-
DHB: Mit 14 Vize-Weltmeisterinnen zur EM - Smits als Edeljoker
-
Bus mit Schulkindern kracht in Bad Oldesloe in Hauswand: Mehrere Verletzte
-
CAS: Russland darf an Eishockey-WM in Deutschland teilnehmen
-
Bahn prüft Reduzierung des Zugverkehrs für mehr Pünktlichkeit
-
Schlägerei auf Supermarktparkplatz in Sachsen: 43-Jähriger stirbt
-
Linnemann legt Krankenkassen-Zusatzbeitrag für 2027 auf 2,9 Prozent fest
-
Bewaffnete Frontdienste im Irak: Prozess gegen mutmaßliches IS-Mitglied in Hamburg
-
Amazons Cloud-Geschäft boomt - Konzernumsatz und -gewinn aber unter Erwartungen
-
Bayern im Klassiker ohne Neuer - Kimmich trainiert
-
Treppeneinsturz auf Schulbaustelle: Zwei Arbeiter in Gronau ums Leben gekommen
-
Deutschlands Wirtschaft im dritten Quartal leicht gewachsen
-
Druck von Behörden: Unabhängige russische Zeitung "Nowaja Gaseta" gibt Schließung bekannt
-
Philippinen: Behörden erhöhen Warnstufe nach Ausbruch des Vulkans Mayon
-
Schwache Herbstbelebung am Arbeitsmarkt - 44.000 mehr Arbeitslose als im Vorjahr
-
Quartalsgewinn von Audi eingebrochen - Autobauer korrigiert Prognose nach unten
-
Kassel-Calden: Brandanschlag auf Baustelle von Rüstungs-Logistikzentrum
-
Merz äußert bei Besuch in Südkorea Hoffnung auf Wiedervereinigung mit dem Norden
-
SPD-Fraktionsvize: Berliner SPD soll nicht mit Linke koalieren
-
Steinmeier drängt in Peking auf ausgeglichene Handelsbeziehungen zwischen China und Deutschland
-
"Handelsblatt": Deutsche Autohersteller hoffen auf Zoll-Erleichterungen in den USA
-
Zverev und die gute Fitness: "War der zweitbeste Spieler"
-
Noch härtere Strafe bei Berufung gegen mutmaßliche Giftpilzmörderin in Australien
-
NFL: Packers siegen nach Watson-Schreckmoment gegen Carolina
-
NHL: Ottawas Comeback mit drei Stützle-Assists ohne Krönung
-
Becker gratuliert: Zverev feiert Sprung auf die Eins
-
Jubiläum in der Heimat: Pérez macht die 300 voll
-
"Zu weich": Gavel selbstkritisch nach Belgrad-Klatsche
-
تيك توك يحول مشاهدات الطعام إلى حجوزات مطاعم
-
Matthäus rät Bayern: Rentenvertrag für Kane
-
Kryptobörse Binance meldet massiven Hackerangriff - Mehr als 2,5 Milliarden Dollar eingefroren
-
Die Sport-Höhepunkte am Freitag, 30. Oktober
-
شتاء السعودية يطرح 1800 منتج سياحي في تسع وجهات
-
Merz wirbt in Südkorea für verlässliche bilaterale Partnerschaft
-
جذور الخلاف بين الأزهر والسلفية في عهد الطيب
-
Trump sagt zwei seiner letzten Wahlkampfauftritte vor den Zwischenwahlen ab
-
الهاتف يزاحم الحياة اليومية على انتباه المستخدمين
-
Angespannte Lieferketten: Friedrich Merz wirbt in Südkorea um verlässliche Partner
-
ثقافة الكمال ونفاد الصبر يعرقلان التغيير
-
Frankreich: "Gelbwesten" rufen zu Kochtopf-Protest auf
-
Carney, von der Leyen und Costa beraten über künftige Partnerschaft Kanadas und der EU
-
G20-Außenminister beraten über Kriege im Iran und in der Ukraine
-
Chinas Staatschef Xi empfängt Bundespräsident Steinmeier in Peking
-
Abschluss von Asienreise: Merz besucht Demilitarisierte Zone zwischen Süd- und Nordkorea
-
Keine klare Mehrheit nach Parlamentswahl: Israel vor schwieriger Regierungsbildung
-
رحلة في الأردن تستعيد تاريخ التعايش الديني
-
تقارير أميركية: عملية عسكرية مرتقبة ضد إيران لمدة أسبوع تشمل قيادات وبنية تحتية ومنشآت نووية
