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Bund kürzt Förderung für Beratung bei energetischer Sanierung deutlich
Die Bundesregierung kürzt die Förderung für Energieberatungen deutlich. Bei Förderanträgen, die ab Mittwoch, 7. August, eingehen, sollen nur noch 50 statt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für energetische Sanierungen von Gebäuden übernommen werden, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Montag mitteilte. Der Energieberatendenverband GIH kritisierte die Maßnahme und insbesondere die Kommunikation der Regierung deutlich.
Die Anpassung der Förderung ist laut Bundeswirtschaftsministerium "angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen "unerlässlich". Demnach sollen auch die maximalen Zuschüsse von bisher 1300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und 1700 Euro bei Häusern mit mehr als drei Wohnungen um 50 Prozent sinken. Die erhöhten Fördersummen für die entsprechenden Sanierungsarbeiten sind von den Kürzungen indes nicht betroffen.
"Durch die Absenkung können auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden", erklärte das von Bundesminister Robert Habeck (Grüne) geführte Ministerium. Bis Juli dieses Jahres sei die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden auf den Rekordwert von 80.000 angestiegen. Bis Ende des Jahres geht die Bundesregierung von über 150.000 Anträgen aus, im vergangenen Jahr waren es 130.600 gewesen.
Der Verband der Energieberaterinnen und Energieberater zeigte sich von der Kurzfristigkeit der Maßnahme überrascht. "Es gab keine Anhörung und wir haben bis jetzt auch immer noch keine neue Richtlinie gesehen", sagte der Bundesvorsitzende Stefan Bolln der Nachrichtenagentur AFP. Dem GIH sei durchaus bewusst, dass die Fördermittel stark nachgefragt werden. "Eine transparente, planbare Kommunikation mit den fachlichen Akteuren kommt aber wieder mal zu kurz", kritisierte der Verband.
Die "abrupte Förderkürzung" sei "schlichtweg das falsche Signal". Der GIH fordere daher eine schrittweise Umsetzung der Änderungen und habe seinerseits Vorschläge an das Bundeswirtschaftsministerium herangetragen.
Bolln befürchtet, dass insbesondere Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer mit niedrigem Einkommen in Zukunft bei der Beratung zur energetischen Sanierung zu kurz kommen könnten. "Die Gesamtnachfrage wird weiterhin steigen, aber geringere Einkommen werden benachteiligt", sagte er AFP.
Kritik kam auch vom Verband Wohneigentum: "Das ist ein Signal in die falsche Richtung, welches die Wärmewende und damit letztendlich das Erreichen der Klimaziele behindert", erklärte Präsident Peter Wegner. Wenn die Bundesregierung es wirklich ernst meine mit der Wärmewende, dann dürfe sie die so wichtige Förderung für Energieberatung nicht kürzen, "sobald die Menschen beginnen, sie umfänglicher zu nutzen". Stattdessen müsse sie die Förderung verstetigen.
Energieberaterinnen und Energieberater sollen Verbraucherinnen und Verbraucher dabei unterstützen, ihre Häuser energieeffizient zu sanieren. Dabei kann es beispielsweise um den Fenstertausch oder die Dämmung der Außenwände gehen. Die Experten beraten dabei, welche Maßnahmen wann sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten.
Im Zuge der Energieberatung kann auch ein sogenannter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt werden, der weitere Möglichkeiten zur Förderung bringt. Daran soll sich den Angaben nach auch in Zukunft nichts ändern. Wer sich einen iSFP von einer Energieberaterin oder einem Energieberater erstellen lässt, kann statt 15 Prozent Förderung 20 Prozent Förderung erhalten. Auch bleibe es dabei, dass sich die förderfähigen Ausgaben für Einzelmaßnahmen nach einem iSFP von 30.000 Euro auf 60.000 EUR verdoppeln.
E.AbuRizq--SF-PST