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Gutachten am EuGH: Ungarns LGBTQ-Gesetz verstößt gegen EU-Recht
Mit seinem hochumstrittenen LGBTQ-Gesetz, das Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder von Transidentität einschränkt, hat Ungarn nach Auffassung der zuständigen Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen das EU-Recht verstoßen. Generalanwältin Tamara Capeta erklärte in ihrem am Donnerstag vorgelegten juristischen Gutachten, dass die Klage der EU-Kommission gegen Ungarn begründet sei. Ein Urteil sind diese sogenannten Schlussanträge noch nicht, die Richterinnen und Richter orientieren sich aber oft daran. (AZ. C-769/22)
Das Gesetz von 2021 beschränkt oder verbietet Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder von Transidentität etwa im Fernsehen und in Büchern. Sie müssen mit dem Hinweis "Verboten für unter 18-Jährige" versehen werden, Filme dürfen nicht mehr zu Hauptsendezeiten ausgestrahlt werden. Ungarn begründet das mit dem Jugendschutz.
Die Kommission leitete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein. Sie sieht unter anderem Verstöße gegen Europas Grundrechtecharta. 16 Mitgliedsländer, darunter Deutschland, und das Europaparlament schlossen sich der Klage an. Die Generalanwältin schlug dem Gerichtshof nun vor, zu entscheiden, dass die Klage in allen Punkten begründet sei.
Die Gesetzesänderungen verstießen erstens gegen die Freiheit, Dienstleistungen zu erbringen und in Anspruch zu nehmen. Zweitens griffen sie in mehrere geschützte Grundrechte ein, nämlich das Verbot von Diskriminierung wegen des Geschlechts oder der sexuellen Ausrichtung, die Achtung des Privat- und Familienlebens, die Meinungs- und Informationsfreiheit und das Recht auf Menschenwürde.
Ungarns Argumentation überzeugte die Generalanwältin nicht. Unter Berufung auf den Jugendschutz würde die Darstellung des normalen Lebens queerer Menschen verboten, erklärte sie. Die Regelungen beschränkten sich gerade nicht darauf, Minderjährige von pornografischen Inhalten abzuschirmen, die in Ungarn schon zuvor verboten gewesen seien. Sie beruhten vielmehr auf dem Werturteil, dass homosexuelles und nicht cisgeschlechtliches Leben nicht den gleichen Wert oder Rang habe.
Der EuGH solle einen Verstoß gegen Artikel zwei des Vertrags über die Europäische Union feststellen, erklärte Capeta weiter. Darin sind die grundlegenden Werte festgelegt, auf denen sich die EU gründet. Die Tatsache, dass queere Menschen die gleiche Achtung verdienten wie andere Menschen, sei nicht verhandelbar. Fehlende Achtung und Ausgrenzung einer Gruppe in einer Gesellschaft seien rote Linien, welche die Werte der Gleichheit, der Menschenwürde und der Wahrung der Menschenrechte vorgäben.
Wegen seiner LGBTQ-Politik steht Ungarn seit längerer Zeit in der Kritik. In der vergangenen Woche forderten 17 EU-Länder die Kommission deshalb zu schnellem Handeln gegen die ungarische Regierung auf. Die Unterzeichnerländer, darunter Deutschland, zeigten sich "zutiefst besorgt" über die jüngste Gesetzgebung in Ungarn. Dabei ging es insbesondere um ein Mitte März vom ungarischen Parlament verabschiedetes Gesetz, das als Grundlage für ein Verbot der Budapester Pride-Parade gilt.
Die englische Abkürzung LGBTQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und queer. Wann der EuGH in dem Fall ein Urteil fällt, ist noch nicht bekannt.
Y.Zaher--SF-PST