-
Regierungspartei siegt wie erwartet bei Parlamentswahl in Kasachstan
-
EU-Abgeordneter Glucksmann kandidiert bei Präsidentschaftswahl in Frankreich
-
Selenskyj: Ukraine war nicht an Anschlägen auf Nord-Stream-Pipelines beteiligt
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Trump veranstaltet Autorennen in Washington
-
Palast: Gesundheitszustand von Norwegens König Harald V. hat sich verschlechtert
-
Freiburg siegt souverän in Düsseldorf
-
Hunderte Asylsuchende sollen auf griechische Ägäisinseln verlegt werden
-
"Der helle Wahnsinn": Hockey-Männer buchen das Halbfinale
-
Sieg gegen Australien: Hockey-Männer buchen das Halbfinale
-
Nordische und baltische Staats- und Regierungschefs zu Solidaritätsbesuch in Kiew
-
15-Jähriger soll eigenen Vater getötet haben: Untersuchungshaft wegen Mordverdachts
-
Debatte um Unterstützung durch BSW: AfD-Bundeschef Chrupalla zurückhaltend
-
Geglücktes Lustrinelli-Debüt: Union müht sich in zweite Runde
-
Gladbach mit lockerem Sieg beim Fünftligisten Schott Mainz
-
Schneller Tietz-Hattrick: Mainz ohne Probleme auf dem Dorf
-
Norris gewinnt erneut - Horror-Heimspiel für Verstappen
-
Reit-WM: Deutsches Spring-Trio verpasst Podium zum Abschluss
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Autorennen in Washington
-
Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Tausende Schweden demonstrieren vor Parlamentswahl für mehr Klimaschutz
-
Deutschland Tour: Del Toro feiert Gesamtsieg
-
Diamond League: Ansah chancenlos - Hummel stark
-
Merz verteidigt Kurs vor Kabinettsklausur: "Wir lassen uns nicht beirren"
-
Ukraine nimmt nach Wildberries auch russischen Onlinehändler Ozon ins Visier
-
DFB-Kontrollausschuss untersucht Ausschreitungen in Mannheim
-
AfD-Chefin Weidel will aus Euro aussteigen und Deutschlands Grenzen "zumachen"
-
Humanoide Roboter brechen bei Weltmeisterschaften in China menschliche Rekorde
-
Heftiger Unfall: Verstappen fliegt in Zandvoort ab
-
Drei Verletzte bei koordinierten Brandanschlägen im Süden Thailands
-
Heidenheim blamiert sich im DFB-Pokal
-
FIFA-Machtkampf: Der Norden gegen Infantino
-
Konzernchef Blume nennt Lage bei VW "mehr als kritisch"
-
Rheinpegel erholen sich von Tiefstständen - Niveau aber weiterhin niedrig
-
Betrunkener greift zu Akku-Schere - Hecke von Anwohner in Lüneburg verunstaltet
-
"Tsunami für das Land": Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Fußballer des Jahres: Kane, Gwinn und Kompany geehrt
-
Gesundheitsminister will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Präsident Peseschkian: Iran "hat gerade mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen"
-
Hinweise auf Markteinführung von selbstfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Nach Vorwürfen des Drogenhandels: Mexikanischer Gouverneur lässt Amt erneut ruhen
-
Gewerkschaft droht mit Streik in Bahnverkehr - Gesetz zu Sicherheit muss kommen
-
Mihambo muss nach Verletzung Saison beenden
-
Selenskyj: Wahlen im Krieg würden die Ukraine "spalten"
-
Frau an Alsterwanderweg in Hamburg getötet: Polizei fasst 22-jährige Verdächtige
-
Segeljacht kentert vor Büsum: Drei Schiffbrüchige aus Nordsee gerettet
-
Kasachstan wählt erstmals nach Verfassungsreform neues Parlament
-
Mann fährt auf Autodach mit: Polizei stoppt riskante Tour in Baden-Württemberg
-
Masters in Cincinnati: Pegula fordert Gauff, Premiere für Fils
-
"Unglücklicher Fehler": Münchner Fußball-Stadion auf Medaille für Marathon-Läufer in Sydney
-
Handels-"Krieg": Kanada kontert US-Zölle
EuGH: Melonen und Tomaten aus Westsahara müssen entsprechend gekennzeichnet sein
Melonen und Tomaten aus dem umstrittenen Gebiet der Westsahara müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Wäre Marokko als Ursprungsland angegeben, würde dies die Verbraucher über ihren wahren Ursprung irreführen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Freitag entschied. Die Luxemburger Richter kippten außerdem ein EU-Abkommen mit Marokko zum Handel mit Agrar- und Fischereierzeugnissen unter Verweis auf die Westsahara. (Az. C-399/22 u.a.)
