-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
-
नूशा ऑबेल: पॉट्सडैम और कितनी प्रशासनिक विफलता सहन कर सकता है?
-
ヌーシャ・オーベル:ポツダムは、あとどれだけの行政の失態に耐えられるのか?
-
누샤 아우벨: 포츠담은 행정 실패를 얼마나 더 견뎌낼 수 있을까?
-
努莎·奧貝爾:波茨坦還能承受多少行政失職?
-
نوشا أوبيل: إلى أي مدى ستتحمل بوتسدام المزيد من الفشل الإداري؟
-
Нуша Аубель: Скільки ще Потсдам витримає адміністративних провалів?
-
Нуша Аубель: Сколько ещё Потсдам сможет выдержать административных провалов?
-
Porsche verkauft IT-Beratungstochter MHP an indischen Tata-Konzern
-
SPD und Verbände begrüßen Linnemanns "Kurskorrektur" bei pflegenden Angehörigen
-
Zu 80. Geburtstag Nordrhein-Westfalens: Verdienstorden für Ferres und Müntefering
-
Klopp nominiert DFB-Kader am 17. September
-
Wahl-O-Mat zu Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gestartet
-
Während Urlaubs von Bewohnerin: Fledermäuse nisten sich in Bayern in Wohnung ein
-
Veganes Angebot in Hochschulmensen binnen zehn Jahren vervierfacht
-
Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben
-
Tesla ruft in China Millionen Fahrzeuge wegen versenkbarer Autotürgriffe zurück
-
"Blutrünstige Barbaren": Geldstrafe nach muslimfeindlichem Post in Hamburg
-
Umfrage: In Frankreich scheint Stichwahl Le Pen - Mélenchon möglich
-
Ukraine-Partner beraten am 35. Unabhängigkeitstag des Landes über weitere Unterstützung
-
Gericht in Syrien verurteilt früheren Großmufti unter Assad zu lebenslanger Haft
-
Französische TV-Moderatorin gibt Sendung wegen Kandidatur ihres Partners ab
-
Alabali Radovan: Verfügbarkeit von Wasser "zentraler Faktor" für Wirtschaft
-
Online-Händler Shein will mit Börsengang am 1. September Geld für Expansion sammeln
-
Seoul: USA sagen große gemeinsame Militärübung mit Südkorea ab
-
Landgericht Koblenz: Frühere Partner müssen Hund nach Trennung ersteigern
-
HSV-Investor Kühne gestorben
-
Volkswagen-Beschäftigte werfen Vorstand "desaströse Kommunikation" vor
-
Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe für Karatetrainer wegen sexuellen Missbrauchs
-
Bus mit zwei deutschen Schulklassen in den Niederlanden verunglückt - Mehrere Verletzte
-
Rückreisewelle zu Ferienende: ADAC erwartet an Wochenende viel Verkehr
Vorverlegten Rückflug aus dem Urlaub verpasst: Kein Anspruch auf Erstattung
Ein Mann und seine Familie haben nach einer Gerichtsentscheidung keinen Anspruch auf die Erstattung des neu gebuchten Rückflugtickets, nachdem sie ihren ursprünglichen Flug verpasst hatten, weil dieser vorverlegt wurde. Nach Ansicht des Amtsgerichts München wäre es möglich gewesen, alles zu organisieren, um den Flug noch zu erreichen, wie es am Montag mitteilte. Geld gab es lediglich für den kürzeren letzten Urlaubstag und Anwaltskosten. (AZ. 172 C 14078/23)
Der Kläger war mit seiner Ehefrau und seinen zwei Kindern im Alter von sieben und 18 Monaten auf einer Pauschalreise in Antalya. Der Rückflug wurde zunächst nach hinten verschoben, später dann auf 19.50 Uhr vorverlegt, was der Familie laut Gericht um 12 Uhr beim Check-Out aus dem Hotel mitgeteilt wurde.
Der Mann gab demnach an, alles versucht zu haben, um das Flughafenshuttle um 16.35 Uhr noch zu erreichen. Er habe seinen Bruder kontaktiert, der zu dem Zeitpunkt ebenfalls in Antalya im Urlaub war und in dessen Safe sich die Reiseunterlagen des Mannes befanden. Um 15 Uhr erhielt die Familie den nötigen Schlüssel vom Bruder, der sich wiederum mit seiner Familie auf einem Markt in der Stadt aufhielt.
Danach "hätten noch Nahrungsmittel für die beiden Kinder gekauft und die Kinder gefüttert und gewickelt werden müssen", erklärte das Gericht. Als die Familie wieder an ihrem Hotel ankam, war das Shuttle bereits abgefahren und auch ein geordertes Taxi konnte sie nicht mehr pünktlich zum Flughafen bringen.
Der Mann forderte daher die 600 Euro für einen am selben Abend neu gebuchten Flug zurück. Er geht laut Gericht davon aus, dass er nicht ordnungsgemäß über die erneute Änderung informiert wurde und er diese rein zufällig beim Auschecken erfahren habe. Aufgrund seiner Situation sei es dann nicht mehr zumutbar gewesen, den Shuttle-Bus noch zu erreichen.
Das Gericht wies die Klage weitgehend ab und sprach dem Kläger gut 83 Euro für die verkürzte Reise und knapp 91 Euro für die vorgerichtlichen Anwaltskosten zu. Die Schilderung des Mannes waren nach Ansicht des Gerichts "geprägt von Unklarheiten und Andeutungen, nicht aber von der gradlinigen Darstellung eines Versuchs, die Reisepapiere zu erlangen". Demnach ist es dem Mann durchaus möglich gewesen, alles Notwendige zu organisieren.
K.AbuDahab--SF-PST