossiler Öl- und Gasvorkommen sei "aber nach einhelligen wissenschaftlichen Erkenntnissen mit den Temperaturzielen des Pariser Übereinkommens unvereinbar".
Das Klimaschutzgebot im Grundgesetz verbiete zudem "sämtliche Handlungen, die mit den Temperaturzielen des Pariser Übereinkommens per se unvereinbar sind". Es ergebe sich "nach jüngster internationaler Rechtsprechung auch ein Verstoß gegen die aus dem allgemeinen Völkerrecht ableitbare Verpflichtung zur Vermeidung irreversibler Schäden für Klima und Umwelt", erklärte die Juristin weiter. Die Bundesregierung habe zudem die "erforderliche Anhörung des Landes Niedersachsen verfassungswidrig unterlassen".
Verheyen zufolge müssen Bundestag und Bundesrat der Ratifizierung des Vertrages zustimmen. Damit könnten der Bundestag und der Bundesrat die Erdgasförderung "noch verhindern", schreibt Verheyen. "Sie sind hierzu auch verpflichtet, da das Abkommen sowohl gegen zwingendes Völkerrecht als auch gegen Verfassungsrecht verstößt."
O.Farraj--SF-PST