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Urteile: Pflegeheime dürfen Entgelte nicht einseitig erhöhen
Zwei Berliner Gerichte haben bekräftigt, dass Pflegeheime die Entgelte der Bewohnerinnen und Bewohner nicht einseitig erhöhen dürfen. Jede Erhöhung sei eine Vertragsänderung und "bedarf der Zustimmung" der Bewohnenden, erklärte die Verbraucherzentrale Berlin am Donnerstag unter Verweis auf Urteile des Landgerichts und des Kammergerichts. In den verhandelten Fällen hatten die Bewohnenden der Erhöhung aktiv widersprochen. (Az. 15 O 414/23 und Az. 23 UKl 8/24)
Die Verbraucherzentrale hatte gegen zwei Unternehmen aus dem Pflegebereich geklagt. Eines davon betreibt laut Verbraucherzentrale bundesweit etwa 230 Heime. Beide Unternehmen sendeten ihren Bewohnerinnen und Bewohnern Rechnungen mit erhöhten Entgelten. Damit sei der "irrtümliche Eindruck" erweckt worden, als bestünde ein fälliger Zahlungsanspruch auf das erhöhte Entgelt, erklärte die Verbraucherzentrale. Das sei aber nicht der Fall.
In den vorliegenden Fällen widersprachen die Bewohnenden der Erhöhung, weil sie die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt sahen. Dennoch erhielten sie weiterhin erhöhte Rechnungen. Eine außergerichtliche Einigung mit den Pflegefirmen scheiterte. Den Verbraucherschützern zufolge bekräftigten die Gerichte, dass das Stellen der erhöhten Rechnungen ohne die Zustimmung der Vertragspartner rechtswidrig war.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, jede Entgelterhöhung sorgfältig zu prüfen und nicht voreilig die Zustimmung zu erklären. "Aufgrund formeller Fehler sind die Erhöhungsschreiben häufig unwirksam", erklärte der Jurist der Verbraucherzentrale Berlin, Pascal Bading.
Bereits 2016 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Entgelterhöhung im Pflegeheim die Zustimmung der Bewohnenden braucht. Demnach kann sie nicht durch eine einseitige Erklärung herbeigeführt werden.
Das Urteil ist laut Verbraucherzentrale rechtskräftig.
R.AbuNasser--SF-PST