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EU-Gericht: Kommission soll weitere Milliardenstrafe gegen Google neu prüfen
Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) hat ein Kartell-Bußgeld in Höhe von 1,49 Milliarden Euro gegen Google vorerst aufgehoben und der EU-Kommission eine erneute Prüfung aufgetragen. Der Brüsseler Behörde seien Fehler unterlaufen, urteilte das EuG am Mittwoch in Luxemburg. Weite Teile der Vorwürfe gegen den US-Konzern bestätigten die Luxemburger Richter jedoch. Die Kommission kann daher die fraglichen Teile neu prüfen und dann erneut über die Verhängung einer Wettbewerbsstrafe entscheiden - oder den EuG-Beschluss anfechten. (Az.: T‑334/19)
Die EU-Kommission hatte die Kartellstrafe 2019 wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei der Online-Werbung verhängt. Konkret geht es um den Dienst "AdSense for Search". Er richtet sich an die Betreiber von Internetseiten, welche die Google-Suchmaschine in ihre Plattformen integrieren wollen. Sie erhalten dann einen Anteil an den Erlösen für die Werbung, die Google im Umfeld der Suchtreffer platziert.
Die Kommission wirft Google den Versuch vor, seit 2006 mithilfe von Ausschließlichkeitsklauseln seine "beherrschende Stellung im Bereich der Suchmaschinenwerbung" zu zementieren. Wettbewerbern wie Microsoft und Yahoo soll es so unmöglich gewesen sein, den AdSense-Kunden ebenfalls Werbung für das Umfeld der Suchergebnisse anzubieten. Dadurch sei ihnen eine wichtige Möglichkeit genommen worden, zu expandieren und mit Google zu konkurrieren.
Google und sein Mutterkonzern Alphabet klagten gegen das Bußgeld. Das EuG verwies nun darauf, dass Google verschiedene Ausschließlichkeitsklauseln verwendete und die Verträge mit den AdSense-Kunden oft nur eine kurze Laufzeit hatten. Die Auswirkungen dieser Klauseln habe die Kommission nicht jeweils einzeln belegt. Zudem habe sie nicht ausreichend geklärt, welche Spielräume die AdSense-Kunden bei einer Vertragsverlängerung hatten. Für das Jahr 2016 wurden demnach insgesamt nicht genug Belege für die Abschottungswirkung der verwendeten Klausel vorgelegt.
Diese Punkte soll die EU-Kommission nun klären und dann neu entscheiden, ob und in welcher Höhe sie ein Bußgeld verhängt. Alternativ kann sie das EuG-Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anfechten.
Die nun umstrittene Strafe war 2019 die dritte, welche die EU-Kommission innerhalb von drei Jahren verhängt hatte. Im Juni 2017 hatte sie 2,42 Milliarden Euro von Google wegen der Bevorzugung seines Preisvergleichsdiensts gefordert. Im Juli 2018 folgten 4,34 Milliarden Euro wegen illegaler Praktiken bei seinem Handy- und Tablet-Betriebssystem Android. Die erste Kartellbuße wurde vor einer Woche rechtskräftig vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt. Das zweite Strafgeld ist dort noch anhängig, das EuG hatte es 2022 geringfügig auf 4,125 Milliarden Euro reduziert.
N.Shalabi--SF-PST