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Aufträge im Bauhauptgewerbe bleiben im Mai unverändert
Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe sind im Mai verglichen mit dem Vormonat unverändert geblieben. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Donnerstag mitteilte, gab es beim realen Auftragseingang im Vergleich zu April insgesamt keine Veränderungen. Dabei stieg die Zahl der Aufträge im Hochbau deutlich um 7,0 Prozent an, der Auftragseingang im Tiefbau ging hingegen um 5,9 Prozent zurück.
Gegenüber Mai 2023 legten die Aufträge der Baubranche insgesamt leicht um 1,1 Prozent zu. Das sei das Resultat steigender Ordereingänge im Wirtschaftshochbau und im Straßenbau, erläuterte der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie. Für diese Sparten könne aber noch keine Entwarnung gegeben werden. "Schließlich ist dies überwiegend auf Basiseffekte zurückzuführen, das heißt die aktuellen positiven Veränderungsraten beruhen auf negativen Ergebnissen im Vorjahresmonat", so der Verband Beim Tiefbau sei es andersherum: Der Orderrückgang sei auf einen deutlichen Anstieg im Mai des Vorjahres zurückzuführen.
Der reale Umsatz im Bauhauptgewerbe sank im Mai laut Statistikamt um 4,5 Prozent im Jahresvergleich. In den ersten fünf Monaten gingen die Umsätze um 1,3 Prozent zurück.
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) bezeichnete die Entwicklung als "weiter enttäuschend". "Wir sind in einer Wiederholungsschleife gefangen. Eine Trendwende ist nicht in Sicht", erklärte Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Vor allem steigende Bauzinsen und "hochgestochene" Energieanforderungen schüchterten die Bauwilligen mittlerweile am meisten ein.
Pakleppa forderte erneut weniger Regulierungen im Wohnungsbau, um hier die Aufträge anzukurbeln. "Auf Baustandards, die für die Gebäudesicherheit nicht notwendig und gesetzlich nicht zwingend sind, sollten wir rechtssicher verzichten können." Vor allem im Bereich Tritt- und Schallschutz bestünde viel Einsparpotential, ohne dass die Qualität leide.
Die Baubranche habe große Erwartungen an den Gebäudetyp E. Das Bauministerium hat die "Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E" bereits vorgelegt. Sie soll Bauherren, Planer, Bauträger und Bauunternehmen dabei unterstützen, "Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik" rechtssicher zu vereinbaren.
V.Said--SF-PST