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Bundestag verabschiedet Gesetz gegen Gehsteigbelästigung von Schwangeren
Schwangere sollen vor Beratungsstellen und Kliniken künftig wirksamer vor sogenannten Gehsteigbelästigungen geschützt werden. Der Bundestag beschloss am Freitag eine entsprechende Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. In namentlicher Abstimmung votierten 381 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 171 lehnten ihn ab. Vor Beratungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, finden zunehmend Protestaktionen von Abtreibungsgegnern statt, wie es in der Begründung des Gesetzes heißt. Dabei würden sowohl Schwangere als auch das Fachpersonal zum Teil gezielt gegen ihren Willen angesprochen.
Dem Gesetzentwurf zufolge wird es nun verboten, Schwangeren das Betreten der Einrichtungen "durch das Bereiten eines Hindernisses absichtlich zu erschweren". Ebenfalls untersagt wird es, Schwangeren "entgegen ihrem erkennbaren Willen" die eigene Meinung zur Fortsetzung der Schwangerschaft aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit "unwahren Tatsachenbehauptungen" zu beeinflussen.
Dies gilt "für wahrnehmbare Verhaltensweisen" in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.
Mit dem Gesetz soll darüber hinaus auch das Personal von solchen Einrichtungen geschützt werden: Künftig ist es untersagt, dieses bei der Aufklärung über Schwangerschaftsbbrüche sowie der Vornahme von Abbrüchen "bewusst zu behindern". Verstöße gegen die nun verbotenen Belästigungen und Behinderungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro belegt.
Gehsteigbelästigungen gebe es seit einigen Jahren überall, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast (SPD) im Bundestag. Diese könnten nicht mit dem bestehenden Ordnungsrecht gelöst werden. "Es gibt nur eine einzige Seite, auf die man sich in diesem Konflikt stellen kann - und das ist die Seite der betroffenen Frauen", betonte Mast. "Wir regeln das heute mit unserem Gesetz."
Die CDU-Abgeordnete Bettina Margarethe Wiesmann bestritt hingegen die Existenz von Gehsteigbelästigungen: "Was sie als Problem bezeichnen, das gibt es so gar nicht." Eine "pauschale Bannmeile" um die Einrichtungen sei deshalb unverhältnismäßig. Wiesmann zufolge gibt es nur Mahnwachen, diese könnten aber mit bestehenden Gesetzen geregelt werden. Die CDU-Politikerin warf der Ampel-Koalition vor, mit der Gesetzesänderung "die Koordinaten zulasten von Meinungs- und Versammlungsfreiheit" zu verschieben.
Der Gesetzentwurf des Familienministeriums muss noch im Bundesrat beraten werden. Er braucht dort keine Zustimmung - die Länderkammer kann allerdings den gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen.
D.AbuRida--SF-PST