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Gericht: Zusatzstunde in Sachsen-Anhalt gilt auch für Lehrkräfte in Teilzeit
Auch teilzeitbeschäftigte Lehrer müssen die in Sachsen-Anhalt eingeführte zusätzliche Pflichtstunde leisten. Das entschied das Arbeitsgericht in Halle an der Saale in einem am Donnerstag veröffentlichen Urteil. Die Anordnung der Zusatzstunde durch das Land sei zulässig und gelte auch für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte, selbst wenn im Arbeitsvertrag die konkrete Zahl der Wochenstunden festgelegt worden sei. (6 Ca 1173/23)
Damit wies das Arbeitsgericht in Halle die Klage einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin ab, welche die Zusatzstunde zwar leistet, aber diese vom Arbeitsgericht für unwirksam erklären lassen wollte.
Eine 2023 für fünf Jahre eingeführte Regelung sieht vor, dass Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt jede Woche eine zusätzliche Unterrichtsstunde erteilen müssen, die auf einem Ausgleichskonto gutgeschrieben oder ausbezahlt werden kann. Ab dem Schuljahr 2033/2034 sollen die Stunden dann abgebaut werden können. So will das Land dem Lehrkräftemangel entgegenwirken. Schwerbehinderte oder begrenzt dienstfähige Lehrerinnen und Lehrer, ältere Beschäftigte über 62 Jahre und befristet beschäftigte Kräfte sind davon ausgenommen.
Mit der zusätzlichen Unterrichtsstunde befassten sich bereits mehrere Gerichte. Im Januar entschied das Arbeitsgericht Stendal im Fall einer ebenfalls teilzeitbeschäftigten Lehrerin anders als das Arbeitsgericht Halle und erklärte die Weisung der Landesbehörden zu der Pflichtstunde für unwirksam. Beide Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil von Stendal legte das Bundesland Berufung zum Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt ein.
Vor gut zwei Wochen erklärte das Arbeitsgericht Stendal wiederum die Kündigung einer Grundschullehrerin wegen der verweigerten zusätzlichen Pflichtstunde für rechtens. Im März befasste sich das auch Oberverwaltungsgericht von Sachsen-Anhalt mit dem Thema. Es erklärte die vorübergehende Mehrarbeit für rechtens und wies die dagegen gerichteten Anträge zweier Lehrer ab. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
H.Nasr--SF-PST