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Bundesregierung beschließt Möglichkeit der Steuerbefreiung für günstigen Wohnraum
Die Bundesregierung hat eine neue Möglichkeit der Steuerbefreiung für Unternehmen und Organisationen geschaffen, die vergünstigten Wohnraum anbieten. Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch die sogenannte Wohngemeinnützigkeit. Unternehmen aber auch Vereine oder gemeinnützige Stiftungen können damit künftig vergünstigten Wohnraum bereitstellen und dann von umfassenden Steuererleichterungen profitieren.
"Ich freue mich sehr darüber, dass es gelungen ist, dieses so wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen", erklärte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD). Um die Steuererleichterungen zu erhalten, muss die angebotene Miete unter der marktüblichen Miete liegen. Die Einkommensgrenzen sind nach Angaben der Ministerin so festgelegt, dass rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren können.
Das Angebot zielt demnach vor allem auf Unternehmen ab, denen der Wohnungsmangel insbesondere in großen Städten zunehmend die Suche nach Personal erschwert. Nach Angaben des Bauministeriums wird derzeit von rund 100 Unternehmen ausgegangen, die vergünstigten Wohnraum etwa in Form von Werkswohnungen zur Verfügung stellen und so von der Steuerbefreiung profitieren könnten.
"Mit der Wohngemeinnützigkeit schaffen wir neben dem sozialen Wohnungsbau eine weitere starke Säule für mehr bezahlbaren Wohnraum in unserem Land", erklärte Geywitz weiter. "Das ist ein guter Tag für alle Mieterinnen und Mieter."
Die Reaktionen auf die Maßnahme fielen gemischt aus. Die Wohnungswirtschaft begrüßte die Einführung der Wohngemeinnützigkeit grundsätzlich. Sie könne dabei helfen, "dass Institutionen wie Vereine und Stiftungen zu Anbietern von bezahlbarem Wohnraum werden", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Verbands der Wohnungswirtschaft. Allerdings reiche das angesichts des "riesigen" Wohnungsmangels "bei Weitem" nicht aus.
Der Mieterbund kritisierte scharf, dass anders als ursprünglich geplant auf Investitionszulagen verzichtet wurde. "Das Bundeskabinett hat offenbar nur eine 'Mini-Wohngemeinnützigkeit' vereinbart", erklärte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten. Ähnlich äußerte sich die Linke. "Der Tiger der Neuen Wohngemeinnützigkeit wurde durch die Ampel zum Bettvorleger", erklärte die Abgeordnete Caren Lay.
Unionspolitiker kritisierten die Wohngemeinnützigkeit als ungeeignet, um tatsächlich bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. "Klar ist, dass Maßnahmen im steuerlichen Bereich nicht kurzfristig den Bau von neuen Wohnungen ermöglichen, sondern eher mittelfristig und auch nur in Verbindung mit weiteren Instrumenten wie einer Senkung der Baukosten und zielgerichteten Förderprogrammen", sagte der CSU-Abgeordnete Ulrich Lange den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.
Zugleich sei die Regelung "missbrauchsanfällig" - und Missbrauch zu verhindern, ohne zugleich neue Bürokratie zu schaffen, sei schwierig, sagte Lange weiter. Tatsächlich war die Wohngemeinnützigkeit 1990 unter anderem wegen der Missbrauchsanfälligkeit abgeschafft worden. Generell seien steuerliche Erleichterungen zur Förderung des Wohnungsbaus durchaus ein geeignetes Mittel, sagte der CSU-Politiker. Die Union fordere aber eher "höhere Freibeträge bei der Grunderwerbs- und Erbschaftssteuer."
Y.Zaher--SF-PST