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Landgericht bestätigt: AfD muss Medien Zugang zu Wahlparty in Thüringen gewähren
Die AfD in Thüringen muss mehreren zuvor ausgeschlossenen Journalisten und Medienhäusern Zugang zu ihrer Wahlparty nach der Landtagswahl am Sonntag gewähren. Das Landgericht Erfurt gab nach einer mündlichen Verhandlung am Samstag in einem einstweiligen Verfügungsverfahren erneut mehreren Medien Recht. Damit bestätigte das Gericht eine Entscheidung vom 21. August.
Die Verlage von "Spiegel", "taz", "Welt" und "Bild" waren vor Gericht gegen den Ausschluss von einer Wahlveranstaltung der AfD zur Landtagswahl vorgegangen. Gemeinsam stellten sie einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den AfD-Landesverband um Parteichef Björn Höcke. Die AfD hatte bereits in der Vergangenheit Medienvertretern den Zugang zu Veranstaltungen verwehrt und dies unter anderem mit Platzproblemen begründet.
Die Medienhäuser beklagten, dass kritischer Journalismus von der AfD seit langem regelmäßig behindert werde. Mit ihrem gemeinsamen Antrag wollten sie "die Rechtslage für künftige Fälle klären lassen und gegen diese Form der Einschränkung der Pressefreiheit vorgehen".
Das Landgericht gab dem Antrag statt, woraufhin jedoch der AfD-Landesverband am Donnerstag Widerspruch einlegte. Diesen wies das Gericht am Samstag zurück und erhielt somit den vorherigen Beschluss aufrecht.
In einem weiteren einstweiligen Verfügungsverfahren ging es laut Landgericht um einen einzelnen Journalisten, der ebenfalls Zugang zu der Wahlveranstaltung forderte. Das Landgericht entschied, dass ihm "in gleichem Umfang wie anderen Medienvertretern Zugang zu der Wahlveranstaltung" gewährt werden müsse. Seinem Antrag wurde ebenfalls stattgegeben.
Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig, es kann also noch das Oberlandesgericht eingeschaltet werden.
F.Qawasmeh--SF-PST