-
Handels-"Krieg": Kanada kontert US-Zölle
-
"Spektakuläre Kulisse": Fahrer bereiten sich auf Autorennen in Washington vor
-
250 Jahre USA: Trump dreht Ehrenrunde bei Autorennen in Washington
-
Gesundheitsminister Linnemann will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Fall Arday: US-Botschafter in Belgien kritisiert Suspendierung von US-Forscher
-
EVG droht mit Streiks im Regionalverkehr - Bahngewerkschaft macht Druck bei Gesetz zu Sicherheit
-
Merz nennt vor Kabinettsklausur Wachstum und Beschäftigung "das wichtigste Thema"
-
VW-Chef ruft Mitarbeiter wegen Konzern-Krise zum Zusammenhalt auf
-
Test bestanden: Schröder und Co. holen Supercup
-
Bayerns Titeljäger gewinnen den Supercup
-
Hinweise auf Markteinführung von selbsfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Ermittlungen auf Hochtouren nach Schwert-Angriff an schwedischer Schule mit einer Toten
-
Demichelis feiert erfolgreiches RB-Debüt
-
"Krieg": Neue US-Zölle gegen Kanada nach Scheitern von Verhandlungen in Kraft getreten
-
Berlin chancenlos: Magdeburg gewinnt Supercup
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - Kanzler-Auftritt von Pfiffen begeleitet
-
CONCACAF: Infantino soll sich von Jugendturnier fernhalten
-
Stach schießt Leeds zum Sieg - ManUnited blamiert sich
-
Füllkrug trifft beim Comeback: Bremen locker weiter
-
SV Elversberg nach Sieg in Duisburg weiter
-
Hoffenheim ohne Probleme in Aue
-
Formel 1: Norris in Zandvoort auf der Pole
-
US Open: Alcaraz und Williams als Mixed-Team
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - "Das ist der Klimawandel"
-
Palästinensergebiete: Frühere Diplomaten fordern Paris und London zum Handeln auf
-
"Demütigung": ManUnited verliert bei Aufsteiger Hull
-
Südkorea schickt erstes Containerschiff durch die Arktis
-
FC Augsburg müht sich in Cottbus in die zweite Pokalrunde
-
Effizient in Wiesbaden: Bayer gewinnt bei Martinez-Debüt
-
Wadephul wirft Russland bei Ukraine-Besuch "wahllosen Mord an Zivilisten" vor
-
Nach BSW-Streit um Koalition: Thüringer CDU bestätigt Voigt als Parteichef
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort
-
Hohe Spritpreise: Klingbeil dringt auf Übergewinnsteuer für Ölkonzerne
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort - Antonelli Dritter
-
Wadephul kündigt bei Ukraine-Besuch weitere deutsche Hilfe und Gespräch mit Rubio an
-
"Spiegel": Klingbeil startet weiteren Vorstoß für Übergewinnsteuer auf EU-Ebene
-
Antisemitismusbeauftragter Klein fordert "echte Gestaltungsrechte" für das Amt
-
Wadephul sagt Ukraine Hilfe zur Vorbereitung auf den Winter zu
-
Umfrage vor Abgeordnetenhauswahl sieht Linke in Berlin klar vorn
-
Wadephul-Besuch in Kiew: Tägliche Bilder der Zerstörung dürfen niemanden kalt lassen
-
Ausschreitungen in Mannheim: 35 Polizisten verletzt
-
Auswärtiges Amt: Bundesaußenminister Wadephul zu Gesprächen in die Ukraine gereist
-
US-Premiere: Tiafack gewinnt gegen Zavala durch K.o.
-
Erneut russische Luftangriffe auf die Ukraine - Mindestens zwei Tote
-
Barcala lobt Bühl: "Wieder eine der Schlüsselspielerinnen"
-
Mumbrú fordert: Gegen Kroatien muss mehr kommen
-
"Dann hört der Spaß auf": Entsetzen nach Tumulten in Mannheim
-
Nach Scheitern von Verhandlungen: Neue US-Zölle gegen Kanada in Kraft getreten
-
Keine Einigung im Zollstreit zwischen den USA und Kanada
-
Ministerpräsident Schulze schließt AfD-Mehrheit durch Überläufer aus der CDU aus
BGH erlaubt Pressemitteilung von Bundesnetzagentur über Energielieferant
Im Rechtsstreit über die Veröffentlichung einer Pressemitteilung durch die Bundesnetzagentur hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe der Behörde Recht gegeben. Die Bundesnetzagentur durfte demnach die Öffentlichkeit darüber informieren, dass sie einem Energielieferanten die Tätigkeit zum Schutz der Kunden untersagte. Der Gasanbieter hatte im Zuge der steigenden Energiepreise im Dezember 2021 die Lieferung eingestellt und 370.000 Kunden gekündigt. (Az. EnVR 10/24)
Im März 2023 wollte er wieder Kunden beliefern. Die Bundesnetzagentur leitete ein Verfahren zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ein und verbot dem Anbieter Ende Juni, Haushaltskunden zu beliefern. Im Juli 2023 informierte sie die Öffentlichkeit per Pressemitteilung, um die es nun vor Gericht ging.
Das Unternehmen argumentierte, dass solche Informationen von einer Behörde einen Verlust der Reputation zur Folge hätten und sogar die Existenz vernichten könnten. Es verwies darauf, dass die Entscheidung der Bundesnetzagentur zu dem Zeitpunkt nicht bestandskräftig war.
Diese wurde Ende November 2023 gerichtlich aufgehoben, das Oberlandesgericht Düsseldorf hielt die Untersagung zum Zeitpunkt Juni 2023 aber weiter für gerechtfertigt. Später wurde dem Energieanbieter unter Auflagen wieder erlaubt, Haushalte mit Gas zu beliefern.
Der BGH entschied nun, dass die Pressemitteilung veröffentlicht werden durfte. Sie durfte demnach auch den Hinweis enthalten, dass der Energielieferant nach Auffassung der Bundesnetzagentur die gesetzlichen Regeln nicht eingehalten habe, die einer sicheren und verbraucherfreundlichen Energieversorgung dienen.
Die Behörde habe hier das Interesse der Öffentlichkeit an Information höher gewichten dürfen als die Interessen der Firma, erklärte der BGH. Die zugrunde liegende Regelung im Energiewirtschaftsgesetz solle behördliches Handeln transparenter machen und es ermöglichen, die Öffentlichkeit frühzeitig zu informieren.
Y.AlMasri--SF-PST