-
Nvidia-Chef Huang fordert von deutscher Wirtschaft Fokus auf KI
-
Selenskyj zum Einfrieren der Front im Ukraine-Krieg bereit
-
Bundeswehr: Personalaufwuchs erstmals über Jahresziel
-
13-Jährige geschwängert: Sechseinhalb Jahre Haft in Kölner Missbrauchsprozess
-
Rendite französischer Staatsanleihen steigt erstmals seit 2002 über fünf Prozent
-
Tausende Schüler und Studenten nehmen an Bildungsprotesten in Griechenland teil
-
Deutscher in Russland festgenommen - US-Bürger Hubbard nach vier Jahren frei
-
Frankreich: Gewerkschaft ruft nach erfolglosem Treffen mit Lecornu zu Streiks auf
-
Steinmeier besucht Ende Oktober China
-
Hubig und Klingbeil legen Eckpunkte für Elementarschadenversicherung vor
-
Panamakanal verzeichnet Rekordjahr
-
Gespräche in Russland: Witkoff legt Putin "Ideen" für Ukraine-Friedensabkommen vor
-
Bundeswehr sieht sich durch russische Sabotage "erheblich" bedroht
-
Arbeiter in Bayern von herabfallenden Brettern erschlagen
-
El Niño: Appell der Vereinten Nationen zu gemeinsamen Schutzvorkehrungen
-
Korruptionsfall in Ungarn: Ex-Zentralbankchef und Orban-Vertrauter festgenommen
-
Institut: Ländliche Regionen stärker von Ruhestand der Babyboomer betroffen
-
Trump: In Russland inhaftierter US-Bürger Hubbard ohne Gegenleistung freigelassen
-
Niedersachsens AfD-Chef Schledde in Zusammenhang mit Parteispenden angeklagt
-
Nach Wechsel von Schweitzer nach Berlin: Rauschkolb neue SPD-Fraktionschefin in Mainz
-
Verkehrsminister fordern Geld vom Bund für höhere Schienenmaut im Regionalverkehr
-
Macron: Staatenlenker machen nach Ausschreitungen Wahlkampf auf Kosten Frankreichs
-
Mitarbeiterbefragung: Bahn-Angestellte etwas zufriedener - Pessimimus überwiegt
-
Ein Toter nach Explosion in Gewerbegebiet in Nordrhein-Westfalen
-
Mitbewohner getötet: Dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie in Rheinland-Pfalz
-
Erster Ebola-Fall in Nigeria: Gefährlicher Bundibugyo-Virusstamm nachgewiesen
-
Verstöße gegen Parteiengesetz: Anklage gegen Niedersachsens AfD-Chef Schledde
-
Gewalt bei Protesten in Frankreich: Lecornu trfft Gewerkschaftsvertreter
-
Brüssel geht wegen gefälschter Hotelanzeigen gegen Booking vor
-
Service zu Rundfunkbeitrag gegen Geld: BGH prüft Klagerecht von Verbraucherverband
-
Geplante "Gen Z"-Proteste in Deutschland: Warnungen vor linksextremer Einflussnahme
-
Nvidia-Chef Huang fordert schnellen Aufbau von KI-Infrastruktur in Europa
-
Merz betont Bedeutung von Handelsbeziehungen zu China
-
Putin: In Russland inhaftierter US-Bürger Hubbard ist frei
-
"Wir meinen: Es reicht": Alice Schwarzer stellt Magazin "Emma" nach 50 Jahren ein
-
Söder für stärkere Regulierungen von Social Media
-
Nvidia-Chef Huang fordert Aufbau von KI-Infrastruktur in Europa
-
Britische Regierung genehmigt umstrittene Förderung in Nordsee-Gasfeld
-
FC Bayern: Kimmich fehlt wegen eines Trauerfalls
-
Merz optimistisch hinsichtlich Einigung über Rentenreform
-
Kwarazchelia erleidet Kreuzbandriss
-
Bekannten verwechselt und erschossen - Anklage gegen 43-Jährigen in Rheinland-Pfalz
-
Hessen: Berauschter 15-Jähriger zieht Spur der Verwüstung mit gestohlenem Lastwagen
-
Israel wird Partner des Pazifischen Inselforums
-
Schauspieler Hardy Krüger Jr. bricht sich bei Treppensturz den Oberschenkelhals
-
Berichte: Deutscher in Russland wegen "Söldnertums" für Ukraine festgenommen