Marokko kontrolliert den größten Teil der rohstoffreichen Region an der fischreichen Atlantikküste im Nordwesten Afrikas. Der Rest wird von der Polisario-Front gehalten, die nach dem Rückzug Spaniens aus seiner ehemaligen Kolonie im Jahr 1975 einen 15-jährigen Krieg gegen Marokko führte. Die marokkanische Regierung betrachtet die Westsahara als ihr Hoheitsgebiet.
Der EuGH unterstrich jedoch, dass die Pflicht zur Herkunftskennzeichnung "nicht nur für Erzeugnisse aus einem 'Land' als Synonym für 'Staat', sondern auch für Erzeugnisse aus 'Gebieten'" gilt. Auf solche Gebiete erstrecke sich zwar die Hoheitsgewalt oder die internationale Verantwortung eines Staates, aber sie hätten einen eigenen völkerrechtlichen Status. Marokko als Ursprungsland für Erzeugnisse aus der Westsahara wäre daher irreführend.
Hintergrund des Verfahrens war der Antrag eines französischen Landwirtschaftsverbandes auf ein Einfuhrverbot von Produkten aus der Westsahara nach Frankreich, weil diese systematisch falsch gekennzeichnet seien. Der EuGH bestätigte, diese Auffassung des Verbandes, stellte jedoch auch klar, dass Frankreich keinen Einfuhrstopp verhängen dürfe. Für eine solche Maßnahme sei ausschließlich die Union zuständig, erklärten die Richter.
In einem weiteren Urteil stärkte der EuGH die Rechte der Polisario-Front und der Unabhängigkeitsbefürworter der Westsahara: Er bestätigte einen Nichtigkeitsbeschluss des erstinstanzlichen Gerichts der Europäischen Union bezüglich eines Agrar- und Fischereiabkommens der EU mit Marokko. Die Polisario-Front hatte gegen das Abkommen geklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Der EuGH wies nun die von der EU-Kommission und dem Rat der Mitgliedstaaten eingelegten Rechtsmittel dagegen ab.
Das strittige Abkommen deckt auch Produkte aus der Westsahara ab, dafür hätte die EU jedoch die Zustimmung der dortigen Bevölkerung einholen müssen, erklärte der EuGH. Die Richter bemängelten, dass es zwar Konsultationen gegeben habe, jedoch vorwiegend mit Menschen, die derzeit in der Westsahara leben. In den vergangenen Jahrzehnten haben sich zahlreiche Menschen aus Marokko in der Westsahara niedergelassen, während viele Unabhängigkeitsbefürworter heute im Nachbarland Algerien leben.
"Da sich ein erheblicher Teil dieses Volkes derzeit außerhalb des betreffenden Gebiets befindet, waren die Konsultationen nicht geeignet, dessen Zustimmung zu belegen", hieß es in einer zusammenfassenden Pressemitteilung des EuGH. Das Fischereiabkommen ist bereits ausgelaufen, das Marokko-Abkommen für Agrarprodukte bleibt laut EuGH nun noch zwölf Monate gültig, um "schwerwiegende negative Folgen" für die Wirtschaft zu verhindern.
S.Abdullah--SF-PST