-
غاري نيفيل يطالب عائلة غليزر ببيع مانشستر يونايتد
-
دبي للخدمات المالية تغرم موديز 2.14 مليون درهم لإخلالها بسرية البيانات
-
الإمارات تشارك في قمة الغاز: سعيد الهاجري يشارك في قمة منتدى الدول المصدرة للغاز في موسكو
-
جائزة حمدان للتصوير تكرم فيرونيك دو فيغوري عن مسيرتها الصحافية
Bundessozialgericht bekräftigt Krankheitswert von Leidensdruck Transsexueller
Der psychische Leidensdruck transsexueller und nichtbinärer Menschen kann Krankheitswert haben. Das stellte das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch in Kassel klar. Als Konsequenz muss der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) von Ärzten und Krankenkassen eine Richtlinie zu geschlechtsangleichenden Behandlungen verabschieden. Sobald die Richtlinie in Kraft ist, müssen die Krankenkassen diese Behandlungen wieder bezahlen. Im konkreten Fall entschied das BSG zudem, dass sie bei Mann-zu-Frau-Transsexuellen dann auch für die sogenannte Kryokonservierung und Lagerung von Sperma aufkommen müssen. (Az. B 1 KR 28/23 R)
Hintergrund ist ein BSG-Urteil vom Oktober, mit dem die obersten Sozialrichter geschlechtsangleichende Behandlungen als "neue Behandlungsmethode" gewertet hatten. Daher sei es zunächst Aufgabe des G-BA, der über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet, "zum Schutz der betroffenen Personen vor irreversiblen Fehlentscheidungen die sachgerechte Anwendung der neuen Methode sowie ihre Wirksamkeit und Qualität zu beurteilen". Für bereits begonnene Behandlungen bestehe aber Vertrauensschutz.
Zahlreiche Krankenkassen hatten aus diesem Urteil gefolgert, dass ein Anspruch auf geschlechtsangleichende Behandlungen von vornherein nicht bestehen kann, weil Transsexualität keine Krankheit sei. Dem trat das BSG mit seinem neuen Urteil nun entgegen. Zwar sei Transsexualität keine Krankheit, sehr wohl könne aber der "durch Geschlechtsinkongruenz verursachte Leidensdruck" Krankheitswert haben. Eine Geschlechtsangleichung sei dann eine mögliche Behandlung, die der G-BA allerdings noch bewerten müsse.
Im Streitfall hatte die heute 24-jährige Klägerin im März eine Geschlechtsangleichung von Mann zu Frau begonnen. So finanziert die AOK Niedersachsen bereits eine Hormonbehandlung und eine Laserentfernung der Barthaare. Noch vorher hatte der Mensch eigenes Sperma tiefgefroren einlagern lassen, um später die Möglichkeit eigener leiblicher Kinder zu haben. Eine Kostenübernahme für diese Kryokonservierung lehnte die AOK allerdings ab.
Hierzu urteilte nun das BSG, dass die Transsexuelle sich für ihre weitere Geschlechtsangleichung auch unabhängig vom G-BA auf Vertrauensschutz berufen könne, weil die AOK dem Beginn der Behandlung zugestimmt habe. Daran gekoppelt sei dann auch die Kryokonservierung des Spermas. Die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür lägen im Grundsatz vor. Insbesondere sei die Geschlechtsangleichung eine Behandlung, die zur Unfruchtbarkeit führe.
Allerdings soll im Streitfall das Landessozialgericht Celle noch formale Fragen prüfen und beispielsweise klären, ob die nun gemachten Angaben der Klägerin zum Beginn ihrer Hormonbehandlung richtig sind.
Q.Jaber--SF-PST