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Klagen gegen Bahnanbindung von Fehmarnbelt-Tunnel scheitern
Die Stadt Fehmarn ist mit einer Klage gegen den ersten Abschnitt der Schienenanbindung des Fehmarnbelttunnels zwischen Deutschland und Dänemark gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht sieht weder die Trinkwasserversorgung gefährdet noch zu viel Lärm, wie es am Donnerstag in Leipzig erklärte. Der Straßen- und Eisenbahntunnel zwischen Fehmarn und der dänischen Insel Lolland soll 2029 fertig sein.
Auf Fehmarn soll er auch über die Bahn angebunden werden. Bei den am Donnerstag entschiedenen Klagen ging es um einen Abschnitt von etwa elfeinhalb Kilometern zwischen dem geplanten Tunnel und der Fehmarnsundbrücke auf der Halbinsel Wagrien. Die Schienenstrecke über die Brücke wird nach Angaben des Gerichts elektrifiziert, bleibt aber eingleisig. Im Anschluss daran soll die Bahnstrecke zweigleisig ausgebaut werden. Dabei handle es sich um eine Zwischenlösung - später soll auch der Fehmarnsund mittels eines 2,2 Meter langen Tunnels gequert werden.
Neben der Stadt Fehmarn klagten auch der Wasserbeschaffungsverband und sechs Unternehmen aus den Bereichen Sport, Freizeit und Tourismus. Sie befürchteten negative Folgen für den Tourmismus oder das Trinkwasser auf der Insel, hatten aber nun alle keinen Erfolg.
Es bestehe Bedarf für die Anbindung, erklärte das Gericht, die sich aus dem deutsch-dänischen Staatsvertrag über den Tunnel ergebe. Demnach muss spätestens bis zur Eröffnung sichergestellt sein, dass ausreichend Bahnkapazitäten vorhanden seien. Das zweistufige Vorgehen mit der ersten Elektrifizierung und dem zweigleisigen Ausbau spätestens sieben Jahre später entspreche den Vereinbarungen.
Die Lärmgrenzwerte würden auf den Grundstücken der Kläger durchweg eingehalten. Die Trinkwasserversorgung auf Fehmarn sei nicht gefährdet. Sowohl Erschütterungen der Wassertanks als auch Störungen der Trinkwasserleitungen können ausgeschlossen werden. Es komme nicht in Betracht, auf eine andere Lösung zu warten, erklärte das Gericht.
J.AbuShaban--SF-PST