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EU-Verbraucherschützer werfen Online-Händler Shein Verstoß gegen EU-Recht vor
Der Billig-Händler Shein verstößt nach Einschätzung der europäischen Verbraucherschutzbehörden in zahlreichen Fällen gegen die EU-Regeln für Online-Marktplätze. Unter anderem täusche Shein seine Kundinnen und Kunden mit falschen Rabatten und irreführenden Angaben zur Rückgabe von Produkten, teilte die EU-Kommission am Montag mit. Die Ermittlungen gegen den Online-Händler laufen demnach weiter.
Die Ermittler stießen den Angaben zufolge etwa auf Angebote, bei denen ein fiktiver Ausgangspreis genannt wurde, sodass der Rabatt möglichst groß erschien. Nach Einschätzung der Verbraucherschutzbehörden setzt Shein seine Kundinnen und Kunden zudem mit falschen Fristen unter Druck.
Außerdem gaukeln irreführende Kennzeichnungen auf der Plattform beim Einkaufen demnach vor, ein Produkt sei besonders nachhaltig oder besonders leicht zu reparieren - auch, wenn die gepriesenen Eigenschaften ohnehin gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Behörden beklagten zudem, der Kundenservice des Unternehmens sei für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht einfach zu erreichen.
Der Online-Händler verkauft vor allem sogenannte Fast Fashion, also billige Kleidung über das Internet. Der Konzern war 2012 in China gegründet worden und sitzt inzwischen in Singapur. Laut Verbraucherschutzverbänden häufen sich Kundenbeschwerden wegen mangelnder Qualität der Artikel oder irreführender Rücksendeangaben.
In Brüssel laufen zudem Ermittlungen zu angebotenen "illegalen" Waren und zum Datenschutz bei Shein. In der Folge könnte die Kommission ein Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die EU-Regeln für Online-Marktplätze einleiten, an dessen Ende dem Unternehmen hohe Bußgelder drohen.
N.Awad--SF-PST