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BGH: Rechtsschutzversicherung muss Kosten für Dieselklage wegen Thermofensters tragen
Im Rechtsstreit zwischen einem Wohnmobilkäufer und seiner Rechtsschutzversicherung hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch zugunsten des Verbrauchers entschieden. Die Versicherung muss demnach die Kosten für eine Klage gegen den Fahrzeughersteller tragen. Der Mann will vor Gericht Schadenersatz wegen eines sogenannten Thermofensters, einer die Abgasreinigung regulierenden Software, erstreiten. (Az. IV ZR 140/23)
Die Versicherung lehnte es mangels Erfolgsaussichten im Jahr 2021 aber ab, die Kosten zu übernehmen. Das Thermofenster steuert die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur. Bei besonders hohen oder tiefen Temperaturen wird die Reinigung gedrosselt, weswegen das Auto dann mehr potenziell gesundheitsschädliche Stickoxide ausstößt. Vor 2023 wiesen deutsche Gerichte Klagen wegen des Thermofensters regelmäßig ab, weil es sich nicht um vorsätzliche Schädigung von Autokäufern, sondern höchstens um Fahrlässigkeit handle.
Das änderte sich nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg im März 2023 zugunsten der Verbraucher. Demnach kann auch bei Fahrlässigkeit ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen. Der BGH änderte daraufhin im Juni 2023 seine Rechtsprechung und machte so den Weg für eine Entschädigung in weiteren Dieselfällen frei.
Im aktuellen Fall hatte das Oberlandesgericht Hamm die Rechtsschutzversicherung wenige Tage zuvor dazu verpflichtet, die Kosten für eine erstinstanzliche Klage gegen den Autobauer zu tragen. Die Versicherung wehrte sich dagegen vor dem BGH. Die Frage war, ob die spätere höchstrichterliche Klärung durch den EuGH noch berücksichtigt werden muss.
Diese Frage beantwortete der BGH nun mit ja. Wenn nach der Ablehnung des Antrags durch die Rechtsschutzversicherung Änderungen eintreten, die sich zugunsten des Verbrauchers auswirken, müssen diese demnach beachtet werden. Maßgeblich seien die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht.
Hunderttausende Menschen haben im Dieselskandal bereits gegen Autohersteller geklagt und dafür ihre Rechtsschutzversicherungen bemüht. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nannte im Dezember die Zahl von 426.000 Fällen. Mit rund 1,52 Milliarden Euro für Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten sei der Dieselskandal damit der bislang teuerste Schaden in der Geschichte der Rechtsschutzversicherung.
E.Qaddoumi--SF-PST