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Gericht erklärt "Focus"-Ärztesiegel für zulässig: Wettbewerbszentrale scheitert
Ein vom "Focus" vergebenes Ärztesiegel für von der Illustrierten so bezeichnete Topmediziner bleibt zulässig. Mit einer am Donnerstag vom Oberlandesgericht München verkündeten Entscheidung wurde ein gut zwei Jahre altes Unterlassungsurteil des Münchner Landgerichts gegen diese Auszeichnung wieder aufgehoben. Damit konnte sich der Burda-Verlag in der nächsten Instanz gegen die Wettbewerbszentrale durchsetzen, die nun die Kosten des Verfahrens tragen muss.
Eine Revision gegen die Entscheidung wurde nicht zugelassen. Es besteht juristisch nun zunächst nur noch die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde.
Die Wettbewerbszentrale ging mit einer Unterlassungsklage dagegen vor, dass der "Focus" an Ärztinnen und Ärzte gegen Bezahlung ein Siegel verleiht, das diese als "Topmediziner" oder "Focus-Empfehlung" auszeichnet. Mediziner zahlen eine Lizenzgebühr von rund 2000 Euro für Werbung mit dem Siegel des Verlags - viele Arztpraxen in ganz Deutschland machen davon Gebrauch.
Das Landgericht folgte der Klage der Wettbewerbszentrale mit der Begründung, dass mit den Siegeln der Eindruck erweckt werde, dass die betreffenden Ärzte aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet würden. Tatsächlich sei es aber so, dass es keine objektiven Kriterien für die Bewertung ärztlicher Dienstleistungen gebe.
Dagegen argumentierte der Burda-Verlag mit der Pressefreiheit und erklärte, auch die Vergabe der Siegel als nachgelagerter Akt sei davon gedeckt. Anders als das Landgericht folgte das Oberlandesgericht der Argumentation des Verlags.
D.AbuRida--SF-PST