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Wegen Handgepäckgebühren: Spanien verhängt Millionenstrafe gegen Billig-Airlines
Fünf Billig-Airlines sollen in Spanien Strafgelder in Höhe von 179 Millionen Euro wegen unzulässiger Gebühren für Handgepäck bezahlen. Das Verbraucherschutzministerium in Madrid wies den Einspruch der betroffenen Unternehmen zurück und erließ am Freitag einen entsprechenden Bescheid. Vor allem für den irischen Billigflieger Ryanair wird es demnach teuer, auch für Easyjet und Vueling geht die Strafe in den zweistelligen Millionenbereich.
Die Verbraucherschutzorganisation Facua hatte Ende Mai Beschwerde gegen die Gesellschaften Ryanair, Vueling, Easyjet und Volotea eingereicht. Neben den Gebühren fürs Handgepäck bemängelten die Verbraucherschützer auch Aufschläge, welche die Airlines für eine Sitzplatz-Reservierung für eine Begleitperson eines Kindes oder eines Behinderten berechnen, sowie für das Ausdrucken der Bordkarte am Flughafen und das Verbot von Barzahlungen am Schalter.
Die Regierung in Madrid wies die Rechtfertigungen der Airlines zurück. Ryanair soll nun 107,7 Millionen Euro zahlen, Vueling 39,3 Millionen, Easyjet 29,1 Millionen und Volotea 1,2 Millionen. Hinzu kommt außerdem ein Bußgeld in Höhe von 1,6 Millionen Euro für Norwegian. "Die Sanktionen beinhalten darüber hinaus das ausdrückliche Verbot, die Praktiken, die bestraft wurden, fortzusetzen", erklärte das Verbraucherschutzministerium. Die Airlines können noch gegen die Entscheidung vor Gericht ziehen.
Facua begrüßte die Bußgeldentscheidung als "historisch". "Diese Strafen sind die höchsten, die jemals von einer Verbraucherschutzbehörde verhängt wurden", betonte die Organisation. Außerdem könnten die Kunden nun die Rückerstattung gezahlter Gebühren verlangen.
Ryanair-Chef Michael O'Leary kritisierte hingegen "illegale und unbegründete Geldstrafen". Das Ministerium habe sie aus "politischen Gründen" verhängt und verstoße gegen europäisches Recht. Er kündigte rechtliche Mittel an und zeigte sich überzeugt, das die Bußgelder "von den europäischen Gerichten aufgehoben werden".
B.AbuZeid--SF-PST