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Beschwerdestelle für Nutzer von Instagram, Tiktok und Linkedin ist online
Wurde der eigene Account in einem Online-Netzwerk gesperrt oder ein gemeldeter Post nicht gelöscht, können sich Nutzerinnen und Nutzer ab sofort bei einer zertifizierten Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur beschweren. Wie die Bonner Behörde mitteilte, können User seit Montag zunächst Beschwerden zu den Plattformen Tiktok, Instagram und Linkedin einreichen. Die Schlichtungsstelle ist unter www.user-rights.org zu erreichen.
"Die außergerichtliche Streitbeilegung ist eine einfache und schnelle Möglichkeit für Nutzer, sich gegen Entscheidungen von Online-Plattformen zu wehren", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. Wer sich im Internet ungerecht behandelt fühlt, könne die Entscheidungen der Plattformen nun unabhängig überprüfen lassen, etwa wenn der eigene Account gesperrt wurde, illegale Inhalte nicht gelöscht werden oder eine Online-Plattform Händler auf ihrem Marktplatz ablehnt.
Bei der zertifizierten Stelle user-rights.org gilt das zunächst nur für die drei Plattformen Tiktok, Instagram und Linkedin. Weitere sollen nach Angaben der Betreiber der Website in den kommenden zwei Jahren folgen. Die Kosten für die Streitbeilegung werden von den Online-Plattformen übernommen, für die Nutzerinnen und Nutzer fallen keine Gebühren oder allenfalls eine geringe Schutzgebühr an, wie die Bundesnetzagentur mitteilte.
Für die Zertifizierung ist der bei der Bonner Behörde angesiedelte Digital Services Coordinator (DSC) zuständig. Die Online-Plattformen müssen auf die Möglichkeit der Streitschlichtung hinweisen und mit der zuständigen Stelle kooperieren. Rechtlich bindend sind die Entscheidungen der Schlichtungsstellen aber nicht. Der Gang vor Gericht ist für Nutzerinnen und Nutzer zudem zu jedem Zeitpunkt möglich.
Die Schlichtungsstellen sind im europäischen Gesetzes über Digitale Dienste (DSA) vorgesehen. Der DSA schreibt Online-Unternehmen vor, aktiver gegen Hassrede, Falschinformationen und Produktfälschungen vorzugehen und entsprechende Inhalte zum Beispiel zu entfernen. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur für die Durchsetzung der Regeln zuständig.
M.AlAhmad--SF-PST