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Kölner Kardinal Woelki gewinnt erneut Prozess um Missbrauchsbericht
Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat erneut in einem Rechtsstreit um Berichterstattung über seine Person im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal der katholischen Kirche einen Erfolg errungen. In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil konnte Woelki vor dem Oberlandesgericht Köln durchsetzen, dass ein Onlineportal und ein Journalist Äußerungen über ihn unterlassen müssen. Gegen die Entscheidung ist keine weitere Revision möglich.
Woelki war gegen einen im Juli 2022 veröffentlichten Artikel vor Gericht gezogen, der sich um seine Tätigkeit und die seines Vorgängers Kardinal Joachim Meisner bei der Aufklärung und Ahndung von Missbrauchsfällen drehte. Konkret ging es um einen Geistlichen, dem im Erzbistum Köln der Umgang mit Minderjährigen verboten worden war. Beim Umzug des Manns in ein anderes Bistum wurde dies den dortigen Verantwortlichen aber nicht mitgeteilt. Auch unter Kardinal Woelki unterblieb die Mitteilung.
In dem von Woelki beanstandeten Artikel, einem Interview mit einem Kirchenrechtler, hieß es: "Auch beim Motiv für Woelkis Dienstpflichtverletzung legt sich der Kirchenrechtler fest: (...) stand wegen seiner Prominenz bei Woelki unter Denkmalschutz."
Woelki sah darin eine falsche Tatsachenbehauptung, weil ihm wahrheitswidrig vorgeworfen werde, sich bereits vor Juni 2022 mit dem Fall befasst zu haben. Das OLG gab dem Kardinal nun abschließend Recht. Mit der Berichterstattung sei eine eigene verdeckte Behauptung aufgestellt worden, wonach Woelki von der fehlenden Mitteilung an das andere Bistum Kenntnis hatte.
Dies ergebe sich insbesondere aus dem verwendeten Begriff "Motiv", was dem allgemeinen Sprachgebrauch nach die Hintergründe bewussten Handelns oder Unterlassens bezeichne. Die Wahrheit ihrer verdeckten Behauptung hätten die Beklagten nicht bewiesen.
Woelki steht seit langem im Zusammenhang mit der Aufarbeitung und dem Umgang mit Missbrauchsfällen in der Kritik. Der Kardinal ging in dem Zusammenhang wiederholt gegen Berichterstattung vor. So konnte er sich im Juni mit einer Unterlassungsforderung wegen eines anderen Berichts durchsetzen, durch den er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah.
R.Shaban--SF-PST