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Energieanbieter zahlen nach Vergleich mit Verbraucherschützern Geld zurück
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit einem weiteren Vergleich Verbesserungen für Kundinnen und Kunden der in der Vergangenheit wiederholt in die Kritik geratenen Energieanbieter Primastrom und Voxenergie sowie des Unternehmens Nowenergy erreicht. Statt eines langen Gerichtsverfahrens hätten Betroffene nun Klarheit, erklärte vzbv-Chefin Ramona Pop am Dienstag. Sie könnten sich nun "erhebliche Beträge zurückholen" oder Verträge schneller beenden.
Die Verbraucherschützer und die Unternehmensgruppe Primaholding einigten sich laut vzbv außergerichtlich und erweiterten ihre Vergleichsvereinbarungen von Anfang des Jahres noch einmal. Im März hatten sich die beiden Anbieter Primastrom und Voxenergie laut vzbv zu Rückzahlungen an ihre Kunden bereiterklärt und dazu verpflichtet, für rund 1600 an Musterfeststellungsklagen beteiligten Verbraucher Preiserhöhungen zurückzunehmen und etwaige Guthaben in voller Höhe zu erstatten. Die Verbraucherzentrale zog ihre Klage gegen unzulässige Preiserhöhungen vor dem Berliner Kammergericht daraufhin zurück.
Die neue außergerichtliche Einigung erweitere nun den Kreis derjenigen, die davon profitieren, erklärte der vzbv am Dienstag und verwies darauf, dass Unternehmen der Primaholding aus Sicht des Verbraucherschützer in mehreren Fällen unzulässig gegenüber Kundinnen und Kunden agiert hätten. So seien von den Energieanbietern in den zurückliegenden Jahren Widerrufe als verspätet zurückgewiesen und Verbraucher nicht aus den Verträgen entlassen worden. Je nach Einzelfall könnten Kunden nun "sofort oder früher als gedacht aus ihren Verträgen kommen und - auch rückwirkend - günstigere Tarife erhalten", erklärte der vzbv. Bestimmte Vertragswiderrufe könnten auch jetzt noch getätigt werden.
Zudem habe es Fälle gegeben, in denen Kunden nach einer Kündigung das Ende ihrer Verträge erst weit in der Zukunft bestätigt worden sei - teilweise erst 2027. Der Vergleich lege nun fest, dass Kundinnen und Kunden die bereits gekündigt haben, grundsätzlich spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn aus ihren Verträgen entlassen werden.
Außerdem legt der Vergleich eine Obergrenze fest, zu welchen Preisen Strom und Gas abgerechnet werden dürfen. Hintergrund hierbei ist, dass die Anbieter laut vzbv in der Vergangenheit mit "Preissenkungsschreiben" auf ihre Kunden zugegangen waren, nachdem sie die Preise zunächst eigenmächtig erhöht hatten. Zwar seien die beworbenen Preise etwas günstiger als die zuvor berechneten Preise gewesen - jedoch hätten sie noch immer weit über dem Marktdurchschnitt gelegen. "Wer so ein Angebot annahm, war an die überhöhten Preise gebunden", erklärten die Verbraucherschützer. Je nach Situation könnten sich dank des Vergleichs die Arbeitspreise "rückwirkend mehr als halbieren".
Von einer Sammelklage gegen die Primaholding-Gruppe sieht der vzbv nach eigenen Angaben nun ab. Die Unternehmen selbst halten den Verbraucherschützern zufolge weiterhin daran fest, dass ihr bisheriges Verhalten rechtlich nicht zu beanstanden gewesen sei. "Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben sie die Verpflichtungen aus dem Vergleich aber akzeptiert", erklärte der vzbv.
Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bei einem des vzbv darüber informieren, in welchem Maße sie von der außergerichtlichen Einigung profitieren können und welche Schritte dafür nötig sind.
P.AbuBaker--SF-PST