-
SPD-Präsidium verteidigt vor Kabinettsklausur Sondervermögen gegen Kritik
-
Neuer britischer Premier Burnham unternimmt erste Auslandsreise am Montag nach Kiew
-
Regierungspartei siegt wie erwartet bei Parlamentswahl in Kasachstan
-
EU-Abgeordneter Glucksmann kandidiert bei Präsidentschaftswahl in Frankreich
-
Selenskyj: Ukraine war nicht an Anschlägen auf Nord-Stream-Pipelines beteiligt
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Trump veranstaltet Autorennen in Washington
-
Palast: Gesundheitszustand von Norwegens König Harald V. hat sich verschlechtert
-
Freiburg siegt souverän in Düsseldorf
-
Hunderte Asylsuchende sollen auf griechische Ägäisinseln verlegt werden
-
"Der helle Wahnsinn": Hockey-Männer buchen das Halbfinale
-
Sieg gegen Australien: Hockey-Männer buchen das Halbfinale
-
Nordische und baltische Staats- und Regierungschefs zu Solidaritätsbesuch in Kiew
-
15-Jähriger soll eigenen Vater getötet haben: Untersuchungshaft wegen Mordverdachts
-
Debatte um Unterstützung durch BSW: AfD-Bundeschef Chrupalla zurückhaltend
-
Geglücktes Lustrinelli-Debüt: Union müht sich in zweite Runde
-
Gladbach mit lockerem Sieg beim Fünftligisten Schott Mainz
-
Schneller Tietz-Hattrick: Mainz ohne Probleme auf dem Dorf
-
Norris gewinnt erneut - Horror-Heimspiel für Verstappen
-
Reit-WM: Deutsches Spring-Trio verpasst Podium zum Abschluss
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Autorennen in Washington
-
Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Tausende Schweden demonstrieren vor Parlamentswahl für mehr Klimaschutz
-
Deutschland Tour: Del Toro feiert Gesamtsieg
-
Diamond League: Ansah chancenlos - Hummel stark
-
Merz verteidigt Kurs vor Kabinettsklausur: "Wir lassen uns nicht beirren"
-
Ukraine nimmt nach Wildberries auch russischen Onlinehändler Ozon ins Visier
-
DFB-Kontrollausschuss untersucht Ausschreitungen in Mannheim
-
AfD-Chefin Weidel will aus Euro aussteigen und Deutschlands Grenzen "zumachen"
-
Humanoide Roboter brechen bei Weltmeisterschaften in China menschliche Rekorde
-
Heftiger Unfall: Verstappen fliegt in Zandvoort ab
-
Drei Verletzte bei koordinierten Brandanschlägen im Süden Thailands
-
Heidenheim blamiert sich im DFB-Pokal
-
FIFA-Machtkampf: Der Norden gegen Infantino
-
Konzernchef Blume nennt Lage bei VW "mehr als kritisch"
-
Rheinpegel erholen sich von Tiefstständen - Niveau aber weiterhin niedrig
-
Betrunkener greift zu Akku-Schere - Hecke von Anwohner in Lüneburg verunstaltet
-
"Tsunami für das Land": Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Fußballer des Jahres: Kane, Gwinn und Kompany geehrt
-
Gesundheitsminister will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Präsident Peseschkian: Iran "hat gerade mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen"
-
Hinweise auf Markteinführung von selbstfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Nach Vorwürfen des Drogenhandels: Mexikanischer Gouverneur lässt Amt erneut ruhen
-
Gewerkschaft droht mit Streik in Bahnverkehr - Gesetz zu Sicherheit muss kommen
-
Mihambo muss nach Verletzung Saison beenden
-
Selenskyj: Wahlen im Krieg würden die Ukraine "spalten"
-
Frau an Alsterwanderweg in Hamburg getötet: Polizei fasst 22-jährige Verdächtige
-
Segeljacht kentert vor Büsum: Drei Schiffbrüchige aus Nordsee gerettet
-
Kasachstan wählt erstmals nach Verfassungsreform neues Parlament
-
Mann fährt auf Autodach mit: Polizei stoppt riskante Tour in Baden-Württemberg
-
Masters in Cincinnati: Pegula fordert Gauff, Premiere für Fils
Bundesgerichtshof: Enteisung von Flugzeug rechtfertigt Verspätung nicht automatisch
Wenn ein Flugzeug im Winter vor dem Start enteist werden muss, ist das nicht automatisch ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne der europäischen Fluggastrechteverordnung. Bei einer deutlichen Verspätung steht Passagieren also eine Entschädigung zu, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. Das gelte jedenfalls für Regionen, in denen mit winterlichen Temperaturen zu rechnen ist. (Az. X ZR 146/23)
Es ging um einen Rechtsstreit zwischen der niederländischen Fluggesellschaft KLM und dem Fluggastrechte-Portal Flightright, dem eine Passagierin ihre Ansprüche abgetreten hatte. Die Frau wollte im Dezember 2021 von Minneapolis in den USA über Amsterdam nach Düsseldorf fliegen.
In Minneapolis musste das Flugzeug enteist werden. Es startete mit Verspätung. Die Frau verspasste ihren Anschlussflug in Amsterdam und erreichte Düsseldorf mit einer Verspätung von knapp unter vier Stunden. Von KLM forderte Fligthright zunächst außergerichtlich eine Ausgleichszahlung, die Airline berief sich aber auf außergewöhnliche Umstände, weswegen sie nicht zahlen müsse.
Daraufhin zog Flightright vor Gericht und forderte zuletzt noch 300 Euro Entschädigung. Vor dem Amtsgericht Düsseldorf hatte die Klage Erfolg, in der Berufung vor dem Landgericht wurde sie aber abgewiesen. Der BGH prüfte das Urteil und entschied nun, dass die Airline die 300 Euro zahlen muss.
Die Enteisung eines Flugzeugs gehöre bei winterlichen Temperaturen grundsätzlich zur normalen Tätigkeit einer Fluggesellschaft, erklärte der BGH. Sie diene dazu, einen technisch einwandfreien und betriebssicheren Zustand des Flugzeugs sicherzustellen.
Maschinen, die im Dezember in Minneapolis starteten, müssten nicht immer enteist werden. Die Entscheidung hänge vom Wetter und der Einschätzung des Piloten ab. Typischerweise müsse damit gerechnet werden, dass eine Enteisung notwendig sei.
S.Abdullah--SF-PST