-
Diamond League: Ansah chancenlos - Hummel stark
-
Merz verteidigt Kurs vor Kabinettsklausur: "Wir lassen uns nicht beirren"
-
Ukraine nimmt nach Wildberries auch russischen Onlinehändler Ozon ins Visier
-
DFB-Kontrollausschuss untersucht Ausschreitungen in Mannheim
-
AfD-Chefin Weidel will aus Euro aussteigen und Deutschlands Grenzen "zumachen"
-
Humanoide Roboter brechen bei Weltmeisterschaften in China menschliche Rekorde
-
Heftiger Unfall: Verstappen fliegt in Zandvoort ab
-
Drei Verletzte bei koordinierten Brandanschlägen im Süden Thailands
-
Heidenheim blamiert sich im DFB-Pokal
-
FIFA-Machtkampf: Der Norden gegen Infantino
-
Konzernchef Blume nennt Lage bei VW "mehr als kritisch"
-
Rheinpegel erholen sich von Tiefstständen - Niveau aber weiterhin niedrig
-
Betrunkener greift zu Akku-Schere - Hecke von Anwohner in Lüneburg verunstaltet
-
"Tsunami für das Land": Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Fußballer des Jahres: Kane, Gwinn und Kompany geehrt
-
Gesundheitsminister will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Präsident Peseschkian: Iran "hat gerade mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen"
-
Hinweise auf Markteinführung von selbstfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Nach Vorwürfen des Drogenhandels: Mexikanischer Gouverneur lässt Amt erneut ruhen
-
Gewerkschaft droht mit Streik in Bahnverkehr - Gesetz zu Sicherheit muss kommen
-
Mihambo muss nach Verletzung Saison beenden
-
Selenskyj: Wahlen im Krieg würden die Ukraine "spalten"
-
Frau an Alsterwanderweg in Hamburg getötet: Polizei fasst 22-jährige Verdächtige
-
Segeljacht kentert vor Büsum: Drei Schiffbrüchige aus Nordsee gerettet
-
Kasachstan wählt erstmals nach Verfassungsreform neues Parlament
-
Mann fährt auf Autodach mit: Polizei stoppt riskante Tour in Baden-Württemberg
-
Masters in Cincinnati: Pegula fordert Gauff, Premiere für Fils
-
"Unglücklicher Fehler": Münchner Fußball-Stadion auf Medaille für Marathon-Läufer in Sydney
-
Handels-"Krieg": Kanada kontert US-Zölle
-
"Spektakuläre Kulisse": Fahrer bereiten sich auf Autorennen in Washington vor
-
250 Jahre USA: Trump dreht Ehrenrunde bei Autorennen in Washington
-
Gesundheitsminister Linnemann will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Fall Arday: US-Botschafter in Belgien kritisiert Suspendierung von US-Forscher
-
EVG droht mit Streiks im Regionalverkehr - Bahngewerkschaft macht Druck bei Gesetz zu Sicherheit
-
Merz nennt vor Kabinettsklausur Wachstum und Beschäftigung "das wichtigste Thema"
-
VW-Chef ruft Mitarbeiter wegen Konzern-Krise zum Zusammenhalt auf
-
Test bestanden: Schröder und Co. holen Supercup
-
Bayerns Titeljäger gewinnen den Supercup
-
Hinweise auf Markteinführung von selbsfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Ermittlungen auf Hochtouren nach Schwert-Angriff an schwedischer Schule mit einer Toten
-
Demichelis feiert erfolgreiches RB-Debüt
-
"Krieg": Neue US-Zölle gegen Kanada nach Scheitern von Verhandlungen in Kraft getreten
-
Berlin chancenlos: Magdeburg gewinnt Supercup
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - Kanzler-Auftritt von Pfiffen begeleitet
-
CONCACAF: Infantino soll sich von Jugendturnier fernhalten
-
Stach schießt Leeds zum Sieg - ManUnited blamiert sich
-
Füllkrug trifft beim Comeback: Bremen locker weiter
-
SV Elversberg nach Sieg in Duisburg weiter
-
Hoffenheim ohne Probleme in Aue
-
Formel 1: Norris in Zandvoort auf der Pole
Pleite für Wirecard-Aktionäre: Kein Musterverfahren gegen Wirtschaftsprüfer EY
Niederlage für tausende früherer Wirecard-Aktionäre: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat im Kapitalanleger-Musterverfahren wegen der Wirecard-Pleite Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY zurückgewiesen. Die vom Landgericht München I in der Sache vorgelegten Feststellungsziele seien überwiegend unzulässig, erklärte das Oberste Landesgericht am Freitag. Schadensersatzansprüche gegen EY seien nicht im Musterverfahren zu klären.
Bereits in der mündlichen Verhandlung Ende November hatte das Gericht den Klägern der in dem Musterverfahren gebündelten 8500 Verfahren wenig Hoffnung gemacht. Nun entschied der erste Zivilsenat des Gerichts, dass im angefochtenen Zeitraum das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz keine Schadensersatzansprüche gegen den Abschlussprüfer ergibt.
Die Kläger vertreten die Auffassung, dass EY gegen seine Prüfpflichten verstoßen habe. Das Gericht entschied, das Kapitalanlagen-Musterverfahren könne nicht angewendet werden, weil Wirecard und nicht die Wirtschaftsprüfer den Kapitalmarkt über die Erteilung uneingeschränkter Bestätigungsvermerke über die Prüfung der Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der Jahre 2014 bis 2018 unterrichtet habe.
Zahlreiche weitere Feststellungsziele des Landgerichts wies der Senat als unzulässig zurück, da sie zu unbestimmt seien - andere, weil es kein Rechtsschutzbedürfnis gebe. Gegen diesen Teil-Musterbescheid kann Beschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.
Der Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts muss nun im weiteren Verfahren über die Zulassung von zahlreichen Erweiterungsanträgen entscheiden.
Wirecard galt einst als deutscher Hoffnungsträger und seine Aktie als gute Investition. Doch die Chefetage des Münchner Unternehmens soll über Jahre Scheingeschäfte in Milliardenhöhe verbucht und den Umsatz so immer weiter künstlich aufgebläht haben. So schaffte es das Unternehmen in den Dax. Ende Juni 2020 meldete Wirecard dann Insolvenz an. Tausende Anlegerinnen und Anleger verloren viel Geld.
Bei dem Unternehmen selbst ist nichts mehr zu holen. Die klagenden Anleger hofften insbesondere auf die Wirtschaftskraft von EY, um an Geld zu kommen.
Das Musterverfahren bündelt rund 8500 entsprechende Klagen. Allein aus diesen Verfahren ergibt sich eine geforderte Entschädigungssumme von rund 750 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere rund 19.000 Anlegerinnen und Anleger, die kein eigenes Verfahren eingeleitet, sich aber dem Musterverfahren angeschlossen haben.
Y.Shaath--SF-PST