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EuGH bestätigt: Titandioxid-Pulver gilt nicht als krebserregend beim Einatmen
Der Weißmacher Titandioxid in einer bestimmten Pulverform wird weiter nicht als krebserregend beim Einatmen eingestuft. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte am Freitag ein entsprechendes Urteil des EU-Gerichts. Titandioxid steckt unter anderem in Wandfarben, Lacken und Kosmetika, in Lebensmitteln ist es seit dem Sommer 2022 in der EU verboten. (Az. C-71/23 P und C-82/23 P)
2019 stufte die EU-Kommission Pulver mit mindestens einem Prozent Titandioxid-Partikeln, die kleiner als 0,01 Millimeter sind, als vermutlich krebserregend beim Einatmen ein. Produkte, in denen der Stoff in der entsprechenden Menge enthalten ist, sollten darum einen Warnhinweis tragen. Dagegen klagten verschiedene Unternehmen, die unter anderem Farben herstellen, erfolgreich vor dem EU-Gericht.
Gegen dessen Urteil vom November 2022 wandten sich die Kommission und Frankreich an den EuGH als nächsthöherer Instanz. Dort hatten sie aber nun keinen Erfolg. Der EuGH entschied, dass die Nichtigerklärung der Einstufung gerechtfertigt war. Das EU-Gericht habe zu Recht entschieden, dass die Europäische Chemikalienagentur bei ihrer Bewertung einer wissenschaftlichen Studie nicht alle relevanten Gesichtspunkte berücksichtigte.
O.Farraj--SF-PST