-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
-
नूशा ऑबेल: पॉट्सडैम और कितनी प्रशासनिक विफलता सहन कर सकता है?
-
ヌーシャ・オーベル:ポツダムは、あとどれだけの行政の失態に耐えられるのか?
-
누샤 아우벨: 포츠담은 행정 실패를 얼마나 더 견뎌낼 수 있을까?
-
努莎·奧貝爾:波茨坦還能承受多少行政失職?
-
نوشا أوبيل: إلى أي مدى ستتحمل بوتسدام المزيد من الفشل الإداري؟
-
Нуша Аубель: Скільки ще Потсдам витримає адміністративних провалів?
-
Нуша Аубель: Сколько ещё Потсдам сможет выдержать административных провалов?
-
Porsche verkauft IT-Beratungstochter MHP an indischen Tata-Konzern
-
SPD und Verbände begrüßen Linnemanns "Kurskorrektur" bei pflegenden Angehörigen
-
Zu 80. Geburtstag Nordrhein-Westfalens: Verdienstorden für Ferres und Müntefering
-
Klopp nominiert DFB-Kader am 17. September
-
Wahl-O-Mat zu Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gestartet
-
Während Urlaubs von Bewohnerin: Fledermäuse nisten sich in Bayern in Wohnung ein
-
Veganes Angebot in Hochschulmensen binnen zehn Jahren vervierfacht
-
Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben
-
Tesla ruft in China Millionen Fahrzeuge wegen versenkbarer Autotürgriffe zurück
-
"Blutrünstige Barbaren": Geldstrafe nach muslimfeindlichem Post in Hamburg
-
Umfrage: In Frankreich scheint Stichwahl Le Pen - Mélenchon möglich
-
Ukraine-Partner beraten am 35. Unabhängigkeitstag des Landes über weitere Unterstützung
-
Gericht in Syrien verurteilt früheren Großmufti unter Assad zu lebenslanger Haft
-
Französische TV-Moderatorin gibt Sendung wegen Kandidatur ihres Partners ab
-
Alabali Radovan: Verfügbarkeit von Wasser "zentraler Faktor" für Wirtschaft
-
Online-Händler Shein will mit Börsengang am 1. September Geld für Expansion sammeln
-
Seoul: USA sagen große gemeinsame Militärübung mit Südkorea ab
Grob fehlerhafte Grundsteuer-Ermittlung: Eigentümer müssen widersprechen können
Bei der Neuberechnung der Grundsteuer müssen Eigentümer in Extremfällen die Möglichkeit haben, dem festgestellten Grundstückswert zu widersprechen und einen niedrigeren Wert nachzuweisen. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in zwei am Donnerstag veröffentlichten Eilbeschlüssen. Ob das Bewertungsverfahren insgesamt verfassungsgemäß ist, blieb vorerst offen. (Az. II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV))
Die Neuberechnung der Grundsteuer war 2018 vom Bundesverfassungsgericht gefordert worden. Die bislang herangezogenen Einheitswerte spiegelten nicht mehr den tatsächlichen Wert der Grundstücke wider, was zu einer ungerechten Verteilung der Steuerlast führe.
Für die Neuberechnung der Steuer wurden daher zunächst neue Grundstückswerte ermittelt. Multipliziert mit einer sogenannten Steuermesszahl ergibt sich der Grundsteuermessbetrag. Darauf wenden dann künftig die Kommunen ihren jeweiligen Hebesatz an, wodurch sich für die Eigentümer die endgültige Steuerhöhe ergibt. Eigentümer, die eine zu hohe Grundsteuer befürchten, können wegen rechtlicher Fristen aber darauf nicht warten, sondern müssen schon jetzt gegen die ermittelten Grundstückswerte vorgehen.
Betroffen sind bundesweit über 36 Millionen Grundstücke. Um die Neubewertung zu bewältigen, waren zahlreiche Pauschalierungen und Typisierungen notwendig. Zudem gibt es für die Ermittlung der Grundstückswerte verschiedene Verfahren. Die meisten Bundesländer wenden das sogenannte Bundesmodell an.
Die beiden Antragsteller aus Rheinland-Pfalz hatten beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz zunächst im Eilverfahren erfolgreich beantragt, die ermittelten Grundstückswerte vorerst nicht anzuwenden. Das Finanzgericht entschied, die Bewertungsregeln seien "verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass Steuerpflichtige einen unter dem typisierten Grundsteuerwert liegenden niedrigeren Grundstückswert nachweisen können".
Dem folgte nun der BFH. Eigentümer müssten die Möglichkeit haben, "bei einer Verletzung des Übermaßverbots einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen". Das gelte auch dann, wenn der Gesetzgeber dies nicht ausdrücklich vorgehen habe. Konkret ist demnach das Übermaßverbot verletzt, wenn der ermittelte Wert den tatsächlichen Wert "um 40 Prozent oder mehr übersteigt". In den Streitfällen sei es möglich, dass diese Schwelle überschritten ist, so das Gericht. Daher müssten die Antragsteller die Möglichkeit entsprechender Nachweise haben.
"Eine abschließende Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts ist damit nicht verbunden", betonte der BFH. Dies wird sich wohl erst im Hauptverfahren und dann zuletzt vor dem Bundesverfassungsgericht ergeben. Der Bund der Steuerzahler und der Eigentümerverband Haus & Grund bekräftigten in Berlin ihre "erheblichen Zweifel" an der neuen Grundsteuer.
G.AbuHamad--SF-PST