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Gemeinde in Rheinland-Pfalz muss straffälligen abgelehnten Asylbewerber unterbringen
Die Verbandsgemeinde Landau-Land in Rheinland-Pfalz muss einen straffällig gewordenen abgelehnten Asylbewerber nach einer Haftentlassung in einer Obdachloseneinrichtung unterbringen. Das entschied das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße nach Angaben vom Mittwoch und gab damit einer Klage des aus Somalia stammenden Manns statt. Die Gemeinde hatte eine Unterbringung unter Verweis auf dessen Gefährlichkeit abgelehnt. (Az. 5 L 555/24.NW)
Das Gericht bewertete die Unterbringung des als Intensivtäter eingestuften Manns, der unter anderem wegen Raubs und Körperverletzung aufgefallen und im vergangenen Jahr zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden war, aber als zumutbar. Die Verbandsgemeinde müsse als zuständige Polizeibehörde aufgrund einer drohenden unfreiwilligen Obdachlosigkeit tätig werden, weil dem Kläger derzeit keine anderen Unterbringungsmöglichkeiten offen stünden.
Den von Betroffenen ausgehenden Gefahren seien von den Behörden durch andere Maßnahmen "auf dem Gebiet des Strafrechts, des Polizei- und Ordnungsrechts, des Betreuungsrechts und gegebenenfalls nach dem Landesgesetz für psychisch kranke Personen" zu begegnen, teilte das Gericht mit. Auch ein abgelehnter Asylbewerber unterliege dabei grundsätzlich denselben "Kontrollmaßnahmen", die für einen deutschen Staatsbürger in einem vergleichbaren Fall gälten.
Bei dem Mann handle es sich auch nicht um einen gewalttätigen, psychisch kranken Menschen, erklärte das Gericht weiter. Eine Unterbringung nach den in derartigen Fällen geltenden landesgesetzlichen Regelungen komme daher gegenwärtig nicht in Frage. Sollte die Gemeinde die Zuständigkeit für den Mann zu einem späteren Zeitpunkt an andere Stellen weitergeben, erlösche damit zugleich auch ihre obdachlosenrechtliche Unterbringungsverpflichtung.
Der Somalier hält sich nach Gerichtsangaben seit mehr als zehn Jahren in Deutschland auf. Sein Asylantrag wurde 2019 abgelehnt, woraufhin ihm eine Abschiebung angedroht wurde. Mit Bescheid vom 2. Februar wurde er aus dem Bundesgebiet ausgewiesen. Zu diesem Zeitpunkt verbüßte er seine Haftstrafe.
X.Habash--SF-PST