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Heizungsförderung nun für alle Eigentümer offen
Ab sofort können alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen und Häusern staatliche Zuschüsse für den Heizungstausch beantragen. Neben den bereits Berechtigten können jetzt auch Unternehmen, Besitzerinnen und Besitzer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) einen Antrag bei der staatlichen Förderbank KfW stellen, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Dienstag mitteilte. Vorgesehen ist eine Förderung von mindestens 30 Prozent.
Die Förderung ist Teil des umstrittenen Heizungsgesetzes. Seit dem 27. Februar können Inhaber eines Einfamilienhauses Förderanträge einreichen, wenn sie ihr Haus auch selbst bewohnen. Seit dem 28. Mai können Eigentümer selbstbewohnter Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und WEG die Förderung beantragen. Seit Förderbeginn Ende Februar sind laut Ministerium 93.000 Zusagen erteilt worden.
Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer in Einfamilienhäusern sind durch einen Bonus für Geringverdienende und einen "Klima-Geschwindigkeitsbonus" insgesamt bis zu 70 Prozent Förderung möglich. Bei der nun startenden dritten Gruppe gibt es zusätzlich zur Grundförderung von 30 Prozent einen "Effizienz-Bonus" für "besonders effiziente Wärmepumpen" von fünf Prozent. Alternativ gibt es laut Ministerium einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2500 Euro für besonders effiziente Biomasse-Heizungen.
Die Antragsstellung ist online über das Kundenportal "Meine KfW" möglich. Die Zusage erfolgt den Angaben zufolge "bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten" innerhalb weniger Minuten.
Werden die Fördermittel bewilligt, haben die Verbraucherinnen und Verbraucher 36 Monate Zeit für den Einbau einer Wärmepumpe oder eines anderen förderfähigen Heizungssystems.
N.AbuHussein--SF-PST