-
Zwangsverkauf von City offenbar möglich
-
DOSB-Wahl: Engelhardt kandidiert gegen Mronz
-
SpaceX macht dank Rechenzentren 4,4 Milliarden Dollar Quartalsgewinn
-
Alter Schufa-Wert: BGH erleichtert Einklagen von Informationen
Europäischer Gerichtshof billigt Uploadfilter für Youtube und Co
Online-Sharing-Dienste müssen weiterhin das Hochladen urheberrechtlich geschützter Inhalte verhindern. Das EU-Recht sehe "angemessene Garantien" vor, um dabei unverhältnismäßige Eingriffe in die Meinungs- und die Informationsfreiheit zu verhindern, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Er wies damit eine Klage Polens ab. (Az: C‑401/19)
Hintergrund ist die umstrittene Urheberrechtsreform, welche die Vorgaben zum Schutz geistigen Eigentums in der Europäischen Union an das Internetzeitalter anpassen soll und dafür schärfere Regeln für Online-Dienste wie beispielsweise Youtube, Facebook oder auch reine Speicher-Dienste vorsieht.
Nach der EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 haften solche Internet-Dienste für das rechtswidrige Hochladen geschützter Werke. Von dieser Haftung können sich Anbieter aber befreien, wenn sie die hochgeladenen Inhalte "aktiv überwachen". Dies wird faktisch als Zwang gesehen, sogenannte Uploadfilter einzusetzen, die das Hochladen geschützter Inhalte verhindern.
Dagegen klagte Polen. Warschau sehe in der Richtlinie "eine erhebliche Bedrohung" der Meinungsfreiheit, erklärte damals der stellvertretende polnische Außenminister Konrad Szymanski. Sie könne dazu führen, dass Regelungen erlassen werden, die einer "vorbeugenden Zensur ähneln".
Auch der EuGH räumte nun ein, dass die Regelung zu einer Einschränkung dieser Grundrechte führt. Dies sei aber durch das Ziel gerechtfertigt, geistiges Eigentum zu schützen.
Zur Begründung verwiesen die Luxemburger Richter auf ergänzende Regelungen, die ein sogenanntes Overblocking, nämlich das Sperren rechtmäßig hochgeladener Inhalte, verhindern sollen. Anbieter dürften keine Filter einsetzen, die nicht zuverlässig zwischen geschützten und rechtmäßig hochgeladenen Inhalten unterscheiden. Nutzer könnten gegen einen Sharing-Dienst vorgehen, wenn er rechtmäßige Inhalte sperrt.
Umgekehrt könnten Inhaber von Urheberrechten den Schutz ihrer Werke nur verlangen, wenn sie den Sharing-Diensten "die einschlägigen und notwendigen Informationen über diese Inhalte übermitteln". Für Parodien und ähnliches, die geschützten Inhalten ähnlich sind oder sie zitieren, gebe es gesonderte Vorgaben. In rechtlichen Zweifelsfällen sei eine Haftung der Dienste ausgeschlossen.
Dies seien "angemessene Garantien", die das Recht der Nutzer auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit ausreichend schützen, urteilte der EuGH. Dies stelle "das angemessene Gleichgewicht zwischen diesem Recht und dem Recht des geistigen Eigentums sicher".
Nach dem Luxemburger Urteil sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, bei der Umsetzung der EU-Vorgaben dieses Gleichgewicht zu beachten. In Deutschland erlaubt die auf die EU-Richtlinie zurückgehende Reform des Urheberrechts unter anderem zum Schutz der Kunstfreiheit die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke vor allem zum Zweck des Zitats, der Karikatur, der Parodie und des Pastiches, also der Nachahmung eines bestimmten Stils.
B.Khalifa--SF-PST