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Bonner Cum-Ex-Verfahren gegen Bankier Olearius eingestellt
Das Cum-Ex-Strafverfahren gegen den Hamburger Bankier Christian Olearius wegen des Vorwurfs des schweren Steuerbetrugs ist eingestellt worden. Grund sind gesundheitliche Probleme des Bankiers, wie das Landgericht Bonn am Montag erklärte. Olearius sei dauerhaft verhandlungsunfähig.
Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Revision ein, wie das Gericht weiter mitteilte. Die Anklagebehörde warf dem inzwischen 82 Jahre alten Olearius vor, dass er als langjähriger Chef der Hamburger Warburg-Bank maßgeblich an Cum-Ex-Geschäften beteiligt gewesen sein soll. Hinter dem Cum-Ex-Skandal steht das womöglich umfassendste System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte.
Der Staat wurde um Milliarden geprellt. Investoren schoben Aktienpakete rund um den Dividendenstichtag hin und her mit dem Ziel, sich vom Finanzamt Kapitalertragssteuern zurückerstatten zu lassen, die nie gezahlt worden waren. Unter anderem die Warburg-Bank betrieb diese Geschäfte.
Olearius hatte die Staatsanwaltschaft Köln besonders schwere Steuerhinterziehung in 15 Fällen zwischen 2006 und 2019 zur Last gelegt, von denen zwei Fälle im Versuchsstadium geblieben sein sollen. Das Bonner Gericht ließ in 14 Fällen die Anklage zu. Laut Staatsanwaltschaft entstand ein Steuerschaden von knapp 280 Millionen Euro.
Die Anklagebehörde beantragte vor Kurzem, das Strafverfahren in ein sogenanntes Einziehungsverfahren überzuleiten. Dabei sollte geprüft werden, ob 43 Millionen Euro an möglichen Taterträgen eingezogen werden können. Das lehnte das Landgericht vergangene Woche ab. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft wiederum Beschwerde ein, über die nun das Oberlandesgericht Köln entscheidet.
Im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal gibt es auch Vorwürfe gegen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD): Dieser habe als damaliger Hamburger Bürgermeister möglicherweise politischen Einfluss auf die Finanzbehörden der Hansestadt ausgeübt, damit die Warburg-Bank Steuerschulden nicht begleichen musste. Scholz hat persönliche Treffen mit Olearius bestätigt, sagte jedoch, er habe keine konkrete Erinnerung mehr an den Inhalt der Gespräche.
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ging es im vergangenen Jahr in dem Zusammenhang um Tagebuchzitate des Bankiers. Der BGH entschied, dass die "Süddeutsche Zeitung" in einem Artikel über den Cum-Ex-Skandal Auszüge aus den Tagebüchern veröffentlichen durfte. Die Tagebücher waren vor Erscheinen des Artikels bei den Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden.
Der Artikel, den die Zeitung im September 2020 veröffentlichte, handelte von einer möglichen Einflussnahme der Hamburger Politik auf Entscheidungen der Finanzbehörde. Olearius wandte sich gegen die BGH-Entscheidung an das Bundesverfassungsgericht, hatte dort aber mit seiner Beschwerde keinen Erfolg.
U.AlSharif--SF-PST