-
Regierungspartei siegt wie erwartet bei Parlamentswahl in Kasachstan
-
EU-Abgeordneter Glucksmann kandidiert bei Präsidentschaftswahl in Frankreich
-
Selenskyj: Ukraine war nicht an Anschlägen auf Nord-Stream-Pipelines beteiligt
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Trump veranstaltet Autorennen in Washington
-
Palast: Gesundheitszustand von Norwegens König Harald V. hat sich verschlechtert
-
Freiburg siegt souverän in Düsseldorf
-
Hunderte Asylsuchende sollen auf griechische Ägäisinseln verlegt werden
-
"Der helle Wahnsinn": Hockey-Männer buchen das Halbfinale
-
Sieg gegen Australien: Hockey-Männer buchen das Halbfinale
-
Nordische und baltische Staats- und Regierungschefs zu Solidaritätsbesuch in Kiew
-
15-Jähriger soll eigenen Vater getötet haben: Untersuchungshaft wegen Mordverdachts
-
Debatte um Unterstützung durch BSW: AfD-Bundeschef Chrupalla zurückhaltend
-
Geglücktes Lustrinelli-Debüt: Union müht sich in zweite Runde
-
Gladbach mit lockerem Sieg beim Fünftligisten Schott Mainz
-
Schneller Tietz-Hattrick: Mainz ohne Probleme auf dem Dorf
-
Norris gewinnt erneut - Horror-Heimspiel für Verstappen
-
Reit-WM: Deutsches Spring-Trio verpasst Podium zum Abschluss
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Autorennen in Washington
-
Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Tausende Schweden demonstrieren vor Parlamentswahl für mehr Klimaschutz
-
Deutschland Tour: Del Toro feiert Gesamtsieg
-
Diamond League: Ansah chancenlos - Hummel stark
-
Merz verteidigt Kurs vor Kabinettsklausur: "Wir lassen uns nicht beirren"
-
Ukraine nimmt nach Wildberries auch russischen Onlinehändler Ozon ins Visier
-
DFB-Kontrollausschuss untersucht Ausschreitungen in Mannheim
-
AfD-Chefin Weidel will aus Euro aussteigen und Deutschlands Grenzen "zumachen"
-
Humanoide Roboter brechen bei Weltmeisterschaften in China menschliche Rekorde
-
Heftiger Unfall: Verstappen fliegt in Zandvoort ab
-
Drei Verletzte bei koordinierten Brandanschlägen im Süden Thailands
-
Heidenheim blamiert sich im DFB-Pokal
-
FIFA-Machtkampf: Der Norden gegen Infantino
-
Konzernchef Blume nennt Lage bei VW "mehr als kritisch"
-
Rheinpegel erholen sich von Tiefstständen - Niveau aber weiterhin niedrig
-
Betrunkener greift zu Akku-Schere - Hecke von Anwohner in Lüneburg verunstaltet
-
"Tsunami für das Land": Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Fußballer des Jahres: Kane, Gwinn und Kompany geehrt
-
Gesundheitsminister will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Präsident Peseschkian: Iran "hat gerade mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen"
-
Hinweise auf Markteinführung von selbstfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Nach Vorwürfen des Drogenhandels: Mexikanischer Gouverneur lässt Amt erneut ruhen
-
Gewerkschaft droht mit Streik in Bahnverkehr - Gesetz zu Sicherheit muss kommen
-
Mihambo muss nach Verletzung Saison beenden
-
Selenskyj: Wahlen im Krieg würden die Ukraine "spalten"
-
Frau an Alsterwanderweg in Hamburg getötet: Polizei fasst 22-jährige Verdächtige
-
Segeljacht kentert vor Büsum: Drei Schiffbrüchige aus Nordsee gerettet
-
Kasachstan wählt erstmals nach Verfassungsreform neues Parlament
-
Mann fährt auf Autodach mit: Polizei stoppt riskante Tour in Baden-Württemberg
-
Masters in Cincinnati: Pegula fordert Gauff, Premiere für Fils
-
"Unglücklicher Fehler": Münchner Fußball-Stadion auf Medaille für Marathon-Läufer in Sydney
-
Handels-"Krieg": Kanada kontert US-Zölle
BGH: Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Fernwärme muss rechtzeitig bestätigt werden
Wer einer Preiserhöhung für Fernwärme sofort widerspricht, muss das innerhalb von drei Jahren noch einmal bestätigen. Sonst verliert ein frühzeitig eingelegter Einspruch seine Wirkung, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Es ging um Fälle aus Berlin, über die nun noch einmal verhandelt werden muss. (Az. VIII ZR 165/21 u.a.)
Die Kläger werden seit den Jahren 2008 beziehungsweise 2010 mit Fernwärme beliefert. Dabei zahlen sie einen Bereitstellungspreis, der unabhängig vom Verbrauch ist, und einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis. Der Fernwärmeversorger erhöhte seine Preise. Nachdem sie die erste Jahresabrechnung bekommen hatten, legten die Kläger in den Jahren 2009 und 2011 Widerspruch dagegen ein, zahlten aber in den folgenden Jahren weiter.
Im Jahr 2019 entschied das Berliner Kammergericht in einem anderen Rechtsstreit, dass die Preisänderungsklausel des Versorgers für den Arbeitspreis unwirksam ist. Die Kläger verlangen darum nun die Rückzahlung von zuviel gezahltem Geld. In Berlin entschieden darüber zunächst das Landgericht und das Kammergericht, wo die Kläger wenig Erfolg hatten.
Nun müssen die Berliner Gerichte die Fälle aber neu beurteilen. Der BGH entwickelte die Rechtsprechung für Fernwärmeverträge fort. Wenn ein Kunde demnach einer Preiserhöhung innerhalb von drei Jahren nach Erhalt der Jahresabrechnung erfolglos widerspricht, muss er das innerhalb der folgenden drei Jahre gegenüber dem Versorger noch einmal bekräftigen.
In den Prozessen in Berlin war dem BGH zufolge aber nicht deutlich geworden, ob die Kläger ihre Widersprüche aus den Jahren 2009 und 2011 noch einmal bestätigten. Darum müssen die Fälle neu verhandelt werden.
M.AlAhmad--SF-PST