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Verbraucherschützer: Mieter können Teil der CO2-Kosten vom Vermieter einfordern
Seit Anfang vergangenen Jahres werden Vermieterinnen und Vermieter an den CO2-Kosten für Gebäude beteiligt. Mit der Heizkostenabrechnung für 2023 können Mieterinnen und Mieter in diesem Jahr nun erstmals einen Teil der anfallenden Kosten einfordern, wie die Verbraucherzentrale Bayern am Dienstag mitteilte. Die Beteiligung der Vermieter soll einen Anreiz für energetische Sanierungen schaffen.
Bei Gebäuden mit einer Zentralheizung erhält der Vermieter die Rechnung in der Regel direkt vom Versorger. In dieser sind die Höhe der verursachten CO2-Emissionen und deren Kosten bereits ausgewiesen. "Für die Heizkostenabrechnung müssen Vermieter jedoch ihren Anteil an den CO2-Kosten gesondert ausweisen und abziehen", erklärte die Verbraucherzentrale.
Sollten die Mieterinnen und Mieter einen direkten Vertrag mit dem Energieversorger haben, beispielsweise bei der Gasetagenheizung, müssen sie die CO2-Kosten aktiv beim Vermieter einfordern. Dafür haben sie laut Verbraucherzentrale Bayern sechs Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit. Danach verfällt die Forderung.
Wie hoch die CO2-Kosten sind und wie sie verteilt werden, hängt maßgeblich vom energetischen Zustand des Hauses und dem genutzten Energieträger ab. "Je schlechter der Zustand der Immobilie, desto höher fällt der Anteil des Vermieters aus", erklärte die Verbraucherzentrale. Bis zum vergangenen Jahr konnten die Kosten im Gebäudebereich komplett auf die Mieter umgelegt werden.
Die Verbraucherzentrale Bayern hat ein kostenloses Tool entwickelt, mit der die Höhe und die Aufteilung der CO2-Abgabe berechnet werden kann. Zu finden ist es unter: www.verbraucherzentrale-bayern.de/co2rechner.
G.AbuGhazaleh--SF-